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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berner Distanzmarsch  (Gelesen 4792 mal)

DerPatriot

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Berner Distanzmarsch
« am: 30. November 2017, 09:28:52 »

Gute Tag Kameraden,
Ich möchte diesen Samstag am 61. Berner Distanzmarsch vom 02.12.2017 teilnehmen.
Da ich Soldat bin und gegebenenfalls in Uniform gehen möchte, habe ich eine Frage
Ist dies ohne Probleme möglich oder muss ich das bei meinem "Chef" melden bzw. was muss ich beantragen.
Ich hoffe auch die Hilfe von Soldaten die schon einmal an dem Marsch teilgenommen haben.
MKG
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miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #1 am: 30. November 2017, 09:37:02 »

Was Sie in Ihrer Freizeit in Zivil tun, ist im Grundsatz Ihre freie Entscheidung.

Eine Teilnahme an diesem Marsch in Uniform ist allerdings nur dann zulässig, wenn Sie als offizieller Teilnehmer der Bundeswehr daran teilnehmen würden. Denn für diese Personen würde der zuständige Bearbeiter eine Uniformtragegenehmigung für das Ausland einholen.

Mit anderen Worten: Viel Erfolg für Ihre Teilnahme an diesem Marsch. Vergessen Sie nicht, Ihren Truppenausweis zu Hause zu lassen und tragen Sie für den Marsch geeignete, zivile Bekleidung.
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DerPatriot

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #2 am: 30. November 2017, 09:38:38 »

Wo, Wie und bei Wem hole ich diese Genehmigung ein?
Grüße
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miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #3 am: 30. November 2017, 09:41:43 »

Ich habe Ihnen doch geschrieben. Wären Sie offizieller Teilnehmer der Bundeswehrdelegation an diesem Marsch (wenn es denn eine gibt), dann würde der Delegationsleiter dafür gesorgt haben, dass Sie die Trageberechtigung der uniform bekommen.

Da ich aus Ihrer Frage entnehme, dass Sie privat an diesem Marsch teilnehmen, ist es nicht zulässig, dass Sie dies in Uniform tun. Für die Trageerlaubnis von Uniform im Ausland müsste dann - mit dem entsprechenden zeitlichen Vorlauf ein Antrag auf dem dienstweg an das Streitkräfteamt gestellt werden, das diese Genehmigungen dann - in diesem Fall den Soldaten der Bundeswehrdelegation - erteilt.
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Vult

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #4 am: 30. November 2017, 09:42:55 »

Ist diese Veranstaltung dienstlich bekannt gegeben worden, sollten auch einige Auflagen (Befehle, Dienstpläne u.ä.) vorhanden sein. Falls nicht, siehe Beitrag von miguhamburg1.
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miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #5 am: 30. November 2017, 09:59:38 »

@ Vult, Dienstpläne und Befehle gibt es allerdings im Falle einer Veranstaltung im Ausland ausschließlich für die offiziell teilnehmenden Soldaten einer Bundeswehrdelegation. Wenn der Teilnehmer zu einer solchen Delegation gehörte, hätte er die benötigten Informationen bereits und müsste nicht hier nachfragen.
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F_K

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #6 am: 30. November 2017, 10:53:20 »

Eine "offizielle" BW Delegation für den Berner Distanzmarsch ist mir nicht bekannt, aber es gibt wohl eine VVag des Reservistenverbandes.

Da könnte man sich "dranhängen" - denn dafür gibt es offensichtlich eine Auslands UTE.
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dunstig

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #7 am: 30. November 2017, 10:55:22 »

Ansonsten kann man auch bei den Offiziersschulen / Universitäten anfragen, ob man sich mit anhängen kann. Wird des Öfteren von externen genutzt.

Allerdings wird es dafür jetzt offensichtlich zu kurzfristig sein.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #8 am: 30. November 2017, 11:04:12 »

Lieber F_K,

auch die Auslands-UTE für die Verbandsveranstaltung ist stets namentlich gebunden. Insofern wäre es tatsächlich erforderlich, dass der Delegationsleiter des ResVerb diesen zusätzlichen Teilnehmer an den zuständigen FwRes meldet, der dann diese Ergänzungsmeldung an das SKA senden müsste. Das halte ich angesichts der Tatsache, dass der Marsch bereits übermorgen stattfindet, für aussichtslos.
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F_K

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #9 am: 30. November 2017, 11:20:11 »

@ Migu:

Richtig - die Zeitlinie ist "sportlich".

Sowohl dunstigs als auch mein Tipp können besser umgesetzt werden, wenn man zeitgerecht plant.

So kurzfristig wird man dann wohl als "Zivilist" in Zivil marschieren müssen - ist ja nicht wirklich "schlimm".
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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #10 am: 30. November 2017, 14:13:30 »

Eine Teilnahme an diesem Marsch in Uniform ist allerdings nur dann zulässig, wenn Sie als offizieller Teilnehmer der Bundeswehr daran teilnehmen würden. Denn für diese Personen würde der zuständige Bearbeiter eine Uniformtragegenehmigung für das Ausland einholen.

Man kann als Soldat grundsätzlich durchaus auch "privat" bzw. individuell an solchen Marschveranstaltungen in Uniform teilnehmen (Ausnahme: Nijmegen-Marsch, dort muss man tatsächlich grundsätzlich offizieller Bundeswehr-Teilnehmer sein, um in Uniform teilnehmen zu dürfen). Ein Besuchskontrollverfahren ist allerdings auch bei "privater"/individueller uniformierter Teilnahme an solchen Auslandsveranstaltungen durchzuführen. Hier ist es korrekt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis morgen keine Genehmigung zu erhalten sein wird.
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miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #11 am: 30. November 2017, 14:33:59 »

Mit Verlaub, 12345...

wenn man keine Ahnung hat oder die Frage nicht gelesen hat, dann kann man einfach keine zutreffende Antwort geben.

Wenn ein Soldat - in welchem Dienstverhältnis auch immer - im Ausland Uniform tragen soll/möchte, muss er dies auf dem Dienstweg genehmigen lassen.

Der Berner Marsch ist eine eine Veranstaltung eines ausländischen Veranstalters im Ausland. Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation. Der Delegationsleiter hat hier sicherzustellen, dass alle gemeldeten/qualifizierten/genehmigten Teilnehmer mit den entsprechenden Daten in einem Antrag gelistet werden, der dann auf dem Dienstweg der für die Genehmigung zuständigen Stelle im Streitkräfteamt zuzuleiten ist. Da es offenbar eine Delegation des VerbResBw gibt, die an diesem Berner Marsch teilnimmt, muss der Delegationsleiter diesen Antrag dem FwRes des für dieses Vorhaben durchführenden Landeskommandos zuleiten, der ihn bearbeitet und dann über das Kdo terrAufgBw an das SKA übermittelt. Denselben Weg müssen nach Erteilung einer Genehmigung dann auch sämtliche Veränderungen an der Zusammensetzung der Delegation gemeldet/genehmigt werden. Dies wird wohl kaum an einem Netto-Arbeitstag (von der Frage an gerechnet) möglich sein.

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F_K

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #12 am: 30. November 2017, 14:47:40 »

Zitat
Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation.

@ Migu:

Naja, das mag der Wunsch sein - in Realität haben oft viele Soldaten aus unterschiedlichen Verbänden bei EINER ausl. Veranstaltung jeweils "einzeln" eine DVag / ein Dienstverhältnis und damit dann einzelne Auslands UTE (mit jeweils einem Delegationsleiter).

Lediglich Nijmegen ist da eine Ausnahme, weil der Veranstalter keine "Einzel" Marschierer in Uniform haben möchte und die BW in Umsetzung dieses Wunschen festgelegt hat, dass nur über die EINE Delegation Auslands - UTE erteilt werden.
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miguhamburg1

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #13 am: 30. November 2017, 14:58:28 »

Lieber F_K, das mag ja grundsätzlich so sein.

Dennoch gilt dann das von mir Geschriebene für jeden Einzelmarschierer. Er hat seinen Antrag auf Uniformtrageerlaubnis auf dem Dienstweg von SKA genehmigen zu lassen. Für nicht beorderte Res geschieht das dann über den zuständigen FwRes seines LKdo, für beorderte Res über den BeordTrTl. Und Aktive stellen den Antrag über ihren zuständigen DV.
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F_K

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Antw:Berner Distanzmarsch
« Antwort #14 am: 30. November 2017, 15:02:58 »

@ Migu:

Ja, natürlich - da haben wir doch vollkommene Übereinstimmung.

(Es ist aus meiner Sicht nur "schade", dass z. B. hier SKA nicht dafür sorgt, dass tatsächlich ein "Delegationsleiter" vor Ort festgelegt wird - derzeit kann es passieren, dass es mehrere "Teil-" Delegationsleiter gibt (einer pro LKdo z. B.) und ggf. noch "Einzelteilnehmer").
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