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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Private Fahrt zur StOSchAnl  (Gelesen 2696 mal)

Alex348

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Private Fahrt zur StOSchAnl
« am: 28. November 2017, 13:45:24 »

Hallo zusammen ich habe mal eine Frage die für mich besonders wichtig ist.

Letztens waren wir beim schießen und ich bin mit meinem Privat KFZ selbst angereist da die Schießbahn auf der hälfte meines Arbeitsweges liegt. Prompt danach gab es einen Bürobesuch wo mir gesagt wurde das dies zu Unterlassen sei.
Kann mir vielleicht jemand sagen in welcher Vorschrift es Steht das man nicht selbst zur Schießbahn anreisen darf?
Zur Information die P8 wurde mitgeliefert von meinen Kameraden und beim G36 weiß ich, das ich es selbst mitführen muss und in diesem Fall vorher in die Kaserne muss.

Dazu haben wir in der Kaserne Gleitzeit.
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F_K

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #1 am: 28. November 2017, 13:51:17 »

Der Dienstplan (Waffenempfang) ist ein Befehl.
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Andi

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #2 am: 28. November 2017, 13:51:40 »

Wieso fragst du das in einem Onlineforum und nicht denjenigen, der dich zum Schießen befohlen hat?

Im Übrigen wird es sicherlich einen Befehl/eine Weisung für den Ablauf des Schießtages gegeben haben.

Gruß Andi
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Alex348

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #3 am: 28. November 2017, 14:05:00 »

Bei unserer Kommando Behörde ist das ein bisschen schwierig einen Befehl zu Gesicht zu bekommen.
Ich habe mich selbst dafür gemeldet und im Dienstplan ist vom schießen keine Spur zu lesen.
Es hat mich nur interessiert wo es genau stehen könnte aber wenn ihr sagt das es im Befehl stehen muss dann werde ich mir den mal besorgen und nachschlagen.

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CIRK

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #4 am: 28. November 2017, 14:16:13 »

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen befiehlt, dass Sie in Zukunft nicht mit dem privaten KFz zur Schießbahn fahren, dann gibt es daran nichts zu rütteln, was wollen Sie denn da noch nachlesen?
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Deepflight

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #5 am: 28. November 2017, 14:17:59 »

Da hat @Andi recht, in dem Befehl / Gruppenbefehl der bzgl. des Schießens erlassen wurde ist so was festgelegt.
Da steht drin, wann, wo und durch wen Waffen zu empfangen sind und ebenfalls ist dort die Mobilitätsfrage geregelt.
Sofern dort ein KOM o.Ä. als Transportmittel drin steht, erledigt sich die Frage da es dann einen Befehl gibt, wo und wie
anzureisen ist.

Der Art und Weise, wie sich der TE äußert sowie Unkenntnis über die entsprechende Befehlslage entnehme ich mal das du
noch nicht lange bei der BW bist, vermutlich sogar FWDLer.

Daher das Fazit des Tages heute kostenlos: Dinge werden befohlen, dass ist einzuhalten, sonst Anschiss.

Du kannst also wahrscheinlich sogar von
Glück reden, dass du nur einen Anschiss kassiert hast und kein Diszi. Je nach Einheit und Chef kommt solches Verhalten nämlich
mehr als uncool...
Ob es für dich bequemer ist, direkt zu fahren statt zuerst zur Kaserne und dann den halben Weg zurück, ist dem Dienstherrn ziemlich
Latte; und Ziel der Gleitzeit ist es nicht, dass der Soldat aus Bequemlichkeit von Befehlen abweicht. Bei Nachfragen meiner Soldaten bzgl.
solcher Dinge reagiere ich auch immer hocherfreut, und wenn es gemacht wird ohne zu Fragen steigert das meine Freude ins unermessliche.

Mal ganz abgesehen davon, dass du mit nem G36 im Privat-Kfz auf ganz dünnem Eis bist. Dienstliche Fahrten mit Privat-Kfz
sind i.d.R. zu unterlassen, es sei denn das Dienstgeschäft duldet keinen Aufschub und der Dienstherr kann kein geeignetes
Transportmittel stellen. Das heißt du bist dann entweder befehlswidrig mit Privat-Kfz unterwegs (Dienstvergehen) oder privat
und hast eine vollautomatische Kriegswaffe dabei (über die du ja nur die Gewalt ausüben darfst, wenn du dienstlich tätig wirst,
s. Rückseite Dienstausweis)
Zusätzlich dazu ist die Selbstfahrerei eh eine Unsitte. Der Dienstherr stellt für fast alles einen KOM o.Ä. zur Verfügung, der dann
halb leer durch die Gegend kracht, weil die Damen und Herrn Soldaten aus Bequemlichkeit lieber mit dem eigenen Kfz fahren wollen.
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Andi

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #6 am: 28. November 2017, 14:28:35 »

Na ja, letztlich lässt sich so etwas ja im Vorfeld klären. Ich habe - sofern dies dienstlich möglich war - immer zugestimmt, dass meine Leute direkt zur Schießbahn fahren, wenn es im Sinne der Fürsorge angemessen war.
Aber wie gesagt: Das muss vorher geklärt und erlaubt sein.
Ansonsten gibt es bei Schießtagen klar befohlene Abläufe für Funktionspersonal und die Schießende Abteilung und definitiv keine an diesem Tag gültige Gleitzeit! Wenn jeder bei einem Schießen kommen und gehen kann, wie er will wäre das bereits für den Anordnenden ein Verstoß gegen das Wirtschaftsgebot und damit eine Kernpflichtverletzung.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #7 am: 28. November 2017, 14:29:14 »

Nur als Anmerkung, ggf. Offtopic:

Natürlich kann man "Anfahrten" ggf. "optimieren" - wichtig ist aber, dies VORAB zu klären und sich dann auf eine geänderte Befehlslage berufen zu können.

(dies inkludiert natürlich keine Waffenmitnahme mit Privat KFZ).
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Alex348

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #8 am: 28. November 2017, 14:32:39 »

Gut ich muss das Ganze nochmal in ein Anderes Licht rücken.

1 Bei dem G36 geht es um die Litiumbatterien (Gefahrgut) und deshalb sind sie nur vom Soldaten persönlich mitzuführen in einem Dienstfahrzeug. Daher bin ich auch nicht im Privat KFZ mit Waffe aufgetaucht sondern wenn G36 schießen war in die Kaserne gefahren. In dem Fall ging es nur darum das ich als Schreiber tätig war und andere Kameraden ebenfalls selbst anreisen durften.
2 Ich bin im 4 Dienstjahr und wollte wie oben geschrieben nur wissen wo so etwas stehen könnte.
3 Frage ich deshalb nach da bei uns nur bei mir dieser "Anschiss" war und nicht wie etwa bei anderen Kameraden.
4 Es war mit dem Leitenden Abgeklärt und dieser sagte es wäre okay (Hptm)
und 5 wenn es im Befehl steht benötige ich keine weitere Info ich werde ihn mir irgendwoher organisieren und bedanke mich Trotzdem für die Antworten und entschuldige mich dafür das der Anfang offensichtlich zu Irritationen geführt hat.
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F_K

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #9 am: 28. November 2017, 14:53:05 »

Offtopic:

Die "Geschichte" mit Lithiumbatterien in Waffen / Geräten ist natürlich "Schwachfug" - es ist zwar prinzipiell Gefahrgut, aber unterliegt der Freistellungsregelung, d. h. solche Geräte (auch mit Batterien) dürfen zum "Eigengebrauch" im (Dienst-) PKW mitgeführt werden.

(Ladungssicherung beachten - aber eben kein Gefahrgut (Feuerlöscher, Beiblätter usw. nicht erforderlich))
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Deepflight

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #10 am: 28. November 2017, 15:06:54 »

Sorry Alex, aber wer im 4. Dienstjahr sich mit sowas noch nicht auskennt und sich dann deswegen nen Anschiss abholt....aber lassen wir das.

Ansonsten volle Zustimmung an F_K, wenns vorher abgesprochen wird genehmigt man so was im Zweifel im Rahmen der Fürsorge.
Da du ja aber scheinbar nen Anschiss kassiert hast, hast du entweder mit der falschen Person abgesprochen oder es gibt noch Aspekte, die
du nicht geschildert hast.

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Ralf

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #11 am: 28. November 2017, 19:26:51 »

In KdoBeh gibt es dazu i.d.R. einen Ausbildungsbefehl o.ä. der das regelt. Was im aktuellen Befehl bspw. bei uns steht, weiß ich nicht, aber in meiner letzten Verwendung auf dieser Ebene stand sinngemäß drin, dass An- und Abreise -sofern nicht mit den regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln auf eine Kosten und Verantwortung erfolgt. Dieses ist im Rahmen der Teilnehmermeldung jedoch anzuzeigen.
Eine durchaus gängige und praxisnahe Regelung.
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FoxtrotUniform

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #12 am: 29. November 2017, 23:20:15 »

Mal ergänzend zu dem Transport von Kriegswaffen: Hier sollte durchaus der Diebstahl / Raub als deutlich höheres Risiko als dieser Schwachfug mit der Batterie in Erwägung gezogen werden.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #13 am: 02. Dezember 2017, 13:27:48 »

Der Schwachsinn mit den Li-Zellen kann doch nicht ernst gemeint sein, oder? Was ist mit den Primärzellen in Uhren und anderen Geräten am Mann? Oder den Akkus in Handies usw? Das sind industriell gefertigte Bauteile, die entsprechende Zulassungen haben, um handhabungssicher bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Transport zu sein.

Mit der Waffe ohne Aufsicht sieht es schon ander aus: Wer garantiert, dass der Fragesteller nicht damit unktontrolliert etwas anstellt? Der Fall des Diebstahls oder Raubes wurde schon angesprochen.
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Andi

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Antw:Private Fahrt zur StOSchAnl
« Antwort #14 am: 04. Dezember 2017, 10:52:41 »

Wer garantiert, dass der Fragesteller nicht damit unktontrolliert etwas anstellt?

Der Dienstherr, deswegen ist er Soldat mit allen Rechten und Pflichten...
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