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Autor Thema: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018  (Gelesen 23123 mal)

Bina

  • Gast

Hallo zusammen,

ich habe heute meine Einladung für den 16.01. zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens erhalten und wollte nun mal fragen, ob sonst schon jemand eine Rückmeldung bekommen hat und weiß wann er nach Köln kommen wird.

Liebe Grüße  :)
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Gast1999

  • Gast
Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2017, 17:24:04 »

Hallo Bina,

wann hattest du denn den 1. Teil des Auswahlverfahrens?

VG
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Bina

  • Gast
Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #2 am: 02. Januar 2018, 20:34:52 »

Anfang September

Frohes Neues Jahr  :)
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #3 am: 03. Januar 2018, 21:27:07 »

Nina, ich denke Du bist eher vorne dabei in der Liste der Einzuladenden, deshalb findet sich erstmal so gut, wie keiner.
Viel Erfolg beim Mündlichen Teil :)
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #4 am: 22. Januar 2018, 16:25:02 »

Hallo in die Runde!  :D

Auch ich war am 16.01 . in Köln und habe das Assesment mit Erfolg bestanden - habe also eine Empfehlung bekommen.

Mitte/Anfang Mai würde man sich bei mir melden.

Ich würde allerdings nur eins gerne wissen: kann man seine Erfolgsaussichten irgendwie abschätzen? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte? "Zwischen den Zeilen"? Der Leiter des Verfahrens (nicht der Kommission) meinte, wir sollten uns nicht allzu sehr Sorgen machen, die  Konkurrenzsituation sei nicht allzu angespannt, für alle gäbe es Plätze - allerdings, wie ernst soll man solche Aussagen nehmen?

Wie viele werden in diesem Jahr eingestellt?

P.S.: Angesichts der langen Zeit ist es wahrscheinlich besser, ein Plan B ins Auge zu fassen, ist schließlich noch lange hin...  ::)
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #5 am: 22. Januar 2018, 22:21:40 »

Die genauen Einstellungszahlen kennt niemand wirklich.
Wenn Du so früh zu Teil 2 eingeladen warst, sieht es tatsächlich gut aus.
Angesichts der Bestenauslese werden die Einladungen zu Teil 2 nach dem Ergebnis von Teil 1 von gut zu weniger gut rausgeschickt.
Meistens sind erfolgreiche Kandidaten mit Einstellungsempfehlung zu frühen Terminen auch im Ranking auf den vorderen Plätzen geführt.
Plan B ist nie schlecht, achte aber drauf, ein Auge auf Kündigungsfristen zu haben :)
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #6 am: 23. Januar 2018, 13:42:23 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!  ;D
(Übrigens, danke auch, für die Moderation und Arbeit hier in diesem Forum - Sie scheinen ja etwas länger schon hier tapfer zu moderieren/antworten, wenn man sich vergangene Jahre hier im Forum anschaut  :) )

P.S.:
Ja, auf die Kündigungsfristen werde ich natürlich achten  ;D

P.P.S.:
Was gilt eigentlich zu beachten, wenn ich mich noch zusätzlich für eine Offizierslaufbahn bewerbe? Gibt es mögliche Konfliktsituationen?
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #7 am: 24. Januar 2018, 00:37:06 »

Zum P.P.S:

Ich denke nicht, dass es zu Konflikten kommt, weil sich sowohl das Auswahlverfahren als auch die Laufbahn grundsätzlich unterscheidet.
Für die zivile Laufbahn kennst du das zweistufige Auswahlverfahren.

Für die Offizierslaufbahn braucht es eine Mindestensverpflichtungszeit von 12 Jahren. Das Auswahlverfahren ist dreitägig mit Fitnesstest, Computertest, Gruppengespräch und Psychologen Gespräch.
Viele ehemalige SaZ gehen anschließend in die zivile Laufbahn des gntD.

Du hättest also mit dem Einstieg direkt in die zivile Laufbahn den militärischen Schritt übersprungen. Letztendlich eine persönliche Entscheidung, eine der Leistungsfähigkeit, der Interessen (Offiziere haben ein breites Studienangebot) und des Alters.

Sollte sich im militärischen Bereich eine falsche oder ungenaue Aussage finden, wird sicher jemand mit Durchblick korrigieren :)



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Ralf

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #8 am: 24. Januar 2018, 05:43:45 »

13 Jahre Regelverpflichtungszeit, integriert ist i.d.R. ein Masterstudium (Dauer 4 Jahre an der UniBw Mü oder HH).
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Helft mit, dass es so bleibt.

Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #9 am: 24. Januar 2018, 10:14:31 »

Danke für die Antworten!  :)

Eine Frage hätte ich noch: Die Platzierung auf dem Ranking setzt sich zusammen aus den Ergebnissen des schriftlichen Tests und des mündlichen, oder? Oder werden die Karten nach dem schriftlichen Test "neu gemischt"? (Ich frage nur, weil das Vorstellungsgespräch etwas "holprig" lief und ich überrascht war, trotzdem die Empfehlung zu bekommen - ist aber nur mein persönlicher Eindruck, vielleicht verlief das Gespräch besser, als ich es selbst eingeschätzt habe)

Ja, übrigens, ich werde mich sicherheitshalber noch für die Offizierslaufbahn (+Studium) bewerben, quasi als Plan B (werde aber den g.n.d. dennoch bevorzugen, wenn ich die Wahl haben sollte)
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #10 am: 25. Januar 2018, 03:03:30 »

Siehst, ein Jahr mehr Verpflichtung, danke Ralf.


Wie genau sich die Rangliste zusammensetzt, das ist noch ein kleines Geheimnis, der Erfahrung halber kann man aber davon ausgehen, dass wenn nach dem Ergebnis aus Teil 1 für den mündlichen Teil eingeladen wird, auch die Empfehlung nach dem Ergebnis aus Teil 2 ausgesprochen werden.
Klingt auch deshalb logisch, weil die Besten früh eingeladen werden und die weniger guten, die trotzdem erfolgreich waren in Teil 1 später Termin haben.
Besonders passende Kandidaten können eine Sofortzusage erhalten, diese werden dann nicht auf der Rangliste eingereit, sondern haben ihren Platz schon sicher, sofern es bei Führungszeugnis, Tauglichkeitsuntersuchung und Personalratszustimmung keine Einwände gibt.

Ein Plan B ist sicher nicht verkehrt, kleiner Hinweis dazu noch, weil der ET 04/18 gerade auch solche Fälle hat: Mit Einstellungsempfehlung, die letztlich durch die Bestenauslese nicht zur Einstellung führt, kann man sich auf schriftlichen Wunsch für den nächsten ET (für April der nächste Oktober und umgekehrt) berücksichtigen lassen. Das Ergebnis aus dem schriftlichen Teil gilt 2 Jahre, deshalb muss dann “nur“ nochmal mündlich angetreten werden.
Plan C, falls es soweit käme ;)

Zur Veranschaulichung:
Ich persönlich war zum Teil 1 ursprünglich am 22.05 geladen, durch Verhinderung aus wichtigem Grund letztlich am 12.6 beim Test.
Teil 2 war dann am 31.8(, das war der 3. Termin für Teil 2).
Meine Einstellungsempfehlung wurde zur Zusage.

Eine Mitbewerberin hab ich seit Teil 1 regelmäßig gesprochen, da sieht es so aus:
Teil 1 auch am 12.6.
Teil 2 am 8.11.(,einer der letzten Termine)
Sie stand auf der Nachrückliste, mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass es wenige Absagen und damit wenige Nachrücker geben wird,wegen einer längeren Kündigungsfrist ist ein Nachrücken jetzt langsam sehr schwierig für sie, somit hat sie jetzt eine Absage erhalten.

Kandidaten weit vorne auf den Nachrückplätzen sind zur Tauglichkeitsuntersuchung geladen, sind aufgefordert, alle Unterlagen einzureichen und werden auch gefragt, ob sie auch einen anderen Wehrbereich als ursprünglich gewünscht in Betracht ziehen.
Das ist also auch ein Hinweis, wo man in etwa steht...





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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #11 am: 25. Januar 2018, 12:13:08 »

Nun, dann spricht wohl eine gewisse Erfahrung dafür, das folgendes gilt: "wer früher eingeladen wird, der bekommt wohl eher eine Zusage" - wenn man deine Erfahrung mit der deiner Mitbewerberin vergleicht.

Jetzt heißt es wohl abwarten, auch wenn fast fünf Monate eine ziemliche Durststrecke sind.  ::)



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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #12 am: 26. Januar 2018, 03:24:35 »

Ich kann sogar auf zwei weitere, länger zurück liegende Verfahren zurückblicken und deshalb bin ich mit dem Schema doch Recht sicher.

Die 5 Monate kommen dir länger vor, als es im Endeffekt ist.
Von Ende August bis Ende November und noch einer weiteren Verzögerung durch Fortbildung in der Bundeswehrverwaltung zu warten war auch gefühlt ewig.

Das Ganze ist mit der Zusage aber noch lange nicht zu Ende, ich bin zb mittlerweile am Punkt "fehlt nur noch die Zustimmung des Personalrats" angekommen und rechne dazu erst Ende Februar mit Rückmeldung.
Dann aber keine Zusage unter Vorbehalt sondern die berühmte Endgültige Zusage...
Zumindest hoffe ich, es gibt keine Hindernisgründe mehr durch die ausstehenden Befunde für die Tauglichkeit ;)

Ich drücke dir die Daumen (der frühe Vogel:) und wünsche dir viel Geduld beim abwarten.
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Philipp_R

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #13 am: 26. Januar 2018, 10:53:10 »

Eigentlich kann ich das ja selber googeln, doch was genau prüft der Personalrat? Ich vermute eher formale Sachen, nichts, was sonderlich überraschend wäre, denke ich.
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woodstock

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Antw:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - ET 10/2018
« Antwort #14 am: 27. Januar 2018, 02:30:12 »

Der Personalrat bekommt die Bewerberakten von dem “zur Einstellung vorgesehenen Personenkreis“, bei den Bewerbern ohne vorherige Dienstherren ist das eher Formsache und wird nur nach Eignung bewertet, denke ich.
Bei Bewerbern, die schon Beamte waren (un aus dem mittleren Dienst jetzt zum gehobenen aufsteigen wollen), kommt da noch die eventuelle Einsichtnahme in die Personalakte und vor allem in die bisherigen Beurteilungen.

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