Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 14:51:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra  (Gelesen 2765 mal)

Bremer

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« am: 15. Dezember 2017, 23:20:52 »

Moin zusammen,

Ab dem 02.01.2018 bin ich Wiedereinsteller bei der Bundeswehr SaZ 16 (8+8) , ich wollte mich jetzt bei meiner Krankenversicherung (GKV) eine Anwartschaft abschließen. Da sagte mir die Dame am Telefon (unter zwei Ohren), das es günstiger sei eine klein Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen...

Jetzt meine Fragen,

Kann ich mit der kleinen Anwartschaft PKV ohne Probleme wieder zurück in die GKV?
ich frage mich deshalb, weil wenn ich bei der PKV (?) meinen Beitrag bezahle, warum sollte mich dann meine alte GKV (IKK) wieder zurück nehmen...

und die zweite Frage,

Besteht auch die möglichkeit, keine Anwartschaft abzuschließen und dafür mit bei meiner Frau in der Familienversicherung versichert zu werden?

kameradschaftlichen Gruß,
Christian
Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.527
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2017, 08:45:29 »

Alter Schwede... ich glaube, da fehlen aber einige Grundkennnisse.

Die gesetzliche (!) Krankenkasse nimmt jeden auf und muss jeden aufnahmen, der eine sozialversichungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Wenn Du also nach Deiner Bundeswehrzeit wieder irgendwo angestellt wirst, dann bist du ganz automatisch auch wieder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse braucht man keine Anwartschaften.

Anwartschaften braucht man - wenn überhaupt - nur, wenn man die Absicht hat, nach der Bundeswehrzeit eine private Versicherung abzuschließen. Eine private Versicherung braucht man aber nur, wenn man entweder sich nach der Bundeswehrzeit selbstständig macht oder man Beamter werden möchte.

Oder aber - und das ist der wichtigste Punkt - wenn man Berufssoldat wird und lediglich eine Versicherung fürs Pensionszeitalter braucht.

Zusammenfassung:

Nach DZE als Angestellter tätig:  --> gesetzliche Versichung --> keine Anwartschaft

Nach DZE selbstständig, Beamter oder Pensionär: --> private Versicherung --> Anwartschaft sinnvoll bis notwendig
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.694
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2017, 08:48:24 »

Und in den aktuellen Koalitionsverhandlungen fältt immer öfter das Wort "Bürgerversicherung". Ich weiß zwar noch nicht, was da rauskommt, aber langfristig sehe ich den Zugang zur GKV erleichtert.

Und der LwPersFw hat dann noch das hier erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2017, 08:50:12 von wolverine »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.698
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2017, 09:14:53 »

1. Ausgangspunkt : aktive Dienstzeit

Während der Dienstzeit erhalten Sie Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.

In diesem Zeitraum benötigen Sie also keine weitere KV, aus der ein Leistungsbezug möglich wäre.

Damit entfällt die Frage Familienversicherung über Ihre Frau.
Zumal Sie...da eigenes Einkommen... nicht kostenfrei mitversichert würden.


2. Ausgangspunkt : Zeit nach DZE

Hier gibt es 3 Möglichkeiten

a)
Sie nehmen nahtlos eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Dann sind sie ab dem 1. Tag nach DZE wieder in einer GKV.

Die Frage ist ... wird dem auch so sein ?

b)
Nach DZE erhalten Sie u.a. Übergangsgebührnisse.

Hier müssen Sie zuerst beachten, dass Ihnen die Leistungen des SVG, die Sie für das 1. Dienstverhältnis bereits erhalten und genutzt haben, auf das 2. Dienstverhältnis angerechnet werden.

Sie erhalten dann nur noch die Differenzleistungen SaZ 8 zu SaZ 16.

Dann bleiben z.B. 45 Monate Übergangsgebührnisse.

Für diesen Zeitraum sind Sie zu 70 % beihilfeberechtigt.

D.h. 70 % zahlt die Beihilfe ... 30 % müssen über eine private KV abgedeckt werden.

Und für diese 30 % ist die Anwartschaft bei einer PKV gedacht.
Denn mit Anwartschaft muss die PKV Sie aufnehmen, auch wenn Sie während der Dienstzeit z.B. einen schweren Unfall haben.

Normalerweise genügt für SaZ eine kleine Anwartschaft.
Bei deutlich lebensälteren SaZ könnte auch eine große in Betracht kommen.

Zu beachten ist... mit Wegfall der ÜG ...fällt auch der Teil Beihilfe weg.

Man muss dann (zumindest zunächst) 100 % Beitrag bei der PKV zahlen.

Dem entgeht man nur durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

c)
Sie haben nach Ernennung zum SaZ drei Monate Zeit, um gegenüber Ihrer jetzigen GKV zu erklären, dass Sie Freiwilliges Mitglied ohne Leistungsbezug bleiben möchten.

Dies hat 2 Vorteile:

Ab dem 1. Tag nach DZE sind Sie in der GKV... auch ohne Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Die 8 Jahre Dienstzeit zählen als Mitgliedschaft in der GKV.
Dies ist bei lebensälteren SaZ relevant in Bezug auf die sog. 9/10-Regel, beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner KVdR.

Kosten: ca. 65 € / Monat


Lesen Sie auch einmal das obige TopThema Anwartschaftsversicherung und die dort angehängten Broschüren.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.773
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2017, 12:58:03 »

Noch ein Praxistipp aus eigener leidvoller Erfahrung: Warst du bisher GKV-versichert, kommst du meist danach auch wieder problemlos rein. (Ausnahme: Beamte und BS). Warst du nie GKV-versichert und hast was gelernt, was zu einer Selbständigkeit führen könnte,dann kann es Probleme geben. Dann nimmt die die GKV evtl. nicht. Und dann heisst es aufpassen, FÜR WAS du eine Anwartschaft abschließt: Vollversicherung oder Restversicherung zu einer Beihilfe.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.694
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2017, 15:37:33 »

Noch einmal: Es wird gerade die Bürgerversicherung diskutiert! Wird es ein Kompromiss? Ja sicher! Wird als aller erstes jeder in die GKV kommen, der freiwillig möchte? Auch das.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.527
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2017, 12:26:27 »

Die Bürgerversicherung wird mit Sicherheit nicht kommen. Da gehe ich jede Wette ein. Das ist jetzt pure Propaganda der SPD, aber letztendlich wissen auch die insgeheim, dass eine Bürgerversicherung hinten und vorne *nicht* funktioniert.

Außerdem ist das auch wieder typisch linke Logik --> Wenn es allen gleich schlecht geht, kann man behaupten, allen ginge es gleich gut, weil keiner den Unterschied bemerkt.

« Letzte Änderung: 17. Dezember 2017, 20:45:54 von Ralf »
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2017, 15:23:02 »

...Das ist jetzt pure Propaganda der SPD, (...) dass eine Bürgerversicherung hinten und vorne funktioniert.

Genau dieser Meinung ist Prof. Karl Lauterbach  ;)!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.982
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #8 am: 17. Dezember 2017, 16:01:27 »

Wir sind doch nicht bei SPON und diskutieren hier über eine Bürgerversicherung?!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.694
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #9 am: 17. Dezember 2017, 16:07:16 »

Ich zitiere mich mal selbst und dann ist auch gut.
Wird es ein Kompromiss? Ja sicher! Wird als aller erstes jeder in die GKV kommen, der freiwillig möchte? Auch das.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.527
Antw:Anwartschaft oder reicht Familienversicherung der Fra
« Antwort #10 am: 17. Dezember 2017, 20:40:27 »

Vielleicht könnte ein Moderator in meinem vorigen Beitrag das vergessene "nicht" einfügen.

Das Forum braucht eine Editierfunktion  :-)

edit: immer gerne
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2017, 20:46:19 von Ralf »
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de