Guten Tag,
Meine oben genannter Urlaubsantrag und DA-Antrag wurde abgelehnt, weil diese beiden Ereignisse in der selben Woche stattfänden
(Ich wollte Freitag 5 Stunden, also den ganzen Tag DA; Di - Do EU und Montag die restlichen 5 Stunden)
Das wurde mir verwehrt mit der Begründung: "Das geht nicht"
Ich wollte nachforschen, auf welcher Verordnung etc. die Aussage Fußt und wollte hiermit erfragen, in welcher Verordnung oder Gesetzestext die Urlaubs und/oder DA-Regelungen verankert sind
Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay
Dies ist die derzeitige Handlungsanweisung des BMVg (nachzulesen im SAZV-Forum , moderiert durch BMVg FüSK)
+ EU und DA sind nur (rechtmäßig) miteinander kombinierbar wenn:
...durch die Anordnung des Vorgesetzten zum Zeitausgleich der Erholungsurlaub "eingeschlossen" wird !
D.h. der Zeitausgleich für mehr geleisteten Dienst "
vorgeschaltet" oder "
angehängt" wird.
Es ist
nicht zulässig, genehmigten Erholungsurlaub durch Dienstbefreiungen - speziell durch Einzeltage - zu "
unterbrechen":
Siehe ZDv B-1431/1, Anlagen, 9.3 Arbeitshilfe, Einzelfragen, Seite 28, Ziffer 7
Die dort getätigten Erläuterungen sind anzuwenden.
Diese werden - noch eindeutiger - auch in die derzeit in Erstellung befindliche Version 3 der A-1420/34 übernommen.