Ich hab auch noch gehört, dass wenn ich einen Lehrgang/Kommandierung mit einem Zeittraum, der über 6 Monate geht(Meister ZAW), dann keinen Anspruch mehr auf diese TG Wohnung habe. Ist dies richtig?
Wenn ich dann den Mietvertrag unterschrieben habe, Die Kosten beim TG Antrag vorlege und mich von der GMU befreien lasse. Wie ist dann das weitere Vorgehen um den Anrechnungsbetrag nicht mehr abgezogen zu bekommen.
Heißt das jetzt generell, dass mir von Anfang an der Anrechnungsbetrag gar nicht hätte abgezogen werden dürfen, da ich dauerhafter TG Empfänger war/bin?
Zum 1. Absatz
Ja ... dies kann so sein.
Hier hat man sich rechtzeitig mit dem BwDLZ in Verbindung zu setzen und dies zu klären.
Denn im Einzelfall kann es sinnvoller sein, die Wohnung nicht zu kündigen.
Sie verlieren den Anspruch nicht.
Denn nach Ende der Kommandierung können Sie wieder eine Wohnung anmieten, wenn die Grundvoraussetzungen für das TG immer noch bestehen.
Während des Lehrgangs...sind Sie für den Lehrgangsort TG-Empfänger.
Zum 2. Absatz
Der Befreiungsbescheid geht auch zum Bezügeabrechner des BVA.
Dieser setzt dies um.
Zum 3. Absatz
Nein.
Voraussetzung ist die Befreiung...die einen Antrag bedarf und eine Ernessensentscheidung ist.
Und auch jetzt kann es sein, dass man diese verweigern wird...
weil man sich ggf. weigern wird, auf die TG-Wohnung abzustellen...
...bzw. die Überlegungen zum Hintergrund des Anrechnungsbetrages in die Entscheidung mit einfließen zu lassen...