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Autor Thema: Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?  (Gelesen 7117 mal)

wolverine

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #30 am: 04. September 2018, 12:28:00 »

Ich weiß nicht, was Ihr alle habt: Ich treffe alle meine Entscheidungen regelmäßig in einem Stuhlkreis. ;D Recht und Gesetz werden völlig überbewertet und Vorschriften nimmt man doch eh nur zum Wärmen im Winter … Ach, Mist; die sind ja jetzt online. Geht auch nicht mehr. ::)
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DA40

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #31 am: 05. September 2018, 22:17:47 »

Im Ernst, als S 1 sollte man das wissen, touché. Aber bei meinem Hintergrund kann ich das gar nicht wissen, das könnt ihr aber nicht wissen.


Auch PersOffz "der Reserve" können und müssen (eigentlich) auf den PersOffz/PersStOffz-Lehrgang der Aktiven gehen...
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Gummy Bear

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #32 am: 05. September 2018, 22:45:00 »

Auch PersOffz "der Reserve" können und müssen (eigentlich) auf den PersOffz/PersStOffz-Lehrgang der Aktiven gehen...

Meine ATN hab ich Anfang der 90er erworben, und bei den Lehrgängen muss:
1. noch Platz sein,
2. ich dazu zeitlich können.

Sagen wir mal, ich bin gelegentlicher Platzhalter ohne wirklich fachliche Kompetenz.
Bin nicht so lange wieder aktiv ...
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DA40

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #33 am: 06. September 2018, 21:10:53 »


Meine ATN hab ich Anfang der 90er erworben, und bei den Lehrgängen muss:
1. noch Platz sein,
2. ich dazu zeitlich können.

Sagen wir mal, ich bin gelegentlicher Platzhalter ohne wirklich fachliche Kompetenz.
Bin nicht so lange wieder aktiv ...

1. ist recht kurzfristig (also kleiner 4 Wochen) und gerade im Sommer eigentlich gut machbar.
2. Das ist leider immer das große Problem. Gibt jetzt auch die neue Variante 2 Wo Präsenz, 10 Wo Online, 2 Wo Präsenz.

Fachliche Kompetenz kommt schon wieder :-). Stehe auch gerne für Fragen zur Verfügung.
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