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Autor Thema: Ermittlungsverfahren während der Sü2  (Gelesen 1549 mal)

AGorski1234

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Ermittlungsverfahren während der Sü2
« am: 04. Dezember 2017, 19:13:38 »

Hallo Bundeswehrforum,

Ich habe vor ca 2,5 Monaten erfolgreich meine Eignungsfeststellung hinter mich gebracht und wurde auf eine Stelle am 03.04.2018 in Heide eingeplant. (Luftwaffensicherungssoldat Feldwebel 14 Jahre )
Beim MAD füllte ich alles für die SÜ2 aus.

Nun zu meinem Problem...
Heute kam ein Brief von der Bundespolizei ins Haus in welchem steht das gegen mich ein Ermittlungsverfahren geführt wird , als ich meine SÜ2 ausgefüllt habe wusste ich von diesem Umstand noch nichts und kreuzte an das derzeit keine Ermittlungsverfahren o.ä. gegen mich laufen.
Muss ich diesem Umstand nun dem MAD melden ?
Wenn ja , wo (eine Tel.Nummer oder eine E-Mail adresse würden mir sehr weiter helfen) ?
Besteht die Möglichkeit das ich wegen diesem Fehltritt nun doch kein Feldwebel werden kann ( Ich bin Schwarz mit der Bahn gefahren ) ?


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KlausP

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  • Beiträge: 29.521
Antw:Ermittlungsverfahren während der Sü2
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2017, 19:23:56 »

Zitat
Muss ich diesem Umstand nun dem MAD melden ?

Ja, aber nicht nur den MAD sondern auch dem KC, weil sich das auf Ihren Diensatantritt auswirken kann.

Zitat
Wenn ja , wo (eine Tel.Nummer oder eine E-Mail adresse würden mir sehr weiter helfen) ?

War bei dem Vordruck für die Ü2 kein Anschreiben oder ein Erläuterungsblatt dabei?

Zitat
Besteht die Möglichkeit das ich wegen diesem Fehltritt nun doch kein Feldwebel werden kann ( Ich bin Schwarz mit der Bahn gefahren ) ?

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie nicht eingestellt. Je nachdem, was dabei rauskommt, könnte sich das auch auf Ihre charakterliche Eignung auswirken.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Danny283

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Antw:Ermittlungsverfahren während der Sü2
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2017, 00:12:21 »

Hi. Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall...ich habe das Ganze zunächst telefonisch beim KC und beim Sicherheitsbeauftragten meiner GA-Einheit gemeldet. Anschließend wurde eine schriftliche Schilderung samt Az an beide Dienstellen meinerseits versendet. Der Einplaner hat dann aufgrund meiner Schilderung entschieden, dass ich trotz lfd. Verfahren antreten darf. Der SiBe wies mich darauf hin, dass eine lfd SÜ durch ein Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss dieses zum erliegen kommt. Grüße
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