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Autor Thema: Bekomme ich die richtige Besoldung?  (Gelesen 4653 mal)

Keleko93

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Bekomme ich die richtige Besoldung?
« am: 19. November 2017, 23:05:00 »

Guten Abend,
Nach langer Überlegung, habe ich mich nun doch entschlossen, hier nach Hilfe für mein Anliegen zu suchen.
Ich bin Stuffz, seit Oktober 2017 in meinem 7 Dienstjahr und mittlerweile A7 besoldet. Ich bekomme im Monat 1960€ netto. Ich bin weder verheiratet noch habe ich Kinder. An sich ist alles in Ordnung. Doch seit letzter Woche bin ich etwas stutzig geworden. Ich habe mich mit einem Hauptgefreiten unterhalten welcher nun 4 Jahre Soldat ist, auch er hat keine Kinder und ist auch nicht verheiratet doch bekommt 1900€ netto. Dies wundert mich etwas, da ich ja bereits erfahrungsstufe 3 habe und A7 besoldet werde. Ist dieser Unterschied von der Besoldung Hauptgefreiter zu Stabsunteroffizier wirklich so minimal? Oder tritt vielleicht bei meiner Besoldung ein Fehler auf?
Ja ich habe bereits mit meiner Bearbeiterin bei der zuständigen BVA telefoniert doch habe ich keine hilfreiche Antwort bekommen.
Ich hoffe hier auf Hilfe.

Ich bedanke mich im voraus und wünsche noch einen angenehmen Abend. :)
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Tasty

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #1 am: 19. November 2017, 23:23:49 »

www.oeffentlicher-dienst.info

Rechne selber und vergleich es mit Deiner letzten Bezügeabrechnung.
Ich finde es eher erschreckend, wieviel man mit A7 (also als Geselle) bekommt und wie klein der Abstand zu hochqualifizierten und auf dem Arbeitsmarkt kaum zu findenden Akademikern ist.
Im Bereich der gering Qualifizierten zahlt der öffentliche Dienst unnötigerweise deutlich über dem Marktwert liegende Bezüge, im Bereich der hoch Qualifizierten dagegen ist er mit seinen verhältnismäßig mickrigen Bezügen oft konkurrenzlos und findet kaum geeigneten Nachwuchs, von Idealisten mal abgesehen.
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BulleMölders

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #2 am: 20. November 2017, 07:52:14 »

Netto mit Netto zu vergleichen ist nicht immer so ganz einfach.
Man sollte lieber Brutto mit Brutto vergleichen.
Denn durch die ca. 350 EUR mehr Brutto was Sie als Stuffz haben, können Sie schnell in der Progression der Steuertabellen Prozentual mehr Steuern zahlen als der HG.
Und da ist der einzige wahre Tipp der von Tasty, nutzen Sie den Besoldungsrechner und vergleichen Sie das Ergebniss mit Ihrer Abrechnung.
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Exberliner

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #3 am: 20. November 2017, 09:49:50 »

Alles Gerede über Lohn und Gehälter / zivil, mil, öffentl., Diäten, ALG 1 & 2 usw. ist komplett unvergleichbar und unnötig, wenn man nicht die Abrechnung auf dem Tisch hat und genau sieht was wann wofür und mit welchen zusätzlichen variablen Umständen abgerechnet ist. Danach kann man dann sich damit Beschäftigen ob das angemessen, richtig, moralisch, zu hoch , zu niedrig oder sonst was ist.

Krasses Beispiel? Ein Bruttolohn in einer stattlichen Spielbank ist netto höher als bei einem zB Angestellten? Wie kann das sein? Einfach... im pausch. Bruttolohn ist ein Anteil für die ungünstigen Zeiten %tual steuerlich begünstigt. Also so wie eine Spätschichtzulage. Auf den ersten Blick 2x Brutto gleich aber Netto anders.
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

hugendubel

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #4 am: 23. November 2017, 18:16:58 »

Wieso soll denn die Besoldung für "Unterqualifizierte" zu hoch sein? Das sollten Sie mir mal genauer erklären?
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dunstig

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #5 am: 23. November 2017, 18:37:39 »

Ganz ehrlich? Wenn ein HG ohne Bildungsabschluss (außer Hauptschule und natürlich mit Erfahrungsstufe und Familienzuschlag) fast so viel bekommt wie ich als sein Vorgesetzter Offizier, Ingenieur und mit sonstigen zivilen Zertifikaten im mittleren fünfstelligen Bereich, braucht sich niemand wundern, dass bei uns niemand BS werden will. Insbesondere wenn die Zivilisten der Firma, für die wir letztendlich Dienstleistungen erbringen, für die selbe Arbeit extremst deutlich mehr Gehalt bekommen.

In manchen Mangelbereichen und höherqualifizierten Verwendungen stimmt schon das absolute Gehalt nicht mit dem zivilen Äquivaltent überein. Das Delta zu den Untergebenen macht es da nicht unbedingt besser.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

hugendubel

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #6 am: 23. November 2017, 18:57:49 »

Wenn Sie besser bezahlt werden möchten dann gehen Sie doch in die Privatwirtschaft.Als BS stehen Sie durchaus viel besser da als ein HG.Wie lange muss denn der HG noch arbeiten um auf ihre Pension zu kommen.Und wie viel sollte denn der Hg bekommen ihrer Meinung? Und wieviel Sie mehr?
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Bjoern82

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #7 am: 23. November 2017, 19:16:12 »

Ganz ehrlich? Wenn ein HG ohne Bildungsabschluss (außer Hauptschule und natürlich mit Erfahrungsstufe und Familienzuschlag) fast so viel bekommt wie ich als sein Vorgesetzter Offizier, Ingenieur und mit sonstigen zivilen Zertifikaten im mittleren fünfstelligen Bereich, braucht sich niemand wundern, dass bei uns niemand BS werden will. Insbesondere wenn die Zivilisten der Firma, für die wir letztendlich Dienstleistungen erbringen, für die selbe Arbeit extremst deutlich mehr Gehalt bekommen.

In manchen Mangelbereichen und höherqualifizierten Verwendungen stimmt schon das absolute Gehalt nicht mit dem zivilen Äquivaltent überein. Das Delta zu den Untergebenen macht es da nicht unbedingt besser.

Ich denke wer sich aus rein finanziellen Gründen Soldat wird, hat meiner Meinung nach sowieso dort nichts zu suchen.

Und wenn man jetzt mal von Quereinsteigern mit abgeschlossenem Studium absieht, finde ich es doch schon sehr ausgeglichen.
Ich mein man sollte immer dran denken, wenn man bei der Bundeswehr studiert, hat man schon vor und während des Studiums ein sehr gutes Einkommen. Man muss nicht sehen dass man evtl. irgendwo in einem total überteuertem Studentenwohnheim unter kommt.
Man muss keinen Kredit aufnehmen in Form von BaFöG oder auf Kosten der Eltern leben wenn sie genug verdienen. Man muss keine Studiengebühren zahlen und und und.

Und was viele vergessen. Auch ein Studium egal welcher Richtung garantiert auch nicht immer einen top bezahlten Arbeitsplatz und erst keine Arbeitsplatz Garantie.
Ich kenne genug Leute die studiert haben und leider erstmal nichts gefunden haben.
Da kenne ich den Piloten, der als Lagerhelfer für 1500€ brutto arbeitet.
Den Pädagogen der als Offizier die Bundeswehr verlassen hat und jetzt in einem Wohnheim für schwer Erziehbare und Flüchtlinge arbeitet. Gehalt ca. 2600€ brutto
BWLer die lange Zeit bei Zeitarbeitsfirmen gelandet sind.

Bei der Bundeswehr ist mein weg so ziemlich vordefiniert. In der freien Wirtschaft weiß man selten was einen erwartet.





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Andi8111

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #8 am: 23. November 2017, 19:17:44 »

Also, dass ungelernte Hilfsarbeiter beim Bund gut 50% mehr netto haben als in der Wirtschaft ist ein offenes Geheimnis; obgleich es manchmal für Tuning, Tattoo und Chinchillas nicht reicht.

Und dass insbesondere Akademiker mit Master etwa 50% weniger haben auch.

Fühlt sich wohl wieder jemand auf den Schlips getreten oder wie?
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hugendubel

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #9 am: 23. November 2017, 19:29:11 »

@Andi
Die Leute wissen doch vorher was Sie verdienen wenn Sie Bund gehen....es zwingt doch niemanden einen Offizier beim Bund zu studieren und dann sich über seine Besoldung zu beschweren.Und was kamm jetzt der HG dafür das er 1900 netto verdient?Muss er sich jetzt beim Offizier dafür entschuldigen?  Wenn Sie sich ungerecht behandelt (besoldet) fühlen schreiben Sie an den Wehrbeauftragten....
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KlausP

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #10 am: 23. November 2017, 19:31:19 »

Sie schwafeln aber auch einen Schwachsinn zusammen ...

Wollen Sie'n Taschentuch, oder wollen Sie lieber auf'n Arm?  8)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

hugendubel

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #11 am: 23. November 2017, 19:37:35 »

@KLAUSP
Als Stabsfeldwebel a.d haben Sie da auch so mit ihren Untergebenden so geredet? Sie waren doch mal Spieß oder solche Argumente haben Sie dann vorgebracht?
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Ralf

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #12 am: 23. November 2017, 19:53:28 »

Sind wir nicht meilenweit von der Frage entfernt?
Wenn das nicht aufhört, ist hier dicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

dunstig

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #13 am: 23. November 2017, 20:31:02 »

Ich habe doch auch den Untergebenen keinen Vorwurf gemacht, sondern nur eine Tatsache festgestellt, dass die zivile Wirtschaft in manchen Bereichen eben deutlich besser und flexibel bezahlt. Und dass das System, welches natürlich gesetzlich nicht jeden Sonderfall abdecken kann, hier nun mal nicht unbedingt perfekt und meiner Meinung nach bundesweit betrachtet zu unflexibel ist. Andi hat das ganze ja noch mal ganz gut auf den Punkt gebracht.

Es ist hier im Forum ja kein Geheimnis, dass ich zusammen mit Ingenieuren von Airbus an entsprechendem Luftfahrtgerät mitentwickele. Dass ich dabei für die selbe Arbeit wie „die Kollegen“ mit dem halben Netto nach Hause gehen muss, ist beim Vergelich der Besoldung von SaZ Offizieren und den Tarifverträgen von Airbus ebenfalls kein Geheimnis. Dass der Offizier in Holzdorf mit seinem Gehalt gut dasteht, während bei uns in München/Ingostadt schon Vermieter mitleidig  lächeln, macht es nicht besser.

Und dann kommt jemand vom Personalamt bei uns vorbei, hält einen wirklich interessanten Vortrag, aber wundert sich, dass in den letzten Jahren (!!!) trotz hohem Bedarf von knapp 200 Offizieren an der Dienststelle, nicht einer auch nur den Antrag auf Übernahme zum BS gestellt hat.

Aber Ralf hat Recht. Meine Meinung zum Thema der unflexiblen Besoldung habe ich schon an anderer Stelle kund getan und trifft das Thema hier nicht wirklich. Daher soll es das von mir aus dazu auch gewesen sein.
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LwPersFw

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Antw:Bekomme ich die richtige Besoldung?
« Antwort #14 am: 23. November 2017, 21:12:55 »

Zum TE.... kann hier keine sachgerechte Aussage getroffen werden, da man sowohl seine Daten, als auch die des HG detailliert prüfen und vergleichen müsste. Auf Grund der Änderungen des BBesG in den letzten Jahren... kann dies z.T. sehr kompliziert sein.


Zum Vergleich Besoldung Soldaten vs. Privatwirtschaft:

Dies ist nicht vergleichbar ... da auf ganz anderen Prinzipien beruhend.

Die Besoldung der Soldaten beruht auf dem Berufsbeamtentum des Bundes.
UNABHÄNGIG welche Besoldungsgruppe und ob BS, oder SaZ.

Und nach der Rechtsprechung des BVerfG hat sich der Gesetzgeber dabei an diesen Grundsätzen auszurichten und nicht danach, was ein privater Unternehmer seinen Beschäftigten bereit ist zu zahlen:

"Amtsangemessene Alimentation

Die amtsangemessenen Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

 

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

 

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.

 

Bei der Konkretisierung der amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Alimentationsprinzip ist dabei Grundlage und Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Dem Beamten steht, wenn auch nicht hinsichtlich der Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestandes ein grundrechtgleiches Recht durch Artikel 33 Absatz 5 GG zu."




Wem dieser Unterschied nicht gefällt ... und wer seinen "...Lebenskomfort..." nicht gesichert sieht...
... niemand wird gezwungen Beamter oder (Berufs)Soldat zu werden...

...oder kann ... bei Erfüllung der Vorgaben z.B. des SG ... kündigen und den super bezahlten Job in der Privatwirtschaft annehmen.

Und ... wenn das denn soooo unattraktiv ist ... warum haben wir derzeit z.B. ein Übernahmeverhältnis bei den BS 4:1 ?

Das es einzelne Bereiche, Mangel-FTät gibt ... wo dies nicht so ist... ist nichts Neues ... aber kein Beweis für die Behauptung, dass der Status Berufssoldat unattraktiv sei.

Wenn dies so wäre... müssten ja die Antragsumfänge radikal einbrechen... über alle Bereiche hinweg...tun sie aber nicht.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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