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Autor Thema: Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst  (Gelesen 1608 mal)

Tom Tom

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Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« am: 14. Dezember 2017, 11:36:21 »

Hallo,

welche Berufsausbildungen werden für die Laufbahn des FwTruppendienstes als förderlich i.S.v. 15 Abs. 1 SLV anerkannt?



Vorab besten Dank für Eure Unterstützung.
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Rollo83

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2017, 11:52:53 »

Das wird wohl der Großteil der anerkannten Ausbildungen die man in Deutschland absolvieren kann.
Im Einzelfall ist dies natürlich zu prüfen, aber der Berufsabschluss hat in dem Sinne nichts mit der späteren Tätigkeit im Truppendienst zu tun sondern bildet mit dem Hauptschulabschluss nur die Voraussetzung.

Ich denke ihnen geht es generell nur im die Einstellung im Truppendienst und nicht um einen höheren Dienstgrad oder?
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Dennis Lummerland

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2017, 11:56:57 »

Im TRUPPENDIENST wohl eher die wenigsten, wenn überhaupt.

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Rollo83

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2017, 12:00:04 »

Erst mal die SLV lese.
Es geht um die EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN !
Hauptschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung ODER FACHOBERSCHULREIFE.

Es geht nicht um eine Ausbildung die zur Einstellung mit höherem Dienstgrad führen soll.
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Rollo83

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2017, 12:04:59 »

Genau gesagt nennt die SLV hier Berufsschulabschluss.
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KlausP

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2017, 13:10:49 »

Hier der Wortlaut das fraglichen Paragraphen der SLV:

https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__15.html

Wenn Sie "nur" einen Hauptschulabschluss haben benötigen Sie als zusätzliche Einstellungsvoraussetzung einen Abschluss in einem beliebigen anerkannten Beruf.
Wenn Sie einen Realschulabschluss haben reicht das bereits aus.
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Dennis Lummerland

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2017, 13:16:32 »

Die Frage war, was förderlich ist, nicht was Voraussetzung ist.
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CIRK

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2017, 13:24:21 »

Die Frage war, was förderlich ist, nicht was Voraussetzung ist.

Na und das darlegen der Vorraussetzungen ist für die Laufbahn des Feldwebels im Truppendienst auch genau die Antwort auf die gestellte Frage.
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Ralf

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2017, 13:28:35 »

Es gibt Unterschiede zwischen verwertbar und förderlich.
Förderlich ist ein Berufsabschluss, wenn in der Berufsausbildung auf der Grundlage von Regelungen, z. B. im dualen Bildungssystem nach Berufsbildungsgesetz, durch Bundes- oder Landesrecht, durch Handwerksordnung oder anerkannte standesrechtliche Organisationen des Gesundheitswesens Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, auf denen die Ausbildung für die vorgesehene militärische Laufbahn aufbauen kann.
Verwertbar ist ein Berufsabschluss, wenn er entweder die Voraussetzung für die Wahrnehmung eines militärischen Dienstpostens schafft oder wesentliche zeitliche oder kostenintensive fachliche Ausbildungsanteile ersetzt.
Verwertbare Berufsabschlüsse für die Einstellung mit höherem Dienstgrad sind in den Einstellungskatalogen der militärischen Org-Bereiche aufgeführt.
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KlausP

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Antw:Einstellungsvoraussetzung für LB Fw Truppendienst
« Antwort #9 am: 14. Dezember 2017, 13:37:07 »

Die Frage war, was förderlich ist, nicht was Voraussetzung ist.

Na dann schreiben Sie doch bitte mal Ihre Variante der Geschichte. Ich bin gespannt.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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