Lieber F_K,
auch bei Wiederholung wird der Sachverhalt nicht richtiger: Die Bundeswehr nutzt im groben Verhältnis Liegenschaften/Bestandsbauten 20 (Kaiserzeit) : 50 (Wehrmacht nach 1935) : 30 (Bundeswehr nach 1960.
Bei den Liegenschaften aus der Kaiserzeit spielte die Auflockerung beim Bau schlicht mangels Luftwaffe überhaupt keine Rolle. Sie sollten schlicht für die Zeit mit imposanten, die kaiserliche Würde repräsentierenden Geböuden bebaut werden. Dabei wurden die Unterkunftsblöcke, Hallen und Stallungen überwiegend um einen zentralen Exerzierplatz herum gebaut und das so entstandene Kasernement mit einer Mauer umgeben.
Die 1935 ff erbauten Liegenschaften folgten im Prinzip der Aufteilung früherer Liegenschaften, umfassten allerdings aufgrund der Motorisierung deutlich mehr Hallen- und Kfz-Abstellbereiche. Auch hier wurde nicht unnötig mehr Fläche eingefriedet. Wenn Sie sich Fotos dieser Kasernen aus der Bauzeit anschauen, werden Sie Murr im Ausnahmefall hohen Baumbewuchs erkennen. Diese Bäume waren entweder gerade gepflanzt oder gar nicht vorhanden. Diese heute eingewachsenen Liegenschsften gab es damals nicht. Aufgrund der möglichen Luftbedrohung bezogen die dort stationierten Truppenteile auch frühzeitig Auflockerungsräume, zumeist auf den angrenzenden Übungsplätzen.
Die in Bubdeswehrzeiten neu errichteten Liegenschsften verzichteten weitgehend auf Auflockerung, sie folgten im Wesentlichen der bewährten Baugestaltubg aus Wehrmachtzeiten.
Der Bedarf an Auflockerung war zubleibet Zeit allgemein maßgeblicher Richtwert bei der Planung militärischer Liegenschaften in Deutschland - mit Ausnahme der meisten Fliegerhorste der (Bundes) Luftwaffe, die seit Bw-zeite grundsätzlich die räumliche Trennung von Ubterkjbfts- und Flugbetriebsbereichen in benachbarten Gemeinden vorsah.