Da hat @Andi recht, in dem Befehl / Gruppenbefehl der bzgl. des Schießens erlassen wurde ist so was festgelegt.
Da steht drin, wann, wo und durch wen Waffen zu empfangen sind und ebenfalls ist dort die Mobilitätsfrage geregelt.
Sofern dort ein KOM o.Ä. als Transportmittel drin steht, erledigt sich die Frage da es dann einen Befehl gibt, wo und wie
anzureisen ist.
Der Art und Weise, wie sich der TE äußert sowie Unkenntnis über die entsprechende Befehlslage entnehme ich mal das du
noch nicht lange bei der BW bist, vermutlich sogar FWDLer.
Daher das Fazit des Tages heute kostenlos: Dinge werden befohlen, dass ist einzuhalten, sonst Anschiss.
Du kannst also wahrscheinlich sogar von
Glück reden, dass du nur einen Anschiss kassiert hast und kein Diszi. Je nach Einheit und Chef kommt solches Verhalten nämlich
mehr als uncool...
Ob es für dich bequemer ist, direkt zu fahren statt zuerst zur Kaserne und dann den halben Weg zurück, ist dem Dienstherrn ziemlich
Latte; und Ziel der Gleitzeit ist es nicht, dass der Soldat aus Bequemlichkeit von Befehlen abweicht. Bei Nachfragen meiner Soldaten bzgl.
solcher Dinge reagiere ich auch immer hocherfreut, und wenn es gemacht wird ohne zu Fragen steigert das meine Freude ins unermessliche.
Mal ganz abgesehen davon, dass du mit nem G36 im Privat-Kfz auf ganz dünnem Eis bist. Dienstliche Fahrten mit Privat-Kfz
sind i.d.R. zu unterlassen, es sei denn das Dienstgeschäft duldet keinen Aufschub und der Dienstherr kann kein geeignetes
Transportmittel stellen. Das heißt du bist dann entweder befehlswidrig mit Privat-Kfz unterwegs (Dienstvergehen) oder privat
und hast eine vollautomatische Kriegswaffe dabei (über die du ja nur die Gewalt ausüben darfst, wenn du dienstlich tätig wirst,
s. Rückseite Dienstausweis)
Zusätzlich dazu ist die Selbstfahrerei eh eine Unsitte. Der Dienstherr stellt für fast alles einen KOM o.Ä. zur Verfügung, der dann
halb leer durch die Gegend kracht, weil die Damen und Herrn Soldaten aus Bequemlichkeit lieber mit dem eigenen Kfz fahren wollen.