Ich versuche es nochmal:
Sie greifen uns hier an.
Dabei haben wir, im Bezug auf Ihre Frage, klargestellt, was an der Sache dran ist. Und das, ohne ein Werturteil zu fällen.
Die Aussage von Tommie bezog sich auf diesen Post, der etwas weiter oben zu lesen war:
"Vor der Ausbildung zum Lufttransportbegleiter (aka "Saftschubse(r)
!) steht eine Wehrfliegerverwendungsfähigkeit der Stufe III! Die dieser Untersuchung zugrunde liegende Vorschrift ist eingestuft, daher wird hier nicht aus ihr zitiert werden. Und ... ja, es gibt sogenannte "Gesundheitsziffern", die pauschal die Erteilung einer WFV III
ohne Ausnahmegenehmigung ausschließen!"
Und dann fragen Sie: Gilt das mit der Ausnahmegenehmigung nur für die Lufttransportbegleiter?
Nein! Es gilt derzeit für alle Verwendungen, die eine WFVIII bedingen, dass keine Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden. Sie haben diesen Zusammenhang nicht verstanden.
Daneben: Soll es dann gar keine Altersgrenzen mehr geben, auch nicht z.B. bei den Feldwebel-, oder Offizieranwärtern?
Davon war hier NIEMALS die Rede. Sondern nur von EINER! Verwendung im Zusammenhang mit der WFVIII.
Und: Das hört sich ja interessant an mit der Änderung der SLV!
Es gibt KEINE Änderung der SLV. Die wird es in absehbarer Zeit, bzw. mittelfristig nicht geben und auch nicht in dem Umfang, den Sie eventuell herbeisehnen.
Und wenn nun wieder so ein unausgegorener Schmarrn kommt, von wegen wir verstehen nicht, was Sie wollen, dreh ich komplett durch. Sie verstehen offenbar nicht, auf welchen Ebenen wir hier argumentieren.
Und sas hier: Vielleicht mal eine Runde Weihnachtstee schlürfen und wieder runter kommen
.
Fasse ich im Bezug auf die alte Wendung "Diskutiere niemals mit Dummköpfen. Erst ziehen sie dich auf ihr Niveau herunter und dort schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung." Das ist übrigens ein Zitat von Tom Hanks; es spiegelt also nicht meine Ansicht wieder, sondern wird hier nur der Vollständigkeit wegen zitiert