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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt  (Gelesen 6046 mal)

Dekay

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Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« am: 29. November 2017, 12:51:56 »

Guten Tag,

Meine oben genannter Urlaubsantrag und DA-Antrag wurde abgelehnt, weil diese beiden Ereignisse in der selben Woche stattfänden
(Ich wollte Freitag 5 Stunden, also den ganzen Tag DA; Di - Do EU und Montag die restlichen 5 Stunden)

Das wurde mir verwehrt mit der Begründung: "Das geht nicht"

Ich wollte nachforschen, auf welcher Verordnung etc. die Aussage Fußt und wollte hiermit erfragen, in welcher Verordnung oder Gesetzestext die Urlaubs und/oder DA-Regelungen verankert sind

Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay
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Andi

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #1 am: 29. November 2017, 12:54:30 »

Sowas fragt man unmittelbar denjenigen, der einem eine solche Auskunft erteilt, die man nicht nachvollziehen kann.
Das Konstrukt nennt sich "Kommunikation" und wird mittlerweile in Teilen den Bundeswehr getestet.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 29. November 2017, 12:57:40 von Andi »
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KlausP

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #2 am: 29. November 2017, 12:56:35 »

So ist es. Außerdem hatten wir das im Forum schon ein paar Mal.
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Dekay

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #3 am: 29. November 2017, 13:09:20 »

Selbstverständlich bin ich auch überzeugter Verfechter von "Kommunikation", aber mit der Antwort vom Spieß: "Weil es so ist" und mit der Antwort vom TE-F: "Schau in der Verordnung nach" kann ich mitnichten nicht viel anfangen, weswegen ich ja auf der Suche nach der richtigen Verordnung bin.
Ich gebe zu, meine Fragestellung war dementsprechend unklar, dies möchte hier nochmal berichtigen.

Mit kameradschaftlichem Gruße
Dekay
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Andi8111

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #4 am: 29. November 2017, 13:19:31 »

Hab nur den gefunden
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Andi

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #5 am: 29. November 2017, 13:34:40 »

Selbstverständlich bin ich auch überzeugter Verfechter von "Kommunikation", aber mit der Antwort vom Spieß: "Weil es so ist" und mit der Antwort vom TE-F: "Schau in der Verordnung nach" kann ich mitnichten nicht viel anfangen, weswegen ich ja auf der Suche nach der richtigen Verordnung bin.

Dann frage ich genau diese Personen nach der Quelle. Wo ist das Problem?
Jede (!) personalratsfähige Dienststelle der Bundeswehr hat im Normalfall auch eine eigene Dienstzeitvereinbarung. Also sollten die jeweiligen Vorgesetzten das auch vor Ort begründen. Ansonsten gilt natürlich ganz normal die SAZV.
Im Übrigen sind weder ein Kompaniefeldwebel noch ein Zugführer befugt Urlaubsanträge abzulehnen.
Und Dienstzeitausgleich gibt es so grundsätzlich nicht mehr. Es gibt grundsätzlich nur Abbau von Mehrarbeit, der aber formell nur angeordnet, aber nicht beantragt wird - es sei denn es gibt eine ergänzende Dienstzeitvereinbarung.

Gruß Andi
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Slinz0r

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #6 am: 29. November 2017, 14:05:10 »

Das ist schon rechtens.
Es geht dem Spieß wahrscheinlich um die SUV 2.1 Absatz 211 der besagt das Erholungsurlaub nach Möglichkeit am Stück zu nehmen ist und nicht zu stückeln um Tage zu sparen weil der Freitag ja nur 5 Stunden hat.
Also schreiben Sie die ganze Woche EU und sofern kein zwingender Dienstlicher Grund ( im Normalfall ja nie ) im Wege steht wird es gewährt.
Oder sie schreiben die ganze Woche Stunden.
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Tasty

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #7 am: 29. November 2017, 22:25:47 »

Ist die Genehmigung bzw. Ablehnung eines Urlaubsantrages eigentlich ein Verwaltungsakt? Angefochten werden müsste die Entscheidung ja nach erfolglosem Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgericht, nicht beim Truppendienstgericht.
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FoxtrotUniform

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #8 am: 29. November 2017, 23:15:34 »

...truppendienstlich...also nach der weiteren Beschwerde wäre die Beantragung der Entscheidung des Truppendienstgerichts der nächste Schritt.

Auch vor der SAZV war nur die Unterbrechung des Urlaubs mit zeitlichem Ausgleich für Mehrarbeit (hier also wenn auf den Freitag wieder Urlaub folgen würde) unzulässig. Alles andere wäre ja auch unzweckmäßig, z.B. wenn der gesamte Erholungsurlaub bereits abgegolten wurde.

Mein Rat: Gespräch suchen und auf die Genehmigung insistieren. Wenn abgeschmettert, Wehrbeschwerde, mit den Stichworten Unterdrückung von Anträgen und Anmaßung von Befehls- und Disziplinarbefugnis. Denn ein Spieß oder TE-Führer sind hier außen vor.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

benba

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #9 am: 30. November 2017, 00:07:51 »

Gegen was möchte man sich hier beschweren? Gegen den abgelehnten EU? ja. Gegen den abgelehnten Abbau der Mehrarbeit wohl eher nicht. (Bei uns heißt es z.B..: auch nicht Antrag auf Abbau Mehrarbeit, sondern Vorschlag...) Warum muss heute ein jeder Kamerad immer für sich das optimale "rausholen"?!
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Vult

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #10 am: 30. November 2017, 08:13:39 »

Zitat
1.3 Genehmigung, Beantragung und Ablehnung des Urlaubs

105. Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse der
Urlaubserteilung entgegenstehen. Zwingende dienstliche Erfordernisse liegen insbesondere dann vor,
wenn eine Urlaubserteilung die Einsatzbereitschaft der Truppe oder die ordnungsgemäße Erledigung
der dienstlichen Obliegenheiten beeinträchtigen würde. Auch ein anhängiges Strafverfahren oder
gerichtliches Disziplinarverfahren kann nach Maßgabe besonderer Regelungen einer
Urlaubserteilung entgegenstehen.

107. Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inanspruchnahme
des Erholungsurlaubs zulässig. Den Soldatinnen und Soldaten soll empfohlen werden,
ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil zu anderen Zeiten der Urlaubserteilung zwingende
dienstliche Erfordernisse entgegenstehen könnten. Die Genehmigung des beantragten Urlaubs ist der
Soldatin bzw. dem Soldaten dienstlich bekannt zu geben; die dienstliche Bekanntgabe ist auf dem
Urlaubsantrag zu bescheinigen. Die Ablehnung von Urlaub ist auf dem Urlaubsantrag zu begründen
und der Soldatin bzw. dem Soldaten durch Rückgabe des Urlaubsantrages mitzuteilen. Eine
Zweitschrift der Ablehnung oder ein entsprechender Vermerk ist zur Urlaubsakte zu nehmen.

Aus der A-1420/12.

Da dein Disziplinarvorgesetzter deinen Antrag befürwortet, kann auch nur dieser den Antrag ablehnen. Wie von anderen Forenmitgliedern oben erwähnt, Stundenabbau/FvD/DA (wie auch immer) kann nicht mit EU kombiniert werden. Dies Funktioniert nur mit dem Sonderurlaub.

Zustimmen kann ich deinem Spieß sowieso nicht: Du darfst mit deinem Stundenabbau beginnen und mit dem EU aufhören - bzw. umgekehrt.
Sprich: Mo - Do => EU, Fr => Stundenabbau ODER Mo - Do => Stundenabbau, Fr => EU (total sinnlos).
Diese Möglichkeiten bestehen durchaus.

Die Angelegenheit zu kombinieren ist allerdings schwer, d.h. der EU und DA dürfen nicht wechselnd in einem EU-Zeitraum vorkommen.

Nun viel Erfolg beim Beschweren ;-)
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KlausP

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #11 am: 30. November 2017, 08:22:32 »

Der Disziplinarvorgesetzte "befürwortet" keinen Urlaubsantrages, er genehmigt ihn.
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FoxtrotUniform

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #12 am: 30. November 2017, 08:29:24 »

Gegen was möchte man sich hier beschweren? Gegen den abgelehnten EU? ja. Gegen den abgelehnten Abbau der Mehrarbeit wohl eher nicht. (Bei uns heißt es z.B..: auch nicht Antrag auf Abbau Mehrarbeit, sondern Vorschlag...) Warum muss heute ein jeder Kamerad immer für sich das optimale "rausholen"?!
Gegen - so habe ich es verstanden - Überschreitung der Befehlsbefugnis der Akteure sowie die Zurückhaltung des Antrags. Denn am Ende des Tages entscheidet und begründet nur einer: Der Disziplinarvorgesetzte des TE.
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LwPersFw

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #13 am: 30. November 2017, 10:48:11 »

Guten Tag,

Meine oben genannter Urlaubsantrag und DA-Antrag wurde abgelehnt, weil diese beiden Ereignisse in der selben Woche stattfänden
(Ich wollte Freitag 5 Stunden, also den ganzen Tag DA; Di - Do EU und Montag die restlichen 5 Stunden)

Das wurde mir verwehrt mit der Begründung: "Das geht nicht"

Ich wollte nachforschen, auf welcher Verordnung etc. die Aussage Fußt und wollte hiermit erfragen, in welcher Verordnung oder Gesetzestext die Urlaubs und/oder DA-Regelungen verankert sind

Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay

Dies ist die derzeitige Handlungsanweisung des BMVg (nachzulesen im SAZV-Forum , moderiert durch BMVg FüSK)

+ EU und DA sind nur (rechtmäßig) miteinander kombinierbar wenn:

...durch die Anordnung des Vorgesetzten zum Zeitausgleich der Erholungsurlaub "eingeschlossen" wird !
D.h. der Zeitausgleich für mehr geleisteten Dienst "vorgeschaltet" oder "angehängt" wird. 

Es ist nicht zulässig, genehmigten Erholungsurlaub durch Dienstbefreiungen - speziell durch Einzeltage - zu "unterbrechen":

Siehe ZDv B-1431/1, Anlagen, 9.3 Arbeitshilfe, Einzelfragen, Seite 28, Ziffer 7

Die dort getätigten Erläuterungen sind anzuwenden.

Diese werden - noch eindeutiger - auch in die derzeit in Erstellung befindliche Version 3 der A-1420/34 übernommen.
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Tasty

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Antw:Urlaub und DA in der Selben Woche abgelehnt
« Antwort #14 am: 30. November 2017, 19:33:04 »

...truppendienstlich...also nach der weiteren Beschwerde wäre die Beantragung der Entscheidung des Truppendienstgerichts der nächste Schritt.

Nein das ist falsch, hier wäre das Verwaltungsgericht zuständig.
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