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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?  (Gelesen 4696 mal)

Cally

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #15 am: 27. November 2017, 13:36:46 »


E-Mail: MAD-Amt@t-online.de


Der MAD hat keine eigene Domain?
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F_K

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #16 am: 27. November 2017, 13:54:53 »

@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).
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Andi

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #17 am: 27. November 2017, 13:56:30 »

Also wie wäre es ... wenn SIE den Betreffenden auf sein falsches Handeln hinweisen ... vielleicht ist er sich ja der Tragweite gar nicht bewusst ... und ihn auffordern dies zukünftig zu unterlassen.

Als ergänzende Maßnahme absolut anzuraten, wenn nicht selbstverständlich.
Als einzige Maßnahme nicht geeignet.

Gruß Andi
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CIRK

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #18 am: 27. November 2017, 13:59:51 »

@ CIRK:

Mein "infoschnipsel" ist ohne Quellenangabe von der Bundeswehrwebseite (Erster Google Treffer mit MAD Kontakt).

Da sitzt tatsächlich ein Kamerad am Telefon / dem Rechner, den kann man anrufen und "Dinge diskutieren" - die kümmern sich dann darum.

(Ja, keine Antwort auf Deine Frage - da habe ich keine weiteren Informationen).

Warum sprechen Sie mich damit direkt an, ich hab Sie doch garnicht in Frage gestellt oder sonst wie herausgefordert ...  ???
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F_K

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #19 am: 27. November 2017, 14:05:08 »

@ CIRK:

Kaffee hatte noch nicht gewirkt - eine Verwechselung mit "Cally" (gleicher Anfangsbuchstabe ..).

Ich bitte um Entschuldigung.
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Mika2011

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle einer Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #20 am: 28. November 2017, 16:12:35 »

So...
Ich habe den Kameraden mal freundlich (wirklich FREUNDLICH!) angetextet, ob er es nicht für irgendwie bedenklich halte, Dokumente der BW
einfach so öffentlich zugänglich zu Posten...

Als antwort kam von ihm ein "Fick dich du Wichser, was willst du schwuchtel von mir?"

Habe das ganze nun an die E-Mailaddresse vom MAD weitergeleitet. Der Rest liegt nun nicht mehr in meinen Händen...

Soll er die Konsequenzen tragen! Er hat mit SICHERHEIT eine ausreichende Belehrung erhalten, als er seinen GeZi-Dienstposten angetreten hat.
MfG
Micha

**ENDE**
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F_K

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Antw:Unterliegen Fahrbefehle eine Verschlußpflichtigkeit?
« Antwort #21 am: 28. November 2017, 17:55:26 »

Ich würde unter Beifügung des Chatverlaufes eine Anzeige wegen Beleidigung stellen - der braucht das ....
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