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Autor Thema: Vorläufiges Dienstzeugnis - Vertrauensperson  (Gelesen 2102 mal)

Mike Sprenger

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Vorläufiges Dienstzeugnis - Vertrauensperson
« am: 12. Dezember 2017, 09:49:57 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin SaZ 12, besuche im nächsten Jahr die Bundeswehrfachschule, und benötige dafür ein vorläufiges Dienstzeugnis. Da ich auch Vertrauensperson war, und das gerne mit in dem Zeugnis stehen haben möchte habe ich den Spieß darauf angesprochen. Er meinte, dass das nicht mit aufgeführt werden darf.

Ist das so korrekt?

Gibt es ein Erlass o.ä. was das ganze bestätigen, oder nicht bestätigen kann? Gibt es allgemein eine Vorschrift zum Thema "Dienstzeugnisse"???

Danke im voraus

Mit freundlichen und kameradschaftlichen Grüßen

Sprenger, OSG
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Ralf

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Antw:Vorläufiges Dienstzeugnis - Vertrauensperson
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2017, 09:55:35 »

A-1340/50
Auf die Ausübung der Befugnisse und die Tätigkeit als Vertrauensperson, nicht freigestellte Soldatenvertreterin oder nicht freigestellter Soldatenvertreter in der Personalvertretung, als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, als militärische Gleichstellungsbeauftragte, die von ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht für die volle regelmäßige Arbeitszeit entlastet ist oder als Gleichstellungsvertrauensfrau, ist nur auf Wunsch der Soldatin oder des Soldaten einzugehen. Diese Tätigkeiten werden nicht bewertet.
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