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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ausgehuniform für Selbsteinkleider  (Gelesen 7169 mal)

Andi8111

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #30 am: 01. Dezember 2017, 15:52:35 »

und hat zudem den gleichen Tragekomfort wie der dienstlich gelieferte

Das halte ich für ein Gerücht. Denn den "tollen nicht TL gerechten" gibts in Größen für normale Menschen. Den dienstlich gelieferten nur in Zwerg und fett oder Riese und schlank. Alles dazwischen wird nicht geliefert, ist vergriffen oder müsste umgeschneidert werden und dann sagen die immer: Ach wie oft haben Sie den denn an?

Nee, nee...
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miguhamburg1

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #31 am: 01. Dezember 2017, 16:05:37 »

Also, das halte ich schlicht und ergreifend für ein Phänomen, das wohl nicht verallgemeinert einfach unterstellt werden kann.

Die Größensortierung der Oberbekleidung, die es bei der LHD (alt) und der LHBw (alt) gab, war dieselbe. Mit dem Unterschied, dass die LHD die normalen, zivilen Konfektionsgrößen nutzt und die LHBw einen Bw-spezifischen Größenschlüssel nutzt. Diese sind aber mit den normalen Konfektonsgrößen verhgleichbar, wie Listen zeigen, die in den Servocestationen eingesehen werden können.

Im Übrigen kommt es auch sicher darauf an, wie es in den "Wald der Mitarbeiter der Bekleidungsgesellschaft hineinschallt", wie die dann auf Anproben und Änderungswünsche reagieren.
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Andi8111

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #32 am: 01. Dezember 2017, 16:10:31 »

Hmm. Ich komme schon echt gut mit den Damen dort aus. Und die würden das auch tun, wenn Sie es dürften. Also das Umschneidern. Aber es gibt eine Richtlinie, aus Kostengründen erlassen, die besagt, dass, wenn es auch nur irgendetwas gibt, was eben so passt, wird nicht geschneidert. Naja. Wir warten ab, was nun passiert :)
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dunstig

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #33 am: 01. Dezember 2017, 16:12:32 »

Da kann ich Andi leider nur zustimmen. Was an Service (an meinen bisherigen Standorten) geliefert wurde und was die Dauer von Anpassungen oder generelle Verfügbarkeit von Schneidern anging, habe ich leider nur schlechte Erfahrungen gemacht. Oder das Kostenargument wurde vorgetragen, wenn gemäß Augenmaß das ganze schon ungefähr passte.

Besonders die Verfügbarkeit von passenden Hemden in Normalgröße war immer ein Problem. Nicht umsonst machte der Spruch "Hätte ich mal Stabsoffiziergröße" die Runde. ;D
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #34 am: 01. Dezember 2017, 16:16:02 »

Haben Sie sich diese Richtlinie mal zeigen lassen? Die ist mir nämlich überhaupt nicht bekannt. Ich kenne nämlich nur die Vorgabe unseres Dienstherrn, die besagt, dass Änderungen immer dann vorzunehmen sind, wenn der Nutzer einen Änderungswunsch hat und durch die Änderung nicht der vorschriftsmäßige Sitz oder die Funktionalität des Kleidungsstückes beeinträchtigt wird.

Dass die alte LHD/LHBw bis zum Ende des vergangenen Jahres massive Engpässe hatte, ist bekannt und stand im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebaren der damaligen Geschäftsführung, die dazu führte, dass manche Lieferanten nur noch gegen Vorkasse bereit waren zu liefern. Diese Engpässe sind allerdings bis heute weitgehend abgebaut worden. Also bitte diese ärgerliche Kriegsgeschichte nicht immer wieder in die Gegenwart bringen.
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Andi8111

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #35 am: 01. Dezember 2017, 16:21:39 »

Nun, ich gebe zu, schriftlich habe ich das nie gesehen. Aber da ich die meiste Erfahrung während meiner Zeit als Reservist sammelte und ich zu der Zeit alles, was ich wollte bekommen habe und mehr, habe ich dieses "Manko" hingenommen, da ich eh einen eigenen MaßDA hatte und habe (TL gerecht versteht sich!)
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FoxtrotUniform

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #36 am: 01. Dezember 2017, 19:35:21 »

Wenn ich die Tränendrüse richtig verstanden habe, ging es FoxtrottUniform doch vor allem um die Zeit zwischen der Einführung für alle und dem Zeitpunkt, ab dem bestimmte Kleidungsstücke nicht mehr über das Treuhandkonto abgerechnet werden können.

Zumindest sieht es bei uns ähnlich aus. Mannschafter und Unteroffiziere haben z.B. den Pullover bereits dienstlich geliefert, während die Selbsteinkleider diesen zur Zeit privat bezahlen oder eben in dem o.g. Zeitraum (2-3 Jahre?) ohne auskommen müssen.
Exakt! Nichts anderes schrieb ich, daher versteh ich im vorliegenden Fall nicht den erhobenen Zeigefinger.
Meine Quelle ist übrigens unter anderem der zuständige Bearbeiter sowie Referatsleiter des BAAINBw.

Mir persönlich(!) ist es übrigens egal, da ich über eine umfassende Dienstbekleidungs-Ausstattung verfüge und mir nebenbei bemerkt, auch den privaten Kauf ganz entspannt leisten kann. Die "Tränendüse" sollte daher den Inhalt meines Beitrags entschärfen.

Gegenüber meiner Soldaten halte ich es jedoch eine ungerechte Entscheidung, Selbsteinkleidern die fiskalische Bereitstellung - sei es über die Bekleidungskammer oder das Treuhandkonto - zu verwehren, den Nichtselbsteinkleidern diese jedoch zu ermöglichen. Hier geht es weder um Sportkleidung, noch um Merchandising-Blödsinn. Warum hier ellenlange Ausführungen folgen erschließt sich mir nicht.

Jetzt könnte man sagen, der Offizier kann es sich locker leisten... Aber erstens geht es ums Prinzip und zweitens hinkt dies z.B. bei A9g vs. A9mZ.

Ansonsten hast du ja grundlegend recht lieber Mig, jedoch gibt es ein Gap bis zur Umsetzung der Maßnahme.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #37 am: 01. Dezember 2017, 22:15:12 »

Mir fiel gerade noch eine Frage ein: Wie verhält es sich denn mit Leuten, die in der Übergangszeit neu eingestellt werden; also Seiteneinsteiger? Die sind doch allesamt dann eigentlich Selbsteinkleider. Bekommen die den Bekleidungszuschuss noch, oder werden die gleich endgültig fiskalisch eingekleidet? wäre ja sinnvoll.
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DeltaEcho

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #38 am: 02. Dezember 2017, 09:39:53 »

Dann habe ich auch ein paar Fragen:
1. Bis wann kann ich das Geld auf meinem LHD Konto ausgeben (Plane die Anschaffung eines neuen Dienstanzug dieses Mal in Heeresgrau, bei einem Uniformschneider mit einreichen der Rechnung).

2. Ausstattung mit Diensthemden und Sportkleidung, ich habe damals Hemden und einen blauen Anzug (werde ich nie wieder tragen) übernommen und dementsprechend einen kleiner Abschlag auf mein Treuhandkonto bekommen. Werde ich jetzt mit diesen Ausrüstungsgegenständen neu eingekleidet und kann diese bei Abnutzung einfach tauschen?
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Andi8111

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Antw:Ausgehuniform für Selbsteinkleider
« Antwort #39 am: 02. Dezember 2017, 09:56:49 »

Da die Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 69 BBesG noch nicht geändert wurde, dürfte 1. wohl noch gehen. Jedoch müsste bei 2. auf die neu zu erlassenden Durchführungsbestimmungen gewartet werden.
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