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Autor Thema: Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt  (Gelesen 3358 mal)

J.M. als Gast

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Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« am: 19. Dezember 2017, 12:34:46 »

s.o.
Ich habe einige Gehaltsverhandlungen mit Arbeitgebern hinter mir und jeder weiß, dass das Gehalt ein zentrales Thema im Arbeitsvertrag ist.
Umso mehr wundert es mich, das die Bundeswehr hier keine schriftliche Ausführung diesbezüglich gibt.

Mein Dienstantritt beginnt am 02.01.2018.
In den mir zugeschickten Papieren findet sich keine Information über meine Einstufung.
Ich weiß, dass als Quereinsteiger zum Fluggerätefeldwebel mit 9Jahren Berufserfahrung ca. bei A6 Erfahrungsstufe 3-4 liegt und nach einem Jahr dann auf A7 wechselt.

Trotzdem finde ich diese Informationspolitik gelinde gesagt merkwürdig, weil selbst der kleine Mittelstand hier zuverlässige Aussagen im Vorfeld treffen kann.

Ist das normal oder eine Panne, habe ich etwas verpasst?
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Andi

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2017, 12:39:21 »

 ;D Sorry, da musste ich gerade wirklich lachen.

Welche Informationen fehlen dir denn jetzt?
Alles was du brauchst findest du im Bundesbesoldungsgesetz - ja, richtig: Ein Gesetz, das wie alle anderen auch öffentlich zugänglich und bekannt gemacht ist - und kannst es dir sogar exakt auf entsprechenden Websites mit allen Abzügen ins Netto umrechnen lassen.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2017, 13:14:27 von Andi »
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J.M. als Gast

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2017, 12:57:23 »

Ich kenne den Besoldungsrechner.
Dann stimmt es also.
Ich habe die Einstufung NUR mündlich mitgeteilt bekommen (Karrierecenter), bekomme aber keine schriftliche, persönliche Bestätigung meiner Einstufung.
Das finde ich schon merkwürdig, auf dem Arbeitsmarkt käme mir das auch dubios vor.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem, das der Einplaner über die Erfahrungsstufe (drei oder vier) entscheidet und ich auch das im Vorfeld nicht weiß.
Meine exaktes Gehalt bleibt demnach bis zur ersten Auszahlung nicht berechenbar.
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CIRK

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2017, 13:01:26 »

Ein wichtiger Punkt ist außerdem, das der Einplaner über die Erfahrungsstufe (drei oder vier) entscheidet und ich auch das im Vorfeld nicht weiß.
Meine exaktes Gehalt bleibt demnach bis zur ersten Auszahlung nicht berechenbar.

Na ja, wir reden hier von einem "Unsicherheitsbetrag" von weniger als 70 Euro Brutto. Also alles halb so wild.
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F_K

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2017, 13:03:32 »

.. und der Einplaner entscheidet NICHT über die Erfahrungstufe bei Quereinsteigern.

Dies wird vom BAPersBw gemacht - NACH der Einstellung.

Und bis dahin wird wohl A6-E 1 gezahlt werden - es verbleibt also beim Gehalt genau KEIN Unsicherheitsfaktor.
(Der Rest wird nachgezahlt).

Also viel Erfolg.
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dunstig

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2017, 13:08:28 »

Weil die Stufenfestsetzung erst nach Vorliegen aller beruflichen Nachweise geprüft werden kann. Es sind eben nur gewisse Zeiten anrechenbar, was für jeden Eingestellten individuell geprüft werden muss. Deswegen kann es mit der Festsetzung ein wenig dauern und die im Bewerbungsverfahren genannten Stufen nur ungefähr eingegrenzt werden. Bis zum endgültigen Abschluss der Prüfung wird wohl zunächst auch nur Erfahrungsstufe 1 gezahlt. Daher gibt es doch garkeine Unsicherheit über das erste Gehalt. ;)

+- 1 Stufe macht letztendlich netto vielleicht 50 EUR aus, also irgendwas im unteren einstelligen Prozentbereich des Gehalts. Daher empfinde ich das ein wenig als "künstliche Aufregung". ;)

Und auch in dem Konzern, an den ich zur Zeit von der Bundeswehr ausgeliehen bin, gibt es im oberen Tarifbereich flexible Eingruppierungsmöglichkeiten, wobei die Möglichkeit der Höhergruppierung auch erst nach Einstellung geprüft wird. Im AT-Bereich ist das ganze dann nochmal deutlich individueller.

Da ist die Bundeswehr als Behörde mit dem Bundesbesoldungsgesetz und den entsprechenden Rechnern deutlich transparenter.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2017, 13:09:59 »

Völlig korrekt, das kann kein Einplaner entscheiden.
Das Grundgehalt steht fest, die Erfahrungsstufen gehören auch nicht zum eigentlichen Grundgehalt, welches sich aus dem Dienstgrad ergibt (Alimentationsprinzip, kannst du googeln, das ist ein großer Unterschied zum Zivilen).
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J.M. als Gast

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2017, 13:27:10 »

Das Problem ist doch die Informationspolitik der Bundeswehr, denn:
Wie sich gerade herausstellt geht es nämlich vorerst nicht um 70€ brutto, sondern um bis zu 162€. (Netto und somit knapp 8%)

Das sind wichtige Information für mich, die mir nicht mitgeteilt wurden.
Erst jetzt erfahre ich, das ich bis zur Abschlussprüfung A6-E1 besoldet werde, das sind Infos die man weitergibt!

Eine Nachfrage hätte ich:
Ich beginne am 02.01.2018 mit der AGA.
Wie lange wird A6-E1 gezahlt werden?
Was bedeutet nachgezahlt? (Angenommen ich werde A6-E3 eingestuft, gilt die Nachzahlung dann schon ab dem ersten Diensttag 02.01.2018?)
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F_K

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2017, 13:29:42 »

Nochmal:

Alles in GESETZEN geregelt - die sind öffentlich verfügbar und von Dir zu lesen - DEINE Aufgabe.

Die Prüfung dauert so lange, wie es dauert - wenn es zum Ergebnis kommt "E3", wird E3 auch vom ersten Tag an gezahlt (und damit die Differenz nachgezahlt).
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dunstig

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2017, 13:33:14 »

Ja. Deswegen verstehe ich das Problem nicht. Die Stufenfestsetzung ist rückwirkend zum Einstellungstag. Alles was dann von E1 zu E3 in den Vormonaten zu wenig gezahlt wurde, bekommt man entsprechend nachgezahlt.

Daher geht es in Ihrem Fall wohl höchstens um die Differenz von E3 zu E4. Und da bleibe ich dabei. Das ist für mich künstliche Aufregung.

Und die Frage stelle ich mir doch vorher: Ist E3 für mich genug, dass ich unterschreibe oder nicht? Oder muss es unbedingt E4 sein, damit es sich für mich lohnt.

Wobei ich es wegen der Differenz von E3 zu E4 lächerlich finde, solch ein Drama zu machen. Und sich dann im Nachhinein aufzuregen, ist albern.
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Ralf

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #10 am: 19. Dezember 2017, 13:33:39 »

Bis zur Ersteinstufung bekommst du E1. Nach der Einstufung bekommst du natürlich ab Diensteintritt die dir zustehende Stufe bezahlt.

Deine "Klagen" kann ich aber nicht verstehen, wie Andi schrieb, steht auch alles BBesG. Und es ist dir doch mitgeteilt worden, dass die EF bei ca. 3 - 4 liegen können (was ja auch im BBesG steht).

Es wird halt auch ein bisschen Eigenleistung gefordert und das insbesondere auf der Ebene Feldwebel+. Da musst du dich schon mal dran gewöhnen. Diese o.ä. Fragen stellen dir vielleicht bald deine dir untergebenen Soldaten. Man muss ja nicht alles wissen, aber wissen wer und wo die Fragen beantwortet werden können.
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J.M. als Gast

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #11 am: 19. Dezember 2017, 14:06:48 »

Erstmal danke.
Nun bin ich auf jedenfall schlauer als vorher und meine Fragen sind mehr oder minder restlos aufgeklärt und das sogar ziemlich schnell.
Dafür geb ich gern 10€ in die paypal/Kaffeekasse, da ich hier hin und wieder auch mal was nachschlag.

Abschließend:
Der Unterschied zwischen E3 und E4 ist gar nicht so auschlaggebend.

Mich stört die mangelnde Transparenz hierbei.
Die Infos die ihr mir hier gegeben habt möchte ich eigentlich von der Bundeswehr erfahren.
Wenn dies so nachvollziehbar in den Gesetzen steht (F_K), dann könnte mir die Bundeswehr wenigstens mitteilen wo ich das nachlesen kann.
Hat jemand Links?

Außerdem rechne ich gerne meinen Nettojahresverdienst aus und setze dementsprechend Ziele - wo ich ggf. dazuverdienen muss o.ä.
Das wären zwischen E3-E4 immerhin 535,56€ Netto Differenz und somit über 2% vom Nettojahresgehalt.

@dunstig
Die Frage:  "Ist E3 für mich genug, dass ich unterschreibe oder nicht?", stand hier nie zur Debatte, Sie fehlinterpretieren meine Texte.
Mich hier als "lächerlich" oder "albern" zu betiteln, ist im Übrigen schlechter Stil, zumal Ihnen meine finanzielle Situation unbekannt ist.
Dann lassen Sie das "Sie" doch bitte gleich weg.
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Andi

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #12 am: 19. Dezember 2017, 14:12:19 »

Dafür geb ich gern 10€ in die paypal/Kaffeekasse, da ich hier hin und wieder auch mal was nachschlag.

Siehe meine Signatur: Danke.

Die Infos die ihr mir hier gegeben habt möchte ich eigentlich von der Bundeswehr erfahren.
Wenn dies so nachvollziehbar in den Gesetzen steht (F_K), dann könnte mir die Bundeswehr wenigstens mitteilen wo ich das nachlesen kann.

Das ist deine höchst eigene Bürgerpflicht.

Hat jemand Links?

Entschuldigung, aber ist dein Google kaputt?

Außerdem rechne ich gerne meinen Nettojahresverdienst aus und setze dementsprechend Ziele - wo ich ggf. dazuverdienen muss o.ä.
Das wären zwischen E3-E4 immerhin 535,56€ Netto Differenz und somit über 2% vom Nettojahresgehalt.

Und? Deswegen hat der Staat trotzdem den Einzelfall zu prüfen und pflichtgemäß mit Steuergeldern umzugehen. Wenn du damit ein problem hast, dann ist das schlicht dein persönliches.

Gruß Andi
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KlausP

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Antw:Keine schriftl. Angaben zur Besoldung vor Dienstantritt
« Antwort #13 am: 19. Dezember 2017, 14:31:22 »

Ich äußere mich mal ganz ketzerisch:

Wenn Ihnen die Informationspolitik des BW im Bezug auf das Einkommen zu undurchsichtig ist, warum wählen Sie dann genau diesen Dienstherrn?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

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« Antwort #14 am: 19. Dezember 2017, 15:31:29 »

Mich stört die mangelnde Transparenz hierbei.

Es gibt keinen Arbeitgeber in Deutschland, der eine höhere Transparenz der Gehaltsstrukturen aufweist, als der öffentliche Dienst (und damit auch die Bundeswehr). Sie haben sich da in etwas verrannt.
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