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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn  (Gelesen 3340 mal)

JY0606

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Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« am: 24. Dezember 2017, 23:18:22 »

Mein Zugführer verbietet mir mein Arbeitsbeginn um eine halbe Stunde vorzulegen . Ich möchte aufgrund meines Kindes 30 min eher anfangen zu arbeiten um dann die 30 min eher gehen zu können. Dieses würde mir aber nicht genehmigt. Ist das rechtens?
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F_K

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2017, 23:33:36 »

Gleitzeit?
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JY0606

  • Gast
Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #2 am: 25. Dezember 2017, 00:03:05 »

Es besteht keine offizielle Gleitzeit. Arbeitsbeginn ist entweder 6:30 Uhr oder 7:00 Uhr. Ich meine aber in einer Vorschrift gelesen zu haben, dass es für Eltern eine besondere Regelung gibt, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher
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CIRK

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #3 am: 25. Dezember 2017, 00:12:12 »

Ihr Zugführer ist dafür nur bedingt zuständig. Der KpChef ist für den Dienst in seiner Einheit verantwortlich. Wenn Sie den 06.30 Dienstbeginnrythmus haben möchten, dann sollten Sie dies bei Ihrem KpChef beantragen. Natürlich wird dieser den Zugführer befragen, ob dies in Ihrem Fall möglich/sinnvoll ist. Wenn dabei herauskommt, dass dies nicht geht haben Sie Pech gehabt.

Haben Sie ggf. die Möglichkeit aufgrund Ihres Kindes Ihre wöchentliche Arbeitszeit zu verkürzen?
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Jens79

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #4 am: 25. Dezember 2017, 09:09:19 »

Wenn Sie dem Zugführer die Frage so plump gestellt haben wie sie es hier schreiben, dann würden Sie bei mir auch nicht sehr weit kommen.

Ein Kind alleine rechtfertigt keinen früheren Dienstbeginn.

Wenn Sie natürlich eine vernünftige Begründung haben und diese auch zum Ausdruck bringen können, sollte der DV darüber entscheiden.
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JY0606

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #5 am: 25. Dezember 2017, 09:57:10 »

Wenn Sie dem Zugführer die Frage so plump gestellt haben wie sie es hier schreiben, dann würden Sie bei mir auch nicht sehr weit kommen.

Ein Kind alleine rechtfertigt keinen früheren Dienstbeginn.

Wenn Sie natürlich eine vernünftige Begründung haben und diese auch zum Ausdruck bringen können, sollte der DV darüber entscheiden.


So viel zum Thema, dass die BW familienfreundlich wäre!

Werde mich wohl an den Personalrat wenden... andere fangen selbstständig an zu arbeiten wann sie wollen und dementsprechend gehen die dann auch. Und die die nach Genehmigung fragen kriegen eine absage
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Ralf

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #6 am: 25. Dezember 2017, 10:08:09 »

Genau. Ohne mal mit dem DV gesprochen zu haben ist das der richtige Weg  ::)

Zitat
So viel zum Thema, dass die BW familienfreundlich wäre!
Ich weiß zwar nicht, wie du auf die gesamte Bundeswehr schließen kannst, wenn du nur eine einzige Aussage eines Zwischenvorgesetzten hast, aber das wirst du schon wissen.

Vielleicht liegt es aber auch an der Art und Weise, wie du da agierst, denn wenn du so wie hier im Dienst auftrittst...wie man in den Wald hineinruft...
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #7 am: 25. Dezember 2017, 10:13:44 »

Ist doch sowieso müßig, hier rumzurätseln. Zu den Gründen, die der Zugführer hat, gibt es keine Aussage, ebensowenig dazu, um was für eine (Teil)Einheit es sich überhaupt handelt.
Ich persönlich stelle es mir nicht so einfach vor, z.B. in einem Panzergrenadierzug "einfach mal so" 30 Minuten früher (oder später) anzufangen und aufzuhören.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeltaEcho

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #8 am: 25. Dezember 2017, 11:43:17 »

Ohne detaillierte Informationen wird dir hier niemand weiter helfen können. Dein Auftreten spricht jedoch Bände und wie Klaus es bereits sagte, ist dies zum Teil schwierig wenn man in einer Organisationseinheit (Zug) dient.

Auch halte ich den Personalrat hier für die vollkommen falsche Stelle.
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justice005

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #9 am: 25. Dezember 2017, 12:13:47 »

Zuerst wäre hier - wie schon gesagt wurde - der KpChef anzusprechen. Der Zugführer kann gar nichts entscheiden. Wenn es einen vernünftigen Grund gibt (Kita-Zeiten z.B.), dann sollte der entsprechende Dienstbeginn schriftlich beim KpChef (und bei niemandem sonst!!!) beantragt werden, ggf. im Rahmen eines persönlichen Gespräch. Dann entscheidet der Chef. Wenn er zusagt, ist alles gut, wenn er ablehnt, dann gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. Dann entscheidet der Kommandeur. Und wenn der auch ablehnt, dann kann man notfalls sogar das Truppendienstgericht entscheiden lassen. So toll ist der Staat.

Ich finde es jedesmal wieder zum Kotzen Aufregen, wenn ich hier lesen muss, dass

1. die Leute mit unzuständigen Leuten reden,
2. nicht in der Lage sind, einen ordentlich begründeten Antrag bei der zuständigen Stelle einzureichen,
3. sich dann aufregen, wenn man keinen Erfolg hat und dann obendrein
4. dümmliche Parolen über die Bundeswehr im Allgemeinen äußert.

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Andi8111

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #10 am: 25. Dezember 2017, 12:15:02 »

Ich wünschte, ich hätte ein Kind. Mein Dienst wäre paradiesisch!
Gibt in meiner Dst eine Wochenendpendlerregel. Montags spätester DstBeginn 10:00 und Freitags frühester DstSchluss 11:00. Kann ich beantragen, bringt aber nix. Ist mit meiner Tätigkeit nicht vereinbar. Ach: Die Bundeswehr  ist so lange familienfreundlich, wie die Einsatzbereitschaft gewährleistet ist. Das einzuschätzen ist Aufgabe des DV.
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CIRK

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #11 am: 25. Dezember 2017, 12:16:39 »

Schön, wie Sie hier, anstatt ein paar weitere Angaben zu machen die dazu beitragen könnten Ihnen zu helfen, einfach nur herumschimpfen.

Warum schreiben Sie zuerst, es gäbe bei Ihnen keine Gleitzeit, dann schildern Sie aber, dass es scheinbar möglich ist zu kommen und zu gehen "wie es beliebt"?
Wieso geht dies denn dann bei Ihnen nicht, oder anders herum warum können dies scheinbar einige?
Was für einer Einheit gehören Sie an?
Welche Aufgaben haben Sie, bzw. Ihre Teileinheit?
Erfüllen Sie die Vorraussetzungen zur Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit?
u.s.w.

Fragen über Fragen. Statt hier aber konstruktiv (im eigenen Interesse) zu kommunizieren, ist mal wieder "die Bundeswehr" schuld.
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FoxtrotUniform

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Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #12 am: 25. Dezember 2017, 14:23:47 »



So viel zum Thema, dass die BW familienfreundlich wäre!

Zeig uns doch mal einen Arbeitgeber, der familienfreundlicher hinsichtlich der zugestandenen Freiräume und Sonderregelungen ist! (Das fängt bei Trennungsgeld an und hört bei der 40h Woche auf).

Und kurz zur Erinnerung: Bei der Bundeswehr handelt es sich um eine militärische Streitkraft oder hast du bei der Einstellung angegeben, dass die wesentliche Motivation für deine Bewerbung Freizeit, Flexibilität und Familienfreundlichkeit ist?
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

  • Gast
Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #13 am: 25. Dezember 2017, 15:08:01 »

Mit der Einstellung erfüllen wir nie die Quote ;)
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CIRK

  • Gast
Antw:Zugführer verbietet früheres Arbeitsbeginn
« Antwort #14 am: 25. Dezember 2017, 16:46:30 »

Mit der Einstellung erfüllen wir nie die Quote ;)

... und dass ist dann auch gut so.
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