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Autor Thema: Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?  (Gelesen 1739 mal)

Thomas99

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Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« am: 25. November 2017, 08:42:58 »

Hallo Leute,

ich wollte fragen ob man sich ins Karriereberatungsbüro nach der Grundausbildung versetzen lassen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Mfg
Thomas99
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Ralf

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #1 am: 25. November 2017, 08:46:29 »

Bist du dafür eingeplant? Du hast doch eine Stelle angenommen und dafür unterschrieben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #2 am: 25. November 2017, 09:10:42 »

Hat sich denn Ihr Plan...Entlassung in Probezeit...oder Verkürzung auf 7 Monate FWD... schon geklärt ?
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KlausP

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #3 am: 25. November 2017, 09:21:40 »

Meine Antwort ist ähnlich der in Ihrem anderen Thread:

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und warten Sie das Ergebnis ab. Einen Anspruch auf Versetzung haben Sie jedoch nicht.
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Thomas99

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #4 am: 25. November 2017, 11:14:51 »

Ne hat sich noch ned geklärt. In meiner aktuellen Stammeinheit gefällt es mir nicht und ich wollte versuchen mich versetzen zu lassen, was ich dann beantragen werde. Denn wegen der Entfernung läuft die aktuelle Beziehung mit meiner Freundin nicht so gut und deshalb wollt ich mich versetzen lassen. Am Besten wäre es wenn ich in ein Karriereberatungsbüro eingesetzt werden könnte, weil dies direkt bei mir im Heimatort ist.

Mfg
Thomas99
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KlausP

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #5 am: 25. November 2017, 11:21:56 »

Klasse Begründung für so einen Versetzungsantrag. Geht mit Sicherheit durch! Und falls wider Erwarten nicht können Sie ja immer noch in den Sack hauen.

Kunden schickt das Arbeitsamt ...
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Tommie

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #6 am: 25. November 2017, 12:45:35 »

In meiner aktuellen Stammeinheit gefällt es mir nicht und ...

Dass Sie der Bundeswehr angehören und nicht bei "Wünsch Dir was!" mitspielen, hat sich aber bis zu Ihnen herum gesprochen ;D ? Warum kündigen Sie eigentlich nicht? Was Sie da machen ist glatt für die Füße! Seien Sie einmal in Ihrem Leben ein Mann, gehen Sie zu ihrem Spieß und kündigen Sie! danach können Sie sich wieder ungestreift in die ... verwandeln, die Sie eigentlich sind :D !
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Thomas99

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #7 am: 25. November 2017, 20:12:55 »

Also kan man sich jetzt zu nem Karriereberatungsbüro versetzen lassen?!
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KillBurn93

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #8 am: 25. November 2017, 20:34:52 »

Man kann es versuchen ohne Garantie auf Versetzung.
Schreiben Sie einen Antrag aber wundern Sie sich nicht wenn dieser abgelehnt wird. Dort wartet niemand ausgerechnet auf Sie.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #9 am: 25. November 2017, 20:38:03 »

Ich würd da ja einfach mal nachfragen, ob es überhaupt Stellen und dann auch noch freie Stellen gibt.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #10 am: 25. November 2017, 20:46:31 »

Soll heißen, KANN gut gehen, MUSS aber nicht. Sie können ja mal mit Ihrem Einplaner sprechen.

Wenn Sie aber eh mit dem Gedanken spielen, Ihrer Beziehung und Ihrem allgemeinen Befinden zuliebe von einer Tätigkeit bei der Bundeswehr weit ab von daheim Abstand zu nehmen, dann gibt es folgende Möglichkeiten:

1. kündigen, wenn das mit der Versetzung nicht klappt.
2. in den sauren Apfel beißen und da Dienst zu tun, wo der Dienstherr Sie haben möchte.
3. das Ganze gleich bleiben lassen (weil abgebrochener Kram macht sich ja doof im Lebenslauf) und ggf. was anderes, zB Bundesfreiwilligendienst, heimatnah zu tun (da Sie ja damit im Hinblick auf eine Bewerbung punkten möchten).
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KlausP

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Antw:Nach AGA ins Karriereberatungsbüro?
« Antwort #11 am: 25. November 2017, 20:56:42 »

Also kan man sich jetzt zu nem Karriereberatungsbüro versetzen lassen?!

Sie verstehen es nicht, oder? Sie können einen Antrag auf Versetzung stellen. Dem wird aber nur stattgegeben, wenn dort ein dienstlicher Bedarf besteht. Ihre "Gründe", die Sie hier angeführt haben, werden da kaum in's Gewicht fallen.

Zitat
... Sie können ja mal mit Ihrem Einplaner sprechen. ...

Der hat damit aber nicht mehr das Geringste zu tun, weil er für Soldaten schlicht nicht zuständig ist.
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