Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 08:04:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ablösung von ZAW  (Gelesen 2326 mal)

DotDotDot

  • Gast
Ablösung von ZAW
« am: 21. November 2017, 20:33:51 »

Hallo Kameraden,

ich befinde mich seit 10/16 auf ZAW zum Bürokaufmann.
Leider musste ich in diesem Jahr ZAW bemerken dass dieser Beruf (auch wenn ich mit diesem Beruf nach der ZAW nichts mehr zu tun hätte) absolut nichts für mich ist.
Ich kann mich in diese Materie nicht hineinversetzten, was es echt schwer macht überhaupt etwas zu verstehen von dem was man uns versucht zu lehren.

Daher meine Frage:

Wäre es möglich sich von dieser ZAW ablösen zu lassen und stattdessen einen anderen Weg einzuschlagen?
Oder wird man mir das negativ anrechnen da ich nicht durchgehalten habe?

Freundliche Grüße
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #1 am: 21. November 2017, 20:35:31 »

Für welche Verwendung sind Sie denn eingestellt worden?
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DotDotDot

  • Gast
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #2 am: 21. November 2017, 20:39:28 »

FlBtrbUffz
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #3 am: 21. November 2017, 20:47:16 »

Und wieso dann diese ZAW? Ich glaube nicht, dass sich die BW darauf einlassen wird. Aber beantragen kann man ja so ziemlich Alles ...  ::)
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 22.020
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #4 am: 21. November 2017, 22:33:17 »

Die ZAW ist dieser Verwendung zugeordnet.  Eine andere gibt es nicht.  Also wäre das eine Änderung der Verwendung mit anderem Dienstort.
Die ZAW ist nun wirklich nicht schwer. Du solltest dich eher hinsetzen und lernen. Das ist wirklich kein Hexenwerkk.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #5 am: 22. November 2017, 06:13:00 »

Ich glaube eher nicht, dass sich der Dienstherr darauf einlassen wird. Dann wird wohl mit dem Auslaufen der gegenwärtigen Dienstzeitfestsetzung das DZE kommen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DotDotDot

  • Gast
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #6 am: 22. November 2017, 10:04:34 »

Hm, gut, dann heißt es wohl eher Zähne zusammenbeißen und das bestmögliche draus machen.
Trotzdem danke.
Gespeichert

OSB

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 106
Antw:Ablösung von ZAW
« Antwort #7 am: 22. November 2017, 10:47:28 »

Hm, gut, dann heißt es wohl eher Zähne zusammenbeißen und das bestmögliche draus machen.
Trotzdem danke.
Ja das ist ein guter Plan!  ☺
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de