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Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung durch den MAD  (Gelesen 2219 mal)

Demitrimiti

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Sicherheitsüberprüfung durch den MAD
« am: 27. Dezember 2017, 19:17:12 »

Hallo zusammen,
habe zu dem Thema SÜG durch den MAD wenig Information aus dem Netz holen können. Deshalb würde ich mich freuen wenn hier jemand aus Erfahrung und ausführlich diese Thematik erklären könnte. Ich habe schon eine telefonische Zusage zum 01.02.2018 bekommen und auch alle Musterungen und Untersuchungen schon hinter mir. Vertrag kommt im Laufe der nächsten Woche. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich eine Zulassung durch den MAD bekommen habe. Ich wurde jedoch vom MAD eingeladen, es ging um meine Staatsangehörigkeit, da habe ich auch alles in meiner Kraft liegende vorgelegt. Was mich genau interessiert,  was genau wird da alles überprüft bei den einzelnen sicherheitsstufen ? Kann eine Einstellung auch ohne die Zusage eines MAD erfolgen ? Wie oft oder wann werden diese einzelnen Überprüfungen durchgeführt ?  Ist in meinem Fall wenn ich die Zusage schon habe, die süg auch vollständig abgeschlossen ? 
Wie sieht es da mit der Auskunft aus allerlei Registern aus ?  Muss sich der MAD alle Informationen selber holen, oder gibt es Institutionen, die den MAD über diese "Dinge" informieren ?

Mir ist das ganze mit dem MAD noch so im Nebel, wäre toll wenn hier das jemand ausführlich beleuchten kann ;)
Sabotageschutz etc. Verstehe ich, jedoch nicht ganz verständlich wie die das machen und inwieweit eine Person durchschaut wird, schließlich möchte man ja auch eine gewisse Privatsphäre genießen. 

Tut mir Leid für Missverständlichkeiten und bedanke mich im voraus für eine ausführliche Erklärung oder such Verbesserung :D

Mit freundlichen Grüßen

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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung durch den MAD
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2017, 19:29:21 »

Zitat
Kann eine Einstellung auch ohne die Zusage eines MAD erfolgen ?
Ja bei kurzfristigen Einstellungen, jedoch findet keine Waffenausbildung statt bis zum Abschluss. Wird die SÜ nicht erfolgreich abgeschlossen, wird derjenige entlassen.

Zitat
Ist in meinem Fall wenn ich die Zusage schon habe, die süg auch vollständig abgeschlossen ? 
Nein, siehe eine vorherigen Ausfertigungen.

Zitat
Mir ist das ganze mit dem MAD noch so im Nebel,
Naja muss es ja auch nicht, das ist ja auch der Job des MAD.


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KlausP

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Antw:Sicherheitsüberprüfung durch den MAD
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2017, 19:43:31 »

Zitat
... habe zu dem Thema SÜG durch den MAD wenig Information aus dem Netz holen können ...

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz selber haben Sie aber gelesen und auch grob verstanden? Da steht doch drin, was durch wen geprüft wird und welche Behörden dabei zusammenarbeiten.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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