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Autor Thema: Wiedereinsteller - IT - Welche Vorrausetzungen  (Gelesen 3545 mal)

sky13

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Antw:Wiedereinsteller - IT - Welche Vorrausetzungen
« Antwort #15 am: 22. November 2017, 12:27:10 »

Möglicherweise käme eine Anerkennung bei der IHK in Betracht. Sofern du keine Berufsausbildung absolviert hast ist es ggf. möglich bei der IHK eine Prüfung für eine Berufsausbidung abzulegen. Hierfür ist es erforderlich, dass du nachweisen kannst, dass du über Berufserfahrung verfügst, die mindelstens der 1,5 fachen regulären Ausbildungszeit entspricht.
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Tommie

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Antw:Wiedereinsteller - IT - Welche Vorrausetzungen
« Antwort #16 am: 22. November 2017, 13:14:22 »

Wird nicht so schlimm ausfallen, da die Prüfung des Falls eher schnell abgeschlossen sein dürfte.

Stimmt, die Absage ist in diesem Fall schnell versandt ;) ! Und die wird auch unausweichlich kommen, es sei denn schon der Karriereberater sortiert ihn aus und erklärt ihm, dass er als Mannschafter nicht mehr einsteigen kann, weil er schon den Dienstgrad eines Satbsunterofiziers besitzt!
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Altgedienter1

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Antw:Wiedereinsteller - IT - Welche Vorrausetzungen
« Antwort #17 am: 29. November 2017, 00:21:36 »

Wie wäre es per Externenprüfung IHK den Abschluß nachzuholen? Das dürfte ja bei 27 Jahren Erfahrung in dem Bereich kein Problem sein.
Die Vorbereitung dauert dafür max. 4 Monate.
Ansonsten sieht es mau aus. Die ZAW ist mit 51 Jahren nicht drin.
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