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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nebentätigkeit grundlos abgelehnt  (Gelesen 5758 mal)

Ralf

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #15 am: 11. Dezember 2017, 09:15:10 »

Ihr müsst schon richtig zitieren:
Zitat
2.2 Soldatinnen und Soldaten
202. Aufgrund des § 20 Abs. 5 Satz 1 SG wird die Befugnis, von Berufssoldatinnen, Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit die Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 20 Abs. 7 SG in
Verbindung mit § 98 BBG zu verlangen und ihnen die Ausübung einer Nebentätigkeit zu genehmigen,
auf die Disziplinarvorgesetzte bzw. den Disziplinarvorgesetzten mit mindestens der Disziplinarbefugnis
einer Bataillonskommandeurin bzw. eines Bataillonskommandeurs übertragen.
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Rollo83

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #16 am: 11. Dezember 2017, 12:43:38 »

Asche über mein Haupt, das passiert wenn man Vorschriften nur grob überfliegt.
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miguhamburg1

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #17 am: 11. Dezember 2017, 14:17:30 »

Besten Dank für die Information, dann ist ja alles klar.
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MarineGerman

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #18 am: 11. Dezember 2017, 15:18:35 »

Habe dem Gezi mitgeteilt dass der Antrag bitte trotsdem zum DV gehen soll.
Auf nachfrage zu welchem DV wurde mir gesagt dass das erst zum DV1 danach zum DV2 geht.
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Tommie

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #19 am: 11. Dezember 2017, 17:21:03 »

Der DV der Stufe 1 nimmt dazu Stellung, ob sich die Nebentätigkeit eventuell mit dem Dienst "beißt", etc., der DV der Stufe 2 genehmigt! Der "GeZi-Mokel", der KasFw, der Spieß, der Kasernenfriseur, etc. haben in diesem Verfahren keinerlei Optionen! Und ... egal, wie die Entscheidung ausfällt, steht Ihnen ein Bescheid nebst Rechtsmittelbelehrung zu!

Pauschal lässt sich lediglich sagen, dass Eignungsübende keine Nebentätigkeiten haben dürfen, eine solche wäre bei Antrag nicht genehmigungsfähig, aber ansonsten ist das Feld ziemlich breit, was man da so machen kann und darf, so lange es den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt!
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Vult

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #20 am: 14. Dezember 2017, 11:34:02 »

Sie verlassen sich auf die Aussage eines GeschZi-Soldaten?
Gem. den bereits aufgezeigten Vorschriften und Gesetzen steht Ihrer Nebentätigkeit nichts entgegen. Die Antragsstellung findet über den KpChef an den BtlKdr statt (war bei mir zumindest der Fall). Was logisch klingt, denn der KpChef als Führungskraft muss in Kenntnis gesetzt werden.

Und wie jeder Antrag wird dieser genehmigt oder abgelehnt - und zwar mit einem Bescheid.

Das Handels- und Steuerrecht als Ablehnungskriterium lassen wir mal aus.
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Markushoyer

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #21 am: 15. Dezember 2017, 12:49:47 »

Ist eine Versetzung überhaupt ein grund für das Erlöschen einer bereits erteilten Genemigung ?
Das Vertragsverhältnis Arbeitgeber- Arbeitnehmer hat sich ja durch die Versetzung nicht geändert.
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CIRK

  • Gast
Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #22 am: 15. Dezember 2017, 12:51:21 »

Ist eine Versetzung überhaupt ein grund für das Erlöschen einer bereits erteilten Genemigung ?

Aber natürlich. Die Situation kann sich ja an der neuen Dienststelle grundlegend anders darstellen.
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Andi

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #23 am: 15. Dezember 2017, 13:07:33 »

Ist eine Versetzung überhaupt ein grund für das Erlöschen einer bereits erteilten Genemigung ?
Das Vertragsverhältnis Arbeitgeber- Arbeitnehmer hat sich ja durch die Versetzung nicht geändert.

Die Genehmigung ist nur für den spezifischen Dienstposten erteilt. Selbst bei einer Querversetzung in der Kompanie muss der Antrag neu gestellt werden.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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Antw:Nebentätigkeit grundlos abgelehnt
« Antwort #24 am: 16. Dezember 2017, 11:33:59 »



Vorschrift ist offen.

...und unterliegt damit dem Amtsgeheimnis. Andernfalls wäre diese als "öffentlich" ausgewiesen.

Dieses Thema hatte ich erst vor Kurzem in einem anderen Zusammenhang und es wurde mir durch Abteilungsleiter A2, IT-SiBe und DeuMilSAA u.a. dieses Detail explizit bestätigt.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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