Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 08:05:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)  (Gelesen 3493 mal)

ostseewind

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« am: 20. November 2017, 20:17:34 »

Guten Abend in die Runde,

da dass folgende Thema sehr unübersichtlich ist und mir niemand mir richtig helfen konnte, habe ich die Hoffnung dass mir von euch jemand helfen kann.

Ich trete zum 04.12.2017 meinen Dienst als Wiedereinsteller als Stabsunteroffzier (FA) im Fachdienst an. Mein Grundwehrdienstzeit betrug im Jahr 1995 10 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war ich 19 Jahre jung. Danach habe ich die Ausbildung von drei Jahren durchlaufen. Durch die mittlere Reife und die kaufmännische Ausbildung erfolgt jetzt meine Einstellung zu einem höheren Dienstgrad, wie von mir oben genannt.

Ich habe seit dem Ende meiner Ausbildung allerdings nie in dem von mir gelernten kaufmännischen Beruf gearbeitet, sondern war etliche Jahre als Redakteur tätig. Außerdem war ich auch mal 4 Jahre selbständig unterwegs um dann danach doch wieder als Redakteur zu arbeiten. Außerdem erfolgten noch Weiterbildungen und Praktika bei Radio und TV Stationen und Weiterbildungen. In meinem Lebenslauf fehlen keine Zeiten und alles ist Lückenlos.

Da es im Jahr 2016 die Umstellung der Erfahrungsstufen gegeben hat und es nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr gerechnet wird, sondern es nach die beruflichen Erfahrungen geht, kann ich nicht mehr nachvollziehen in welche Erfahrungsstufe ich eingegliedert werde.

Jetzt meine Fragen: Wird nur das als Erfahrung berechnet, welches im Zusammenhang mit dem erlernten Beruf steht, da das ja auch der Grund für die Einstellung zum höheren Dienstgrad ist, oder bezieht sich das auf allgemeine Tätigkeiten, oder müssen die in Verbindung zum Dienstposten stehen? Da ich als Luftbildauswerter arbeiten werde ist doch die Arbeit als Redakteur nicht so weit hergeholt, oder täusche ich mich hierbei?
Wie wird so etwas gerechnet? Welchen Stellenwert hat dabei die Ausbildung? Ist das immer eine individuelle Sache?
Auf der Seite der Bundeswehr steht, dass die Zeit berücksichtigt wird ab die der Soldat seinen Dienst beginnt. Welche Zeit ist gemeint? Die mit 19 Jahren? Oder die Zeit heute mit dem Starttermin? Heute habe z.b gehört das ich wohl im Stufe 1 starte und dann die Berechnung erfolgt.

Wer kennt sich damit aus. Danke -)


Außerdem steht auf der Bundeswehr Seite folgendes:

Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.

Soldatinnen und Soldaten, die bislang den alten Regelungen unterfallen, werden mindestens mit der bisher erreichten Erfahrungsstufe in die neue Stufensystematik übergeleitet und profitieren im folgenden Stufenverlauf von den kürzeren Stufenlaufzeiten.



Geschlecht: Männlich 41 Jahre
Schulausbildung: Mittlere Reife
Berufsausbildung: Kaufmann Groß und Außenhandel
Besoldung: Sollte zu beginnt A6 sein
Erfahrungsstufe: 1 oder 2 (durch die Ausbildung) ? Oder Stufe 6 oder 7 da ich immer einem Beruf gearbeitet habe?



Ich bin wirklich überfordert :-(

Wer kann mir bitte helfen?

Danke
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.011
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #1 am: 20. November 2017, 20:36:12 »

Angerechnet werden die 10 Monate Wehrdienst und die Zeit der Ausbildung bis zu 2 Jahre.
Das steht aber auch so in den vorherigen Beiträgen hier.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

P.

  • Gast
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #2 am: 20. November 2017, 21:02:04 »

Danke Ralf. - Aber warum steht in dem Text auf der Bundeswehr Seite etwas anderes?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.767
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #3 am: 20. November 2017, 21:06:27 »

... tut es nicht.
Gespeichert

P.

  • Gast
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #4 am: 20. November 2017, 21:20:36 »

NEIN ?

Sehr interessant

Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #5 am: 20. November 2017, 21:42:33 »

Es KÖNNEN bis zu 4 Jahre der Ausbildung angerechnet werden. Es werden die Wehrdienstzeiten angerechnet. Und wie sie bereits richtig erkannt haben, kommen Ihre Zeiten als Redakteur etc. nicht zur Anrechnung in Betracht, weil diese nicht in Verbindung mit dem erlernten Beruf stehen.

Beispiel: KFZ Mechaniker gelernt, 15 Jahre als Bauer gearbeitet. Null Anerkennung. Einfach, oder?

Und das hier
"Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten."
ist eine nette Umschreibung der Paragraphen 27 und 28 des Bundesbesoldungsgesetzes. Da sind die Rahmenbedingungen abgesteckt, in der Bundeswehrvorschrift dazu wird das etwas ausführlicher beleuchtet.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #6 am: 20. November 2017, 22:09:25 »

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:


Für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können, wird zukünftig individuell geprüft, ob u.a.

- Ausbildungszeiten
- Vordienstzeiten
- hauptberufliche Tätigkeiten

bei der Einstellung angerechnet werden können.

Diese individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal beantwortet werden können!

Denn es gibt Zeiten die "soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "kann" die zust. Stelle anerkennen.


Beispiel, wie es bei Einstellung mit höherem Dienstgrad sein kann:

Einstellung eines Bewerbers im Sanitätsdienst als Rettungsassistent im Dienstgrad Hauptfeldwebel

Der Bewerber hat zum Zeitpunkt der Einstellung 

+ eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rettungsassistenten (Abschluss nach zwei Jahren) und 
+ war im Anschluss in diesem Beruf 13 Jahre tätig.  


Folgende Zeiten können als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

+ Die berufliche Ausbildungszeit von zwei Jahren, 
   auch wenn die regelmäßige berufliche Ausbildungszeit drei Jahre umfasst
 
+ Die Berufstätigkeit von 13 Jahren, da es sich um eine förderliche hauptberufliche Tätigkeit handelt

Der Bewerber ist bei Einstellung der Erfahrungsstufe 5 zuzuordnen. 

Für den Stufenaufstieg in die Stufe 6 sind bereits drei Jahre zu berücksichtigen. 


Und

+ Gerechnet wird ab Beginn aktuelles Dienstverhältnisses
+ Sie werden zuerst in Stufe 1 eingestuft
+ Nach Vorliegen des Stufen-Festsetzungsbescheides des BAPersBw...
+...erfolgt die Festlegung der darin bestimmten Stufe im System
+ Ist diese dann größer 1 ... erfolgt auch eine Nachzahlung ab Dienstantritt


Also ... warten Sie den Bescheid ab ...

Berechnen können Sie das Ganze ... zunächst für Stufe 1 ... 2 ... hier:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2017
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ostseewind

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #7 am: 20. November 2017, 22:40:58 »

Ich danke dir für deine sehr ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.

Ok, also muss ich abwarten. Lotterie :-)

Ich hatte schon gedacht, die Kommunikation bleibt so schlecht wie bei deinem Vorredner, aber jetzt bin ich sehr zufrieden.

Danke, noch mal...
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #8 am: 20. November 2017, 22:47:37 »

Ich hatte schon gedacht, die Kommunikation bleibt so schlecht wie bei deinem Vorredner, aber jetzt bin ich sehr zufrieden.

Was soll das denn bitte?
Gespeichert

ostseewind

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Erfahrungstuffen für Wiedereinsteller Sttufz (FA)
« Antwort #9 am: 20. November 2017, 23:20:39 »

Sorry, dich habe ich nicht gemeint. Deine Antwort war auch super und Du hattest es auch sehr gut erklärt.

Danke

Das war ein Missverständnis.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de