Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 06:02:09
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: eigenmächtig abwesend  (Gelesen 8589 mal)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #30 am: 19. November 2017, 08:47:43 »

Dann eben nicht.

Ab nächstem Wochenende werden Sie dieses Problem dann nicht vermutlich mehr haben. Sie können ihre Freundin schon mal vorsichtig darauf vorbereiten, dass Sie bald kein Soldat mehr sein werden und Sie täglich zu Hause sind.

Ach ja, und bewerben brauchen Sie sich bei der BW in diesem Fall auch niemals wieder - und das ist auch gut so.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KillBurn93

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 685
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #31 am: 19. November 2017, 08:52:40 »

Kein ärztlicher Notfall kein Krankenhaus! Ansonsten zahlen sie die Rechnung selber.

Wenn die Feldjäger Sie einsammeln werden weder die noch Ihr Chef freundlich zu Ihnen sein...
Also Chef anrufen, den Ärger über sich ergehen lassen und dann versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. Jeder Tag Abwesenheit erhöht die Chance vorbestraft und arbeitslos zu werden und das "nur" wegen Problemen mit der Freundin.
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #32 am: 19. November 2017, 08:56:39 »

Klaus. Ärger dich nicht über den.  ;D

Er hat immer noch nicht verstanden das er schon längst eigenmächtig abwesend ist und somit eine Straftat begangen hat.
Die Nachforschung wird schon eingeleitet sein  ;) und die FJg werden ihn schon bald aufgreifen.


Achja, Feldjäger sind immer freundlich.
Gespeichert
 

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #33 am: 19. November 2017, 09:02:37 »

Ärgern? Wegen sowas? Das habe ich mir als Spieß nach dem fünften oder sechsten eigenmächtig Abwesenden gründlich abgewöhnt. Aber das waren fast ausschließlich Grundwehrdienstleistende, die nicht freiwillig bei der Bw waren und die man auch nicht einfach entlassen konnte.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #34 am: 19. November 2017, 09:05:40 »

Dürfen die Feldjäger mich mitnehmen wenn ich krank sein sollte?
Wenn ich diesen Monat entlassen werden sollte wann bekomme ich dann das letzte gehalt? Ich frage nur vorsorglich weil will auf keinen Fall entlassen werden. Militär ist mein Leben nur momentan gibt andere wichtige sachen
Gespeichert

ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #35 am: 19. November 2017, 09:07:35 »

Aber Klaus wenn du selber Spieß bist kannst du mir vieleicht Rat geben wie ich da mit wenig Probleme rauskommen kann!? Bitte
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #36 am: 19. November 2017, 09:12:04 »

Aber Klaus wenn du selber Spieß bist kannst du mir vieleicht Rat geben wie ich da mit wenig Probleme rauskommen kann!? Bitte

Alle Ratschläge wurden Ihnen doch schon gegeben, Sie haben sie nur nicht verstanden.

Zitat
Dürfen die Feldjäger mich mitnehmen wenn ich krank sein sollte?

Ich vermute ja, aber dann @Jens mehr sagen.

Zitat
Wenn ich diesen Monat entlassen werden sollte wann bekomme ich dann das letzte gehalt?

Das haben Sie schon bekommen, weil die Bundeswehr immer im Voraus zahlt. Außerdem müssen Sie sich auf eine Rückforderung einstellen, weil Ihr Chef hoffentlich den Verlust Ihrer Bezüge seit Montag bis auf weiteres festgestellt hat.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #37 am: 19. November 2017, 09:14:02 »

Die Feldjäger werden dich auf jeden Fall mitnehmen.

Denn bisher hast du keine Krankschreibung eines Truppenarztes vorzuweisen.
Gespeichert
 

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #38 am: 19. November 2017, 09:15:59 »

Aber Klaus wenn du selber Spieß bist kannst du mir vieleicht Rat geben wie ich da mit wenig Probleme rauskommen kann!? Bitte

Der entscheidende Rat wurde Ihnen schon mehrfach gegeben.

Wenn Sie Ihren Chef nicht anrufen wollen ... lassen Sie es eben.

Fahren Sie heute Abend zurück in Ihre Einheit und melden sich morgen  sofort zu Dienstbeginn bei Ihrem Chef.

Das ist die EINZIGE Möglichkeit.


Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen ... deshalb ===> closed
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de