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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018  (Gelesen 23122 mal)

HaRe

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #15 am: 01. März 2018, 22:00:26 »


Ich würde allerdings nur eins gerne wissen: kann man seine Erfolgsaussichten irgendwie abschätzen? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte? "Zwischen den Zeilen"? Der Leiter des Verfahrens (nicht der Kommission) meinte, wir sollten uns nicht allzu sehr Sorgen machen, die  Konkurrenzsituation sei nicht allzu angespannt, für alle gäbe es Plätze - allerdings, wie ernst soll man solche Aussagen nehmen?



Ich war Montag an der Hochschule, um Dokumente beglaubigen zu lassen. Unter der Hand wurde mir gesagt, dass zwischen 80 und 90 Studenten im Oktober 2018 beginnen würden, also recht viele.
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Jaay

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #16 am: 02. März 2018, 03:11:45 »


Ich würde allerdings nur eins gerne wissen: kann man seine Erfolgsaussichten irgendwie abschätzen? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte? "Zwischen den Zeilen"? Der Leiter des Verfahrens (nicht der Kommission) meinte, wir sollten uns nicht allzu sehr Sorgen machen, die  Konkurrenzsituation sei nicht allzu angespannt, für alle gäbe es Plätze - allerdings, wie ernst soll man solche Aussagen nehmen?

P.S.: Angesichts der langen Zeit ist es wahrscheinlich besser, ein Plan B ins Auge zu fassen, ist schließlich noch lange hin...  ::)

Guten Morgen,

wenn es keine Konkurrenzsituation geben würde, würde es auch keine Warteliste bzw. Ersatzkandidaten geben. Im aktuellen Verfahren (04/2018) gab es keineswegs genug Plätze und es gibt viel mehr Empfehlungen für die Laufbahn, als Plätze zur Verfügung stehen. So wurde es schriftlich an die Ersatzkandidaten geschickt. Wie viele tatsächlich den mündlichen Teil bestehen ist nicht absehbar, für den Oktober muss man sich allerdings im klaren darüber sein, dass man mit vielen Abiturienten konkurriert, die frisch ihren Abschluss gemacht haben.

Der Floskel "es gäbe genug Bedarf um mit einer Empfehlung sicher eingestellt zu werden" muss ich da etwas den Wind aus den Segeln nehmen. Mir wurde ähnliches gesagt und nun gibt es aber anscheinend doch nicht genügend Plätze, da den mündlichen Teil mehr bestanden haben als wohl erwartet wurde. Ich finde mich somit auf einer Warteliste wieder und gehöre aktuell nicht zum Kreis der eingestellten.

Ich möchte dir also fairerweise den Tipp mitgeben, schau dich unbedingt nach einem Plan B um, denn bis du eine schriftliche Zusage hast kann sehr viel Zeit vergehen.
Beispiel: Eine Bewerberin aus dem aktuellen Verfahren hat Ende November eine vorläufige Einstellungszusage bekommen. Nun, einen Monat vor Beginn des Studiums, gibt es immer noch keine richtige schriftliche Bestätigung darüber und somit auch keine Sicherheit.

Ich wünsche dir jedoch viel Erfolg!
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #17 am: 02. März 2018, 18:09:42 »

Danke für die ehrlichen Antworten!  :)

Eine Frage hätte ich noch: Wie sieht es mit Studienabbrechern (Jura) aus? Wie sehr wirkt sich dieser Umstand auf die Erfolgsaussichten aus? Ich bin da wohl nicht der Einzige, habe ich mir sagen lassen.






 
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Jaay

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #18 am: 02. März 2018, 19:41:33 »

Danke für die ehrlichen Antworten!  :)

Eine Frage hätte ich noch: Wie sieht es mit Studienabbrechern (Jura) aus? Wie sehr wirkt sich dieser Umstand auf die Erfolgsaussichten aus? Ich bin da wohl nicht der Einzige, habe ich mir sagen lassen.

Die Kriterien die zu einer Einstellung führen, sind ziemlich undurchsichtig. Neben den zu formal erfüllenden Anforderungen kann eine förderliche Berufsausbildung oder nicht abgeschlossener Studiengang zwar helfen, eine Garantie gibt es aber nicht. Auch Wartesemester sind hier wohl zweitrangig, bisher konnte ich nicht erkennen welche Art von Bewerber hier bevorzugt wurde.

Tatsächlich werden wohl vor allem das eigene Auswahlverfahren und die dort erreichten Punkte für eine endgültige Entscheidung herangezogen.
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Oliver1980

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #19 am: 06. März 2018, 23:31:06 »

Es gibt mehr als genug freie Dienststellen, welche in den kommenden Jahren besetzt werden müssen, zumeist in den großen Ämtern (BAAINBw, BAIUDBw), als auch den einzelnen BwDLZ. Das nicht jeder geeignete Kandidat sofort zum Zuge kommt, liegt u.a. auch daran, dass die Hochschule des Bundes in Mannheim an Ihre Kapazitätsgrenze stößt. Es wurden sogar bereits Container aufgebaut, um Hörsääle darin unterzubringen. Außerdem gibt es gerade ein Unterbringungsproblem.

Auch stoßen die einzelnen Dienstleistungszentren an Ihre Grenzen, denn diese übernehmen in den Praktika die Ausbildung. Ihnen obliegt nicht nur die Betreuung der Anwärter des gehobenen Dienstes, sonder auch des mittleren Diensts und der Auszubildenden. Die Belastung der einzelnen Abteilungen ist nicht zu unterschätzen, gerade weil auch hier manche Posten spärlich besetzt sind.

Es ist sicherlich immer gut einen Plan B in der Tasche zu haben, denn leider mahlen auch die Mühlen der Verwaltung sehr langsam. Erfahrungsgemäß kommen immer noch einige auf der Warteliste zum Zuge. Dies kann leider manchmal sehr kurzfristig geschehen.
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #20 am: 07. März 2018, 15:57:19 »

Ja, wenn ich hier einige Berichte lese, kann man noch wenige Wochen vorher noch eine Zusage bekommen, auf dem letzten Meter. Daher bemühe ich mich um einen Plan B, bis dato kann noch viel passieren. Trotzdem, auch hier ein Dankeschön für die Einschätzung.
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #21 am: 08. März 2018, 01:48:43 »

Es gibt auch Personen, die noch nach ET nach 4 und 6 Wochen nachgerückt sind.
Das ist natürlich nur möglich, wenn die Kündigungsfrist beim Arbeitgeber solche Spontaneität zulässt.
Dennoch ist es möglich.
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #22 am: 08. März 2018, 17:18:39 »

Die Beachtung einer Kündigungsfrist wird für mich eher kein Problem sein, ich werde trotzdem darauf achten, was ggf. im (Ausbildungs)Vertrag drinsteht.

Übrigens, da ich nun etwas Zeit habe, bin ich nun doch neugierig: Wie lief dein Vorstellungsgespräch? Ich frage nur, weil du offenbar erfolgreich warst. Ich musste bei den beamtenrechtlichen Fragen z.B. mehrfach lange nachdenken... Auch bin ich mir nicht sicher, ob ich die Kommission bei der Frage nach meinem Studienabbruch (Jura) 100% überzeugen konnte... Der Kurzvortrag hingegen lief ganz gut, das wurde mir auch so gesagt.

Wie war dein Eindruck? Leider habe ich selbst kaum Feedback bekommen und mir wurde knapp mitgeteilt, dass ich eine Empfehlung bekommen habe. Vielleicht war es bei dir anders.  ;D
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Nachtmensch

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #23 am: 08. März 2018, 17:44:17 »

Die Beachtung einer Kündigungsfrist wird für mich eher kein Problem sein, ich werde trotzdem darauf achten, was ggf. im (Ausbildungs)Vertrag drinsteht.
Leider geht nicht hervor welchen (Ausbildungs) Vertrag du meinst, aber bei der Bundeswehr wirst du mit ziemlicher Sicherheit für den Vorbereitungsdienst keinen Vertrag bekommen. Da erfolgt eine Ernennung und die Absicht dich einstellen zu wollen.
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #24 am: 08. März 2018, 18:46:51 »

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht hier um eine Kündigungsfrist, die es zu beachten gilt, wenn man außerhalb der Bundeswehr einer Beschäftigung nachgeht bzw. in einem Arbeitsverhältnis steht (z.B. als Quereinsteiger).

(Problem: Ich z.B. bewerbe mich gerade für einen Plan B, für den Fall, das es mit dem gehobenen Dienst nicht klappt. Sollte ich dennoch eine Zusage der Bundeswehr erhalten, müsste ich ggf. Kündigungsfristen beachten, da ich dann schon möglicherweise in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehe. Wie andere schon vor mir sagten, kann man mit einer Zusage noch wenige Wochen vor Beginn des Studiums rechnen. Es wäre möglicherweise (!) problematisch, wenn ich dann schon in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehe!)

So habe ich das jedenfalls verstanden, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.   ;D
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #25 am: 08. März 2018, 21:36:18 »

Ich persönlich bezog mich auf ein vor dem Wechsel in Laufbahnen der Bundeswehr bestehendes Arbeitsverhältnis, was sich möglicherweise mit Blick auf Kündigungsfrist oder nicht entgegenkommenden Chef mangels Auflösungsvertrag z.b. nicht so einfach auflösen lässt.
Das macht ein spontanes Nachrücken oft schwer, entsprechend bewegt sich bei solchen Situationen viel auf der Warteliste.
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Vika1996

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #26 am: 30. März 2018, 20:56:41 »

Ich habe gestern auch meine Einstellungsempfehlung bekommen. Wir waren 6 Mädels und alle außer einer hat die Empfehlung bekommen. Bin nun wirklich gespannt, wie und ob es für mich weiter geht. Ich bin dann ja gestern recht spät mit dem zweiten Teil des Assessmentcenters dran gewesen, dementsprechend ja schlechter im ersten Teil gewesen oder?🤔
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #27 am: 31. März 2018, 02:47:28 »

Glückwunsch, die nächste Hürde ist genommen.
Ich persönlich kann nur sagen: Geduld ist bei allem wichtig.
Das Verfahren zieht sich durch Personalmangel, Urlaube, Feiertage, Priorisierung anderer Dinge, notwendige Terminvereinbarungen, Beglaubigungen und eigentlich nahezu für jeden Schritt auf dem Weg zur endgültigen Dienstantrittsaufforderung in die Länge.

Ich darf nach über einem Jahr seit Bewerbung nun meine "Backup"-Bewerbung für Oktober 18 zurückziehen und starte nächste Woche.
Hatte vorsichtshalber eine Bewerbung für Oktober abgegeben, damit ich bei einem Wartelistenplatz  für  den
Einstellungstermin April 18 keine Zeit verlieren würde.

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Vika1996

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #28 am: 31. März 2018, 13:57:48 »

Wie läuft denn nun eigentlich die ärztliche Untersuchung ab? Ich musste da ja ein Kreuz setzen, wo ich gerne hin möchte. Werd ich da dann jetzt einen Termin kriegen? Und was wlrd dort dann alles untersucht?
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #29 am: 01. April 2018, 03:04:45 »

Du bekommst ne Mitteilung (E-Mail oder Brief) in der steht, dass Du zur Untersuchung vorgesehen bist und wo Du dich telefonisch melden darfst zwecks Terminvereinbarung.
Dann kommt ne Mail mit Anamnesebogen, Schweigepflichtentbindung, Reisekostenhinweisen und vielleicht noch zusätzlichen Dokumenten zum ausfüllen und durchlesen.
Zur Untersuchung an sich gibt's einige Erfahrungsberichte, such Mal "ärztliche Untersuchung", dann kommen zb solche Berichte:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61215.msg644467.html#msg644467
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