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Autor Thema: Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut  (Gelesen 26807 mal)

Altrec

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #45 am: 05. August 2014, 08:00:09 »

Also so, wie ich die Texte vom Berechtigungssschein oben lesen kann ich das genau genommen eigentlich nicht.
Der Berechtigungsschein ist für Familienheimfahrten bzw. Fahrten zum (eingetragenen) Dienstort. Er ist somit Zweckgebunden.
Es ist zwar korrekt, dass die kontrollierende Person nicht wissen kann, ob man sich gerade auf einer Heim- Dienstfahrt befindet, aber wie gesagt...

Man darf hier den Berechtigungsschein auch nicht mit einer Schülerfahrkarte oder einem Semesterticket vergleichen. Je nach Uni darf ich mit einem Semesterticket zum Beispiel auch noch ganz andere Dinge, wie andere Personen mitnehmen. In erster Linie ist ein Semesterticket eine Fahrkerte für Studierende.

Wo ich mir aber auch nicht so ganz sicher bin ist, ob die Schaffnerin den Schein hätte einziehen dürfen. Genau genommen dürfen Zugbelgeiter nicht mal den Personalausweis für die Aufnahme der Personalien einfordern, da es sich bei einem Bahnangestellten nicht um eine zur Identitätsprüfung berechtigten Person handelt. Was sie machen dürfen ist dich vorläufig festzuhalten (so lange du deine Personalien nicht raus gibst) und dir ein Treffen mit der Polizei zu arrangieren. Die würden dann alles weitere klären, was nicht unbedingt besser sein muss.

Ich denke, der TE macht mit dem Klären aber schon das Richtige.
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Flexscan

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #46 am: 05. August 2014, 08:14:24 »

so siehts aus.

Richtig. Niemand kann kontrollieren ob ich Dienst habe oder nicht und ich denke mal, das jeder von uns schon mal irgendwie den Ausweis zweckentfremdet hat ;) (da schließe ich mich auch mit ein.)

Rechtlich gesehen hat nunmal der TE falsch gehandelt und war demnach ohne gültigen Fahrschein unterwegs und hat wie er selber zugab, den Ausweis missbraucht.

Die Vorgehensweise der Schaffnerin lässt ebenso Fragen offen, sodass man da durchaus über eine Beschwerde nachdenken könnte.

Letztendlich wird da aber denke ich mal nicht viel kommen von der Kompanie (disziplinarisch), vllt ein strenges "DuDuDu" vom Chef ;)

Die Bahn ist anscheinend nicht gut auf Soldaten zu sprechen, obwohl wir Soldaten sicher einen grossteil der Kundschaft ausmachen.
So ist es uns mehrfach auf der Strecke Hamburg - Düsseldorf passiert, das man uns einfach aus dem Intercity geschmissen hat trotz gültigem Fahrausweis.
Mit der Begründung, wir würden normal zahlenden Fahrgästen die Plätze wegnehmen...
Beschwerde und das Thema war gegessen.
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MkG Flex
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Tommie

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #47 am: 05. August 2014, 08:29:48 »

Nehmen wir doch einmal ein anderes Beispiel:

Ein FWDL aus dem südlichen Landkreis Tübingen versieht seinen Dienst in Stuttgart und hat daher eine Berechtigungsausweis für die Fahrt von seinem Wohn- zu seinem Dienstort. Er schläft zu Hause und fährt daher täglich mit diesem Berechtigungsausweis von zu Hause (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (NALDO)) zum Dienst (Verkehrsverbund Stuttgart (VVS)). Hier ist der Berechtigungsausweis dann sehr wohl wie eine kostenlose Monatskarte zu betrachten. Und wenn er damit am samstag nach Stuttgart fährt, um sich dort ein Fußballspiel des VfB Stuttgart anzuschauen, wer will ihm denn beweisen, dass er keine Famlienheimfahrt macht. Er hat seinen Truppenausweis und den Berechtigungsausweis dabei und erfüllt bei eine Kontrolle alle (kontrollierbaren) Voraussetzungen! Und wenn er in Bad Cannstatt aussteigt und eben nicht mit der U1 zur Theodor-Heuss-Kaserne fährt, sondern zum (ehemaligen!) Neckarstadion läuft, ist der Bahn-Mitarbeiter auch nicht dabei ;) !

Der TE konnte lediglich nicht nachweisen, dass der Bahnberechtigungsausweis für ihn gültig war, weil er keinen Truppenausweis dabei hatte. Das war dann aber auch sein einziger Fehler! Und deswegen wird er bei der Bahn auch nicht mehr als die mehrmals erwähnten € 5,-- für die vergessene Fahrkarte abdrücken müssen. Der Rest geht die Bahn, die von der Bundeswehr für die Beförderung der FWDL-er pauschal bezahlt wird, auch gar nichts an!

Im oben erwähnten Beispiel kostet die Jahreskarte einen monatlichen Betrag von ca. 200,-- €. Dieser Betrag geht schon mal locker für eine Familienheimfahrt eines in Nordeutschland stationierten Soldaten drauf, der in Bayern wohnt!

Und nochmal: "Disziplinarisch" kommt höchstens "Bitte denken Sie in Zukunft an Ihren truppenausweis, weil ohne den die Fahrkarte im Prinzip nicht gilt!" aber definitiv nicht mehr!
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markxxx6

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #48 am: 05. August 2014, 08:57:58 »

Wie gesagt ich hoffe einfach,dass ich das ganze ohne großes Aufsehen mit der Bahn klären kann.Und um das nochmal klarzustellen die Bahn wirft mir auch in keiner Weise vor das ich mich nicht auf einer Familienheimfahrt befand der fehlende Truppenausweis war nur das Problem.Da ich aber in meiner Freizeit unterwegs war hielt und halte ich es aufjedenfall nicht für Klug irgendwo den großen Larry zu spielen und mich bei irgendwem zu beschweren.Außerdem hab ja ich und niemand sonst scheiße gebaut.
Trotzdem bedanke ich mich schonmal für die sehr sachlichen und vorallem hilfreichen Antworten die ich bekommen habe :)
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slider

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #49 am: 05. August 2014, 09:24:52 »

Ein FWDL aus dem südlichen Landkreis Tübingen versieht seinen Dienst in Stuttgart und hat daher eine Berechtigungsausweis für die Fahrt von seinem Wohn- zu seinem Dienstort. Er schläft zu Hause und fährt daher täglich mit diesem Berechtigungsausweis von zu Hause (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (NALDO)) zum Dienst (Verkehrsverbund Stuttgart (VVS)). Hier ist der Berechtigungsausweis dann sehr wohl wie eine kostenlose Monatskarte zu betrachten. Und wenn er damit am samstag nach Stuttgart fährt, um sich dort ein Fußballspiel des VfB Stuttgart anzuschauen, wer will ihm denn beweisen, dass er keine Famlienheimfahrt macht. Er hat seinen Truppenausweis und den Berechtigungsausweis dabei und erfüllt bei eine Kontrolle alle (kontrollierbaren) Voraussetzungen! Und wenn er in Bad Cannstatt aussteigt und eben nicht mit der U1 zur Theodor-Heuss-Kaserne fährt, sondern zum (ehemaligen!) Neckarstadion läuft, ist der Bahn-Mitarbeiter auch nicht dabei ;) !

Das ist und bleibt trotzdem Betrug !
Hier im Forum wird Soldaten, die mal zu schnell mit dem Auto unterwegs snd die charakterliche Eignung abgesprochen. Aber ein Mißbrauch des Bahnberechtigungsausweises ist ok, weil man es nicht nachweisen kann (obwohl auch das prinzipiell gehen würde ... wäre nur ein unvertretbar hoher Aufwand) ?!
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wolverine

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #50 am: 05. August 2014, 09:41:59 »

Leute, das bringt doch wirklich alles nicht. Bzgl. Des Bahnberechtigungsausweises wird es einen Vertrag zwischen der Bahn AG und der Bw geben und da steht genau drin, was wer darf und was nicht. Solange dieser Vertrag nicht vorliegt, kann hier keiner etwas wirklich sinnvolles und abschließendes zu dem Fall sagen. Steht dort drin "...berechtigt zur Benutzung auf der Strecke ..." war wohl alles in Ordnung. Steht dort aber "...berechtigt zur Benutzung zum Zweck...." Kann das anders aussehen.

Und dann kommt noch dazu, in wie fern eine mögliche andere Nutzung nachweisbar ist und die Einheit überhaupt den Aufwand treibt.
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BulleMölders

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #51 am: 05. August 2014, 11:17:43 »

Ich habe nun Auskunft von meiner Bekannten bekommen, zu der Frage: "Dürfen Zugbegleiter den Bahnberechtigungsausweis einzihen?".
Nach ihren Recherchen sind die Zugbegleiter berechtigt den Bahnberechtigungsausweis einzuziehen, wenn der Verdacht eines Betruges besteht.

Nach meiner Laienhaften Meinung konnte man in diesem Falle schon von einem Betrugsverdacht ausgehen. Und damit währe die Einziehung Rechtens.
Auch die (vorläufige) Erhebung des  erhöhten Beförderungsentgelds ist in Ordnung.

Innerhalb von 7 Tagen kann der Truppenausweis nachgereicht werden (wie der TE ja schon geschrieben hat).
Am besten man wendet sich dann hier hin: http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/

Dann wird das Entgelt nach § 12 Abs. 3 EVO auf 7 Euro reduziert.
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funker07

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #52 am: 05. August 2014, 11:56:33 »

Ich habe nun Auskunft von meiner Bekannten bekommen, zu der Frage: "Dürfen Zugbegleiter den Bahnberechtigungsausweis einzihen?".
Nach ihren Recherchen sind die Zugbegleiter berechtigt den Bahnberechtigungsausweis einzuziehen, wenn der Verdacht eines Betruges besteht.
Deckt sich mit meinem Wissen. Entweder stand das auf dem Berechtigungsausweiß oder wir wurden zu FWDL-Zeiten mal drüber belehrt...ne Quelle hab ich grad zumindest nicht zur Hand.

Der TE konnte lediglich nicht nachweisen, dass der Bahnberechtigungsausweis für ihn gültig war, weil er keinen Truppenausweis dabei hatte. Das war dann aber auch sein einziger Fehler!
Nein, der Fehler war unberechtigt mit dem Ausweis zu fahren, denn der Ausweis gilt nur
Zitat von: Tommie
a) für Familienheimfahrten

Dass das ganze schwer (nicht unmöglich) nachzuweisen ist ist ein Problem in der Praxis, ändert aber nichts an der (theoretischen) Rechtslage.
Wenn ich mit 2,5‰ mit dem Auto nur Feldwege fahre, erwischt mich auch keiner, genauso wenn ich alleine mit ein paar Rechten den Hitlergruß zeige oder oder oder. Strafbar ist es trotzdem.

Und nochmal: "Disziplinarisch" kommt höchstens "Bitte denken Sie in Zukunft an Ihren truppenausweis, weil ohne den die Fahrkarte im Prinzip nicht gilt!" aber definitiv nicht mehr!
Zu 95% kommt da nicht mehr. Je nach Chef möglicherweise doch. Sollte die Schaffnerin sogar Strafanzeige stellen (unwahrscheinlich) liegt es auch nicht mehr nur im Ermessen des Chefs.


Im oben erwähnten Beispiel kostet die Jahreskarte einen monatlichen Betrag von ca. 200,-- €. Dieser Betrag geht schon mal locker für eine Familienheimfahrt eines in Nordeutschland stationierten Soldaten drauf, der in Bayern wohnt!
Was die Tatsache, dass die Fahrt nur für die Familienheimfahrt gedacht ist (und das im Vertrag Bw<=>Bahn so geregelt ist) noch deutlich plausibler erscheinen lässt.
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KlausP

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #53 am: 05. August 2014, 12:34:40 »

Und nochmal, weil es so schön ist  ::):

Der "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" gilt nicht nur auf der zuletzt eingetragenen Strecke sondern kann auf allen Strecken der DB und den angegebenen anderen Strecken/Verkehrsverbünde genutzt werden. Lediglich die kostenlose Benutzung ist auf die zuletzt eingetragene Strecke beschränkt. Für alle anderen Fahrten wird bei Vorlage des Berechtigungsausweises eine Ermäßigung gewährt. Wie hoch die ist, weiß ich allerdings nicht mehr.
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Tommie

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #54 am: 05. August 2014, 13:41:01 »

b) für den Kauf von Fahrkarten mit BC-Rabatt bei der DB Reise und Touristik AG entsprechende den Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen (Nr. 3.2)

Der Rabatt beträgt wie bei einer BahnCard 25 für die 2. Klasse exakt 25% !
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ulli76

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #55 am: 05. August 2014, 13:51:43 »

Aber Obacht: Es gibt zwar den Bahn-Card-Rabatt, es ist aber keine Bahn-Card! Da haben auch schon Kameraden Ärger bekommen, wenn auf dem Ticket als Rabatt "Bahn-Card" stand.
Kann aber sein, dass das geändert wurde.
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Tommie

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #56 am: 05. August 2014, 14:02:57 »

Dieser Hinweis von "ulli76" ist absolut berechtigt und ebenso korrekt! Wer unter Vorlage seines Berechtigungsausweises am DB-Schalter sein Ticket holt, wird im Normalfalle den richtigen Rabatt erhalten und auch den richtigen "Rabatt-Grund" auf dem Ticket stehen haben! Nur für Online-Tickets und Tickets aus dem Fahrschein-Automaten ist das Verfahren ein wenig "tricky", weil man da als Rabatt eben nicht "Bahncard 25" sondern "besondere Personengruppen" auswählen muss und dann im nächsten Untermenü erst auf die Rabatte für Wehrdienstleistende kommt! Und mit dem Berechtigungsausweis ist eben nur ein Ticket mit 25 % Rabatt gültig, auf dem eben diese "besondere Personengruppe" steht.
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Baiks

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #57 am: 28. November 2017, 16:39:06 »

Einen schönen guten Tag
Ich hätte eine Frage bezogen auf den Berechtigungsschein für FWDL.
Auf meiner Karte wurde Familienheimfahrten durchgestrichen und handschriftlich Verkehrsverbund drauf geschrieben?
Wurde dann im ICE des versuchten Schwarzfahren beschuldigt!
Hätte da jmd eine Aufklärung für mich
Danke im vorraus
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Andi8111

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #58 am: 28. November 2017, 16:41:03 »

Offenbar dürfen Sie nur im Verbundverkehr fahren. Davon sind zuschlagpflichtige Züge ausgenommen, ICE zB..
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KlausP

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Antw:Fwdl Bahnticket Scheiße Gebaut
« Antwort #59 am: 28. November 2017, 17:35:58 »

Auf der Rückseite des Berechtigungsausweises musste ein Hinweis zur Gültigkeit im Verkehrsverbund stehen.
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