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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?  (Gelesen 7101 mal)

Sensei69

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Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« am: 02. Dezember 2017, 18:48:45 »

Moin,

bin beorderter Reservist. Nun hat man als solcher den Dienstanzug nicht so oft an,
bei bestimmten Gelegenheiten, wie Ihr wisst, wenn überhaupt.
Muss ich diesen überhaupt wechseln, wenn ich z. B. von der Marine zum Heer gehe oder kann ich den entsprechenden
Dienstanzug weiter tragen? Finde da keine Vorschrift zu!

Danke und mkG

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Andi8111

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2017, 19:06:27 »

Kommt drauf an, wie Ihr Beorderungsdienstposten ausgebracht ist. Und: Ja! Dann muss man eigentlich in den UTB umgerüstet werden, dem der DP entspricht.
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F_K

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2017, 09:11:36 »

Anzugordnung.
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Andi

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2017, 11:13:38 »

Muss ich diesen überhaupt wechseln, wenn ich z. B. von der Marine zum Heer gehe

In deiner virtuellen Personalakte ist vermerkt welchem Uniformträgerbereich du zugehörig bist. Das ist bindend und die Grundlage für deine Einkleidung/dein Ausstattungssoll.

Gruß Andi
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Gummy Bear

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #4 am: 30. August 2018, 22:01:53 »

Mir sind 2 Fälle bekannt. bei denen Marineoffiziere bei Heereseinheiten beordert sind.
Tagesdienstanzug dort ist Flecktarn, daher sind sie eigentlich lediglich an Aufschiebeschlaufen und Kopfbedeckung zu erkennen. Ausnahmen sind natürlich Anlässe, zu denen der Dienstanzug befohlen wird.

Der zwangsläufige Wechsel des UTB bei (Reserve-)Dienst in einer anderen TSK ist offensichtlich heutzutage nicht mehr notwendig, um RD zu leisten. In den 3 weiteren Org-Bereichen (SKB, CIR, San) ist es eh egal, welchem UTB man angehört.
Im Zweifel erst mal beim BeorTrpT anfragen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass sich "P" oder das KarrC sich schon melden, falls man sein schönes blaues Tuch umtauschen soll. Falls ja, gehe ich davon aus, dass es dann auch erst mal so bleibt und man sich nicht nach "persönlichen modischen Aspekten" bei DVags oder gar VVags kleidet.
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Eisensoldat

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #5 am: 31. August 2018, 07:41:54 »

Bitte Hinweis von Andi (Militärsheriff) beachten. Da braucht ein beorderter Reservist gar nicht rumrätseln, dass steht in seiner Personalakte/PSB.
Ihr braucht Euch wirklich nicht den Kopf zerbrechen, die Bundeswehr denkt für Euch ;)
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bayern bazi

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #6 am: 31. August 2018, 08:04:23 »

man kann als Reservist jederzeit als "Gast" bei einem anderem UTB einen RDL ableisten - bleibt allerdings in seinem UTB beordert

anders schaut es aus, wenn man umbeordert wird , und damit auch die TSK wechselt, dan wechselt man auch die Uniform (ausser man gehört in diese komischen bunten Bereiche wie SAN - SKB oder CIRK)

und selbst innerhalb der SKB sind ja die UTB vorgegeben - da kann schon eine Versetzung von A mach B in der selben AVR zu einer Umkleidung führen
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

doc.

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #7 am: 31. August 2018, 08:34:30 »

Wie verhält es sich denn mit der Truppengattung? Mir wurde jetzt gesagt, ich "kann" meine alte Truppengattung aus dem Grundwehrdienst bei einer Beorderung in der SKB beibehalten, muß das aber nicht. Gibt es da eine Regelung? Hat ein DP in der SKB auch eine zugeordnete Truppengattung? Es könnte ja auch sein, daß ein LUT oder MUT zur SKB zum Heer wechselt, der hatte ja keine Truppengattung.

Über den UTB habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht oder nachgefragt, ich bin bis jetzt davon ausgegangen, daß ich HUT bleibe - es kann also theoretisch passieren daß meine Beorderung in der SKB auf einen Dienstposten erfolgt der zur Luftwaffe oder Marine gehört auch wenn ich mit den TSKs noch nie eine Berührung hatte? Dann bin ich mal gespannt was auf der Beorderung steht...

Gruß,
doc.
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F_K

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #8 am: 31. August 2018, 08:36:49 »

@ doc.

Kommst auf den Dienstposten und die Verwendung an - "allgemein" lässt sich das nicht sagen.
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JLo

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #9 am: 31. August 2018, 09:01:53 »


Setzte dich mit deinem zuständigen RegPlgUstgTrp "Regionaler Planungs- und Unterstützungstrupp" in Verbindung, die können es dir genau sagen.
Die Landeskommandos findest Du hier linke Seite
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Al Terego

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #10 am: 31. August 2018, 12:43:51 »

Kann mir mal jemand erklären, was überhaupt das Problem ist ...  :o
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Gummy Bear

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #11 am: 31. August 2018, 13:11:15 »

Bitte Hinweis von Andi (Militärsheriff) beachten. Da braucht ein beorderter Reservist gar nicht rumrätseln, dass steht in seiner Personalakte/PSB.
Ihr braucht Euch wirklich nicht den Kopf zerbrechen, die Bundeswehr denkt für Euch ;)

Es gibt durchaus Kriterien, die für oder gegen eine bestimmte Beorderung sprechen könnten, dazu gehört wohl auch das Tragen einer bestimmten Uniform bzw. Uniformteile als Erkennunsmerkmal.
Für manchen mag das trivial klingen, aber für einen Mariner kann es schon ein bedeutender Einschnitt seiner "militärischen" Persönlichkeit sein, das blaue Tuch abzugeben.
Da kann es durchaus interessant sein, solch eine Information vorab zu haben, um seine endgültige Entscheidung eventuell zu überdenken und eine Alternative vorzuziehen.

Dienen - ja! Aber nicht auf Teufel komm raus ...
Zumal wir Reservisten das immer noch freiwillig machen.

Dies abzutun empfinde ich schon als anmaßend.
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Seltsam

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #12 am: 02. September 2018, 23:30:51 »

Sollte nicht mit der Beorderung auf einen Dienstposten in einem anderen UTB auch die Qualifikation für diesen Dienstposten und damit dem Wechsel der TSK einhergehen?
Nur durch Wechsel des DA wird man nicht zu Angehörigen der anderen TSK.
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F_K

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #13 am: 03. September 2018, 08:27:52 »

@ Seltsam:

Nicht Ursache und Wirkung verwechseln.

NACH einem TSK / UTB Wechsel wird ggf. "umgekleidet".

(.. und auch wenn es komisch klinkt, liebe Kinder - durch die Personalmaßnahme TSK / UTB Wechsel wird man Angehöriger (UT) einer anderen TSK, ggf. ohne dort einen Tag gedient zu haben).
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Eisensoldat

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Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
« Antwort #14 am: 03. September 2018, 09:06:34 »

@ Gummy Bear:
ich tue nichts ab, ich sage ja nur wo die Info herkommt, welchen DA man zu tragen hat. Wenn einem der nicht passt, dann muss man sich halt aus- bzw umplanen lassen.
mkg
Eisensoldat
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