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Autor Thema: SaZ 12 DU oder DV  (Gelesen 3214 mal)

Finalqim

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SaZ 12 DU oder DV
« am: 11. Dezember 2017, 15:20:32 »

Hallo,
Ich bin zurzeit SaZ 12 (5Dienstjahr) OffzMilFD-Anwärter und wurde T6 geschrieben(Keratokonus beide Augen operiert)  und bekomme wahrscheinlich auch keine Sondergenehmigung für meine Verwendung.
Nun stellt sich die Frage: Kann ich in eine Feldwebelverwendung zurück gehen oder wird direkt ein DU-Verfahren eröffnet oder lohnt sich ein Dienstzeitverkürzungantrag?
MfG
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LwPersFw

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2017, 16:07:33 »

Es geht jetzt ja nicht darum was sich "lohnt", sondern was rechtlich vorgegeben ist und wie damit Ihre Vorstellungen in Einklang zu bringen sind.

Eine Gradation VI bedeutet grundsätzlich, dass Sie nicht mehr wehrdiensttauglich sind.

Aber ... das Wort "grundsätzlich" bedeutet immer, dass im Einzelfall Ausnahmen zulässig sind.

Es kommt also auf die in Ihrem Fall vorliegenden Bedingungen an.

Zum Thema DU ... finden Sie hier die Grundlagen:

A-1350/67 , Version 2
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

A-1420/20 , Version 2
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit


Wie das DU-Verfahren beginnt ... finden Sie z.B. in der A-1420/20 Nr 501 i.V.m. A-1350/67 Nr 201 und 202


Das Thema Dienstzeitverkürzung behandelt die A-1350/64.

Hier sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Pers zusammensetzen und sich beraten lassen.


Und sollte mit einer bleibenden Behinderung zu rechnen sein... auch hier lesen : B-1355/14
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2017, 13:02:12 von LwPersFw »
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Ralf

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2017, 19:04:15 »

Zitat
Kann ich in eine Feldwebelverwendung zurück gehen
Aus welcher Verwendung kommst du denn? Im 5. Dienstjahr? Bist du in der Verwendung MilFVK oder FlgDst und direkt mit der Option MilFD eingestell worden? Eine "Rückführung" in die "alte Laufbahn" wäre da ja auch ohne weiteres nicht möglich.
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Finalqim

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2017, 19:36:30 »

Ich war Avioniker (dort SaZ 12 geworden, aber nie fertig ausgebildet worden) und bin dann zu MilFVK gewechselt.
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Ralf

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2017, 19:51:40 »

Dann wäre eine Möglichkeit zu prüfen, ob du als Avioniker arbeiten könntest.
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Andi8111

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2017, 22:19:32 »

Ich verstehe nicht: Wenn der Keratokonus operiert wurde, mittels Keratoplastik und kein Rezidiv erwartbar ist, ist der Soldat in der Regel nach Ablauf des Jahres bis zur Nachbegutachtung wieder verwendungsfähig bis auf MKF.

Da kann ich gerne morgen mal in der Abteilung IV nachfragen....
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LwPersFw

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Antw:SaZ 12 DU oder DV
« Antwort #6 am: 12. Dezember 2017, 06:37:57 »

Ich verstehe nicht: Wenn der Keratokonus operiert wurde, mittels Keratoplastik und kein Rezidiv erwartbar ist, ist der Soldat in der Regel nach Ablauf des Jahres bis zur Nachbegutachtung wieder verwendungsfähig bis auf MKF.

Da kann ich gerne morgen mal in der Abteilung IV nachfragen....

@ Andi

...genau deshalb schrieb ich ja auch, dass es im Einzelfall geprüft werden muss...

Zuerst müssen jetzt ja die Ärzte sagen, was zu erwarten ist.

Daran richtet sich ja alles aus, wie weiter zu verfahren ist.
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