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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium  (Gelesen 5099 mal)

Kriss87

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Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« am: 13. Dezember 2017, 17:22:05 »

Hallo zusammen,

ich habe leider keine konkreten Informationen zu den Inhalten der Untersuchung der Auslandsverwendungsfähigkeit gefunden. Die Auslandsverwendungsfähigkeit ist, neben der Beamtentauglichkeit, Einstellungskriterium für einige Dienstposten im zivilen Bereich. Hat hier jemand Erfahrung? Insbesondere würde mich interessieren, ob ein Belastungs-EKG standardmäßig, auch ohne Vorliegen einer Hypertonie oder eines BMIs über 30, durchgeführt wird.

Viele Grüße
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woodstock

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2017, 03:14:25 »

Um welche Dienstposten geht es da denn genauer?
Die Bereitschaft zu einem freiwilligen Auslandseinsatz wird ja schon zu Beginn der Auswahlverfahren schriftlich eingeholt, in sofern sollte eigentlich quasi jeder auch verordnungsfähig sein, oder irre ich mich da?
Ein Belastungs-EKG ist nicht standardmäßig mit dabei, da sich die verschiedenen Begutachtungsstandorte doch sehr in der Ausstattung unterscheiden und ohne Verdachtsmoment und/oder Risikofaktoren in diese Richtung weniger untersucht wird.

Hast Du denn Bedenken wegen eines EKGs?

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LwPersFw

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2017, 06:54:32 »

Zum Punkt WARUM die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit relevant sein kann...

Siehe hier... letzter Beitrag

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59356.15.html
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CIRK

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2017, 09:17:39 »

Bei solchen Fragestellungen kommt mir immer der Spruch in den Sinn: "Nachtigall ick hör dir trapsen"
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Kriss87

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2017, 11:26:42 »

Ich selbst habe noch nie ein EKG schreiben lassen, nach meinem Eindruck ist es meistens nicht der Punkt, an dem der Bewerber scheitert.
Genau, in dem angegebenen Link ist das Thema beschrieben - bei zivilen Dienstposten aller Laufbahnen ist die Bereitschaft zum Auslandseinsatz gefordert; inwieweit bei allen zivilen Laufbahnen auch die Auslandsverwendungsfähigkeit gegeben sein muss, weiß ich nicht, und wie diese geprüft wird, auch nicht. Welche Bestandteile die ärztliche Untersuchung im Rahmen der Musterung enthält, ist ja nachzulesen. Ich würde gerne wissen, ob sich die Untersuchungen unterscheiden.
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CIRK

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2017, 12:48:55 »

... Ich würde gerne wissen, ob sich die Untersuchungen unterscheiden.

Aber was bringt Ihnen dieses Wissen. Sie werden untersucht und es wird festgestellt, ob >Sie tauglich sind oder nicht - Punkt.
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ulli76

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2017, 13:02:07 »

eigentlich ist erst ab 40 eine Ergometrie für´s Ausland gefordert. Soldaten machen ja auch keine, die machen nur den Fahrradtest ohne EKG (da geht es rein um die Belastbarkeit statt des 1000-m-Laufes).
Es gibt ein paar zivile Dienstposten die fest mit Auslandseinsätzen gekoppelt sind, einige bei denen das eine Option ist wo sich meist aber Freiwillige finden und einige bei denen das gar nicht vorgesehen ist.

Ansonsten sieh es mal so: In so einem Belastungs-EKG kann man manchmal Veränderungen finden, die sonst nie zu Tage getreten wären. Das kommt bei jungen, sonst gesunden Menschen immer mal wieder vor, ist aber nicht an der Tagesordnung. Dann wäre es mir lieber, es fällt da auf, als dass man irgendwann tot umfällt.
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KlausP

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2017, 13:20:33 »

Die Untersuchung auf Auslandsverwendungsfaehigkeit wird doch erst bei konkreter Einplanung vorgenommen. Bei Soldaten macht man die ja auch nicht bei Allen "auf Vorrat". Außerdem unterscheidet sich der Umfang der Untersuchung je nach Einsatzland ja auch unter Umständen noch.
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ulli76

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2017, 13:30:58 »

Ja, die konkrete Auslandsdienstverwendungsfähigkeit wird erst kurz vorher gemacht. ABER: Bereits bei der Einstellung und später bei Dienstzeitverlängerungen, Statuswechsel etc. werden mögliche gesundheitliche Ausschlüsse für einen Einsatz mit berücksichtigt.
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Kriss87

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2017, 14:09:42 »

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Also ich habe insgesamt inzwischen herausgelesen, dass Wehrdienstfähigkeit und Auslandsdienstverwendungsfähigkeit zwei paar Stiefel sind und dass letztere noch einmal eine Stufe höher anzusiedeln ist. Auch habe ich verstanden, dass vor einem konkret geplanten Einsatz die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit in einer med. Untersuchung überprüft wird und hierbei auch gbf. Besonderheiten des jeweiligen Einsatzgebiets berücksichtigt werden, dass die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit aber auch grundsätzlich vor einer Einstellung geprüft wird. Hierbei verwirrt mich aber folgendes: mit Abschaffung der T3 vor ein paar Jahren sollte doch bezweckt werden, dass Bewerber, die als wehrdiensttauglich gestuft werden, auch grundsätzlich tauglich für den Auslandseinsatz sind, was ja auch angesichts der Entwicklungen sinnvoll ist.

Wenn der zivile Bewerber aber nicht, wie die Bewerber für die militärischen Laufbahnen, den BFT machen muss (bzw., davon gehe ich gerade aus, weil ich nichts gegenteiliges gehört habe) und auch nicht notwendigerweise ein Verfahren angewandt wird, anhand dessen die körperliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers getestet werden kann (unter anderem wäre dies mit einem Belastungs-EKG ja möglich) - wie soll dann festgestellt werden, ob der Bewerber wehrdienst- und dazu auslandsdienstverwendungstauglich ist?
Vielleicht mache ich gerade auch einen Denkfehler - über weitere Hinweise freu ich mich :)
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KlausP

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #10 am: 15. Dezember 2017, 14:15:18 »

Die Untersuchung erfolgt bei Bewerbern für die Beamtenlaufbshn nicht nach den Tauglichkeitskriterien für Bewerber militärischer Laufbahnen sondern nach beamtenrechtlichen Kriterien.
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Kriss87

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #11 am: 15. Dezember 2017, 14:41:06 »

Meines Wissens nach muss bei Bewerbern für zivile Laufbahnen, für die perspektivisch auch eine Auslandsverwendung vorgesehen ist, sowohl die Beamtentauglichkeit (die dann nach den dabei einschlägigen Kriterien geprüft wird) als auch die Wehrdienst- bzw. Auslandsdienstverwendungsfähigkeit gegeben sein, damit eine Einstellung erfolgen kann.
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woodstock

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #12 am: 16. Dezember 2017, 06:27:45 »

Da ist der Denkfehler:
Eine Wehrdienstfähigkeit braucht ein ziviler Beamter nicht.
Die Beamtentauglichkeit muss zwingend gegeben sein und ist Bestandteil des Einstellungsverfahrens, angesiedelt nach erfolgreichem Auswahlverfahren für den “einzustellenden Personenkreis“.
Eine grundsätzliche Bereitschaft auch im Ausland auf freiwilliger Basis einen Einsatz in Erwägung zu ziehen, die wird vor Beginn des Auswahlverfahrens, direkt nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen, abgefragt.
Ohne diese Unterschrift startet das Auswahlverfahren nicht (die Bereitschaft zum Auslandseinsatz steht auch in der Stellenausschreibungen).

Sollte man schließlich freiwillig ins Ausland zu gehen gedenken, dann startet die Untersuchung der Auslandsverwendungsfähigkeit. Dann und nur dann, also grundsätzlich nicht für jeden zivilen Beamten obligatorisch, sondern nur im konkreten Fall.

Wir unterscheiden hier konkret also Kriterien der Beamtentauglichkeit und der Auslandsverwendungsfähigkeit für zivile Bundeswehrbeamte und Wehrdiensttauglichkeit für militärische Beamte und FWDler.
(Falsche Begrifflichkeiten aussen vor gelassen, ich bin im militärischen Bereich nicht gerade fit im Jargon).

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LwPersFw

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #13 am: 16. Dezember 2017, 09:32:46 »


Sollte man schließlich freiwillig ins Ausland zu gehen gedenken, dann startet die Untersuchung der Auslandsverwendungsfähigkeit. Dann und nur dann...

Wir unterscheiden hier konkret also Kriterien der Beamtentauglichkeit und der Auslandsverwendungsfähigkeit für zivile Bundeswehrbeamte...


So pauschal stimmt dies nicht.

Es gibt  Beamten-Dienstposten die zwingend die Beamtentauglichkeit und die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit erfordern.

Wer nicht beides erfüllt, wird für solch einen Dienstposten nicht eingestellt, bzw. nach Einstellung nicht verbeamtet, wenn er/sie z.B. dann durch einen Unfallschaden nicht mehr die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit hat.

Siehe meinen Link oben...

Und ... Die Auslandsdienstverwendungsfähigkeitsuntersuchung ist für Zivilisten analog zur Untersuchung für die Soldaten durchzuführen.
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Kriss87

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Antw:Auslandsverwendungsfähigkeit als Einstellungskriterium
« Antwort #14 am: 16. Dezember 2017, 16:40:33 »

Ja, das war auch meine Information. Vielen Dank für die vielen Beiträge! 
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