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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dienstunfähigkeit  (Gelesen 3872 mal)

Seth

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Dienstunfähigkeit
« am: 22. Dezember 2017, 20:42:22 »

Ganz kurz zu mir, ich bin 39 Jahre alt und seit dem Jahr 2000 bei der Bundeswehr. Ich hab über 600 Tage in Afghanistan verbracht ( nicht nur in MES ). Ich war nach meiner Ausbildung bei der BW von 2004 bis 2013 Heimatnah stationiert. Seit fast 4 Jahren bin ich Dauerpendler ( über 600 km ein Weg ) . Ich bin, seit dem ich diese Strecke fahre sehr oft krank und letztes Jahr hat mein Arzt mir mitgeteilt, dass wenn ich das so weiter mache ich sehr wahrscheinlich bald dienstunfähig sein werde. Für mich kommt im übrigen ein Umzug nicht in Frage. Ich war dann bei diversen Psychologen und auch beim Psychiater, die mir das gleiche sagten wie mein Arzt. Jetzt ist es soweit, mein Psychiater sagte mir das er im März das DU Verfahren einleiten will. Ich habe dann versucht über das Personalstärkegesetz von 2012 mit der Abfindung rauszukommen, die wurde von P abgelehnt und zwar mit der schizophren Begründung das der Bundeswehr viel daran gelegen sei mich als BS zu behalten. Das Personalamt hatte alle Unterlagen von den Ärzten, die alle samt aussagen das ich bald dienstunfähig bin.
Ich hab mir mal ausrechnen lassen, was ich von der Bw bekommen würde, mit meiner Versicherung und dem einsparen der Fahrerei bekäme ich gerade mal 250 € weniger wie jetzt. Versteht mich nicht falsch, ich habe da wirklich kein Interesse dran aber wenn die Bw das so will werde ich ganz sicher nicht wieder arbeiten gehen, denn da würde mir ja dann das Geld gekürzt.
Ich verstehe diese Entscheidung einfach nicht. Ich habe das, nach der Bekanntgabe des Negativbescheid, direkt dem Wehrbeauftragten geschrieben und ich bin kurz davor das dem Bund der Steuerzahler mitzuteilen, denn alleine bis zu meinem 60. Lebenslter müsste die Bw mehr als das dreifache Zahlen als mit dem PSG 2012 und dann kommt ja noch die Pension dazu.
Warum lässt dieser Verein einen nicht gehen, wenn man es ihm anbietet und die Bw so einiges an Geld sparen könnte?

Grüße
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F_K

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2017, 20:51:53 »

Hä?

Trendwende Personal hast Du schon mitbekommen?

However: Als BS kannst Du doch um Entlassung bitten - dann bist Du raus.

Viel Erfolg.
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Ralf

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2017, 20:57:25 »

Zitat
Warum lässt dieser Verein einen nicht gehen, wenn man es ihm anbietet und die Bw so einiges an Geld sparen könnte?
Weil Bedarf an Personal besteht. Das ist doch relativ einfach zu erklären. Und du hast hast ja die Übernahme zum BS beantragt und ansch. die Urkunde angenommen im vollen Bewusstsein der Rechte und Pflichte beider Seiten.

Das hat auch nichts mit Geld zu tun, sondern mit dem dienstl. Bedarf. Und du kannst ja auch kündigen, wenn alles so schlimm ist. Das steht doch jedem BS frei.

Zitat
Für mich kommt im übrigen ein Umzug nicht in Frage.
Ggf. wäre das die Lösung, aber dazu bist du nicht bereit.
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Seth

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2017, 21:22:35 »

Ich habe kein BS beantragt, das war ich in meiner Laufbahn quasi von anfangan, ich hatte da nicht wirklich eine Wahl aber da geht’s mir nicht drum. Ich wäre doch schön blöd zu kündigen, denn ab März beginnt das DU Verfahren und das wird laut den Ärzten mit DU enden. Ich bekomme dann 250 € weniger wie jetzt und muss nicht mehr arbeiten / dienen.  Warum sollte ich denn da kündigen? Ich hab der Bw doch die Wahl gelassen mich mit der Abfindung gehen zu lassen aber P wollte das nicht. Es geht mir darum das die Bw jetzt nur bis zur Pension mehr als das dreifache Zahlen uns plus dann noch die Pension das ist doch schizophren!
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Seth

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2017, 21:32:22 »

Was das mit dem Umzug abgeht. Meine Frau hat zu Hause zwei gutgehende Geschäfte desewegen kann ich nicht umziehen.
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wolverine

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2017, 21:48:19 »

Das mit der Kündigung schreiben Sie dem Bund der Steuerzahler aber dann auch, oder?! Die käme den Staat nämlich deutlicher günstiger.
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KlausP

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2017, 21:55:04 »

Mir kommen echt die Tränen ...  ::)
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Seth

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2017, 21:57:51 »

Das die Kündigung dem Staat günstiger kommt ist mir schon klar aber nochmal warum sollte ich auf Geld verzichten? Ich wollte nach dem PSG von 2012 gehen ich hätte draußen auch schon einen neuen Job gehabt aber das war so nicht gewollt. Die Bw kann mit mir definitiv nichts mehr anfangen.
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justice005

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2017, 22:00:31 »

Äh, wie sieht es denn mit einer Versetzung aus? Mit Unterstützung des Psychologen müsste das doch auch eine Möglichkeit sein, oder?
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Seth

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2017, 22:05:13 »

Versetzung geht leider nicht da es in meiner Nähe nichts gibt wohin ich täglich fahren könnte und das war für den Psychiater Vorraussetzungen um das DU Verfahren nicht einzuleiten. Und das wusste das Personalamt alles, den es stand genau so in den Unterlagen drin.
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #10 am: 22. Dezember 2017, 22:42:05 »

Ganz einfach- er will doch eh raus und das mit möglichst viel Geld. Also jetzt gut ein Jahr wo er im Rahmen des DU-Verfahrens zu Hause sitzen kann und weiter Gehalt bekommt. Und dann halt zivil ordentlich verdienen.
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #11 am: 22. Dezember 2017, 22:42:47 »

Der Psychiater leitet übrigens das DU-Verfahren nicht ein. Das läuft über den Truppenarzt.
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KlausP

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #12 am: 22. Dezember 2017, 22:46:55 »

Zitat
... Ganz einfach- er will doch eh raus und das mit möglichst viel Geld.  ...

Den Eindruck habe ich von Anfang an. Deshalb könnte hier auch eigentlich geschlossen werden, sonst artet das wieder aus.
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Seth

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #13 am: 22. Dezember 2017, 22:54:16 »

Also ich habe gewisse Ausgaben die ich bedienen muss, ich muss sehen wo ich bleibe, deswegen hab ich dem Bund doch die Wahl gelassen als ich von der DU erfahren habe mich mit der Abfindung gehen zu lassen. Dass das Verfahren nur der Truppenarzt einleiten kann, ist definitiv falsch den hab ich nämlich nichtmal!!
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeit
« Antwort #14 am: 22. Dezember 2017, 23:11:55 »

Ja ne is klar- DU-Verfahren ohne Truppenarzt.
Wem willste das Märchen den verkaufen?

Ich setz dem Schmierentheater jetzt ein Ende.
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