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Autor Thema: Trennungsgeld nach Eheschließung  (Gelesen 4397 mal)

Fire 31

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Trennungsgeld nach Eheschließung
« am: 22. Dezember 2017, 09:31:16 »

Moin zusammen!

Ich habe folgendes Anliegen.
Ich bin Beamter bei der BW und fahre zu meiner Dienststelle regelmäßig~170km eine Strecke. Ich habe zur Zeit keine Anerkannte Wohnung und mir wurde die UKV zugesagt, allerdings habe ich diese bis dato nicht in Anspruch genommen.

Da ich nächstes Jahr Heiraten werde, stellt sich mir die Frage, ob ich ab dem Zeitpunkt der Eheschließung und nach Anerkennung meiner Wohnung Trennungsgeld berechtigt wäre?

Viele Grüße und danke im voraus
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dunstig

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Antw:Trennungsgeld nach Eheschließung
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2017, 10:22:27 »

Neben der Anerkennung ist auch noch entscheidend, ob die Wohnung für die nächste Personalmaßnahme (Versetzung) berücksichtigungsfähig ist.

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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Fire 31

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Antw:Trennungsgeld nach Eheschließung
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2017, 10:26:51 »

Eine Versetzung/Abordnung etc. ist für die nächsten Jahre nicht in Sicht. Also ich werde noch einige Jahre auf der jetzigen Dienststelle bleiben.
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dunstig

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Antw:Trennungsgeld nach Eheschließung
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2017, 10:32:29 »

Dann wird's auch nach der Anerkennung nichts mit TG werden.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld nach Eheschließung
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2017, 10:35:32 »

Ab dem Tag der Eheschließung wird das Vorhandensein eines berücksichtigungsfähigen Hausstand unterstellt.
Ein Anerkennungsverfahren wie bei Ledigen...findet nicht mehr statt.

Eine Änderung der UKV-Entscheidung bewirkt die Eheschließung aber nicht.

Erst wenn Sie versetzt werden sollten, wird sich dies auswirken.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

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Antw:Trennungsgeld nach Eheschließung
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2017, 12:13:38 »

Da es ja um Zivil geht, habe ich es mal verschoben!
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