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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: eigenmächtig abwesend  (Gelesen 8614 mal)

Jens79

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #15 am: 18. November 2017, 17:41:09 »

Im übrigen Sind Sie gerade dabei, Fahnenflucht zu begehen (§16 WStG) Man könnte annehmen das sie die Absicht haben sich dauerhaft dem Dienst zu entziehen.

Vorsicht. Den ein oder anderen Leser hier könnte das sehr interessieren!
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ratsuchend

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #16 am: 18. November 2017, 18:12:38 »

Ich habe kpchef eine SMS geschrieben. Ich habe gesagt dass ich mich aus gesundheitlichen Gründen krank melden muss. Kann ich morgen zum Arzt gehen oder kann ich schon heute ins Krankenhaus?  Ich habe aber noch keine Antwort gekriegt von kpchef
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #17 am: 18. November 2017, 18:24:05 »

Machen Sie doch, was Sie wollen. Wir sind ja alle doof und haben keine Ahnung! Und damit kann hier wohl auch geschlossen werden, scheint mir "Perlen vor die Säue" zu sein, hier weiter raten zu wollen.
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ulli76

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #18 am: 18. November 2017, 18:24:40 »

Dir ist echt nicht zu helfen.

Als erstes werden sich Chef und Spieß Sorgen um dich machen. Sie haben dich Montag zurück erwartet und du bist nicht erreichbar. Es kann gut sein, dass die Polizei schon bei dir zu Hause war, um zu schauen, ob du noch lebst oder sonstwie Hilfe brauchst.

Nach so einer Aktion dem Chef ne SMS zu schreiben geht gar nicht. Himmel- ruf ihn oder den Spieß an. Sag dass du Scheisse gebaut hast, es aber dir soweit gut geht (also dass du nicht tot in der Wohnung oder schwerverletzt in ner Klinik liegst). Dann besprichst du mit Chef oder Spieß wie es weiter geht.

Wenn es dir SO schlecht geht, dann sieh zu, dass du in die Klinik kommst.
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Flexscan

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #19 am: 18. November 2017, 18:25:33 »

Sehe ich auch so.
Aber lassen wir ihn mal machen dann kommt zu der fristlosen Entlassung nächste Woche noch die fette Rechnung vom Krankenhaus, die er selber zahlen darf.
Manchen Leuten ist halt nicht zu helfen.
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ulli76

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #20 am: 18. November 2017, 18:27:16 »

Achso- wenn du weder Chef noch Spieß erreichen kannst, ruf wenigstens den UvD an. Oder hast du ne Nummer von deinem zugführer oder so?
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Andi8111

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #21 am: 18. November 2017, 18:33:44 »

Das ist mir durchaus bekannt, aber die fristlose Entlassung nach § 55(5) SG ist weder eine Disziplinarmaßnahme noch einen gerichtliche Strafe. Dazu muss der DV auch nicht an den WDA abgeben sondern den Antrag an die Entlassungsdienststelle stellen (wobei die auch von sich aus tätig werden kann).  ;)

Weiß ich. Aber der Wehrdisziplinaranwalt empfiehlt die frustlose Entlassung als Personalmaßnahme, und legt ein Strafverfahren evtl. ad acta. Manchmal unter Auflagen.
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #22 am: 18. November 2017, 18:37:19 »

Zitat
... frustlose Entlassung ...

Auch nicht schlecht.  ;D
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femalesoldier

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #23 am: 18. November 2017, 19:07:12 »

Zitat
... frustlose Entlassung ...

Auch nicht schlecht.  ;D

Eigentlich ist der Sachverhalt zu traurig, als dass man drueber lachen koennte >:(
Aber ja...
Der kam nicht schlecht.
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Andi8111

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #24 am: 18. November 2017, 19:18:41 »

Warum? Selbst gemachtes Elend....
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ulli76

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #25 am: 18. November 2017, 19:29:53 »

Da ich als DV einen ähnlichen Fall mitgemacht habe und so ein Verhalten wirklich langfristig Probleme bereiten kann:

Sprecht mit euren Einheiten. Ruft wenigstens an, sprecht mit Spieß, Chef, Zugführer. Die Bundeswehr ist als Arbeitgeber gar nicht mal so scheisse und meist findet sich irgendeine Lösung.
Ihr seid alles keine Kinder mehr und eine Prüfungskommission hat festgestellt, dass ihr reif genug seid, um Umgang mit Kriegswaffen zu haben. Da wird man auch erwartet können, dass ihr Verantwortung übernehmt und in der Einheit Bescheid sagt, auch wenn die Freundin euch verlassen hat oder sonstwas ist.
Selbst wenn ihr mal Scheisse gebaut habt- sobald ihr das realisiert- sprecht mit euren Vorgesetzten. Übernehmt Verantwortung für den Mist, den ihr gebaut habt.
« Letzte Änderung: 18. November 2017, 20:34:33 von ulli76 »
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Ralf

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #26 am: 18. November 2017, 19:32:38 »

+1
Es ist nur leider für viele sehr schwer auch mal Verantwortung zu tragen. Und dann macht man lieber gar nichts so wie ein Vogel Strauß. Und die Folgen sind dann umso viel schlimmer.
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ratsuchend

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #27 am: 19. November 2017, 08:21:16 »

Ich habe immer noch keine Antwort von mein kpchef gekriegt. Was heisst das? Ich will standortfremd zu Arzt aber san Bereich in meiner nähe hat ja erst Montag wieder auf? Kann ich ins Krankenhaus gehen und die krankmeldung erstmal als Nachweis nehmen dass ich nicht eigenmächtig abwesend bin?
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #28 am: 19. November 2017, 08:25:18 »

Sind Sie eigentlich noch ganz klar? Sie sollen ihn anrufen, schließlich wollen SIE etwas von ihm und nicht umgekehrt! Aber ist sowieso egal, Sie begreifen das eh nicht, dass Sie gerade eine Straftat begehen!
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ratsuchend

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #29 am: 19. November 2017, 08:32:43 »

Ich habe aber keine nerven direkt angebrülkt zu werden am telefon. Mein Chef ist hart...Ich bin seelisch nicht gut zur zeit und brauche ruhe
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