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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antw:Was gibt es Neues 2018  (Gelesen 6400 mal)

KlausP

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #15 am: 28. Dezember 2017, 12:01:05 »

Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::) Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Zitat
... Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. ...

Stimmt. Ist wie beim Truppenausweis, wenn nach der Beförderung der Dienstgrad nicht stimmte. Nach Eintreffen der entsprechenden Feldjägermeldung war auch zuerst immer die Einheit (und hier in der regel natürlich der Spieß) verantwortlich, nicht der Soldat.   ;)
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LwPersFw

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2017, 12:20:36 »

Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::)

Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Nein... die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz... "am Ende des Tages" der Dienststellenleiter... müssen "nur" organisatorisch sicherstellen...das nur schießt...wer gültig untersucht ist...

Dessen ungeachtet... erhält auch jeder Untersuchte eine Ausfertigung der Vorsorgebescheinigung, aus der Art der Untersuchung und deren Gültigkeit ersichtlich sind.

In der GA gelten etwas andere Regeln... damit die Ausbildung durchgeführt werden kann.
Die eigentliche Untersuchung beim Betriebsarzt, die dann i.d.R. drei Jahre gültig ist, erfolgt erst in der Stammeinheit.
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ulli76

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #17 am: 28. Dezember 2017, 12:24:45 »

Man könnte es wie bei der Polizei machen und die Anforderungen der G20-Untersuchung als Grundlage für die Tauglichkeit machen und die G20 schon im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder sogar der Musterung machen.
ABER: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung darf nur ein Betriebsarzt machen (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Facharzt für Arbeitsmedizin). In der Praxis müsste das dann so aussehen, dass das entweder die Expertise beim Musterungs- oder Truppenarzt liegt (unrealistisch) oder ein entsprechender Kollege die Hörteste bekommt.

Jetzt wird´s noch lustiger: Die Musterungsvorschrift und die G20 sind nicht deckungsgleich. Was macht man dann mit Soldaten, die tauglich sind, eingestellt werden und dann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung rauskommt, dass die G20 nicht bestanden ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen darf man aber nicht einfach so zu Eignungsfeststellungen heranziehen, mal davon abgesehen, dass das juristisch noch richtig spannend werden würde, wenn jemand nach Musterungskriterien eingestellt und dann im Nachhinein auf einer anderen Grundlage wieder entlassen werden soll.

Achso- die G20 ist auch nicht die einzige Untersuchung die für Soldaten relevant ist: Haut, Belastungen des Gelenksystems incl. Vibrationsbelastungen (z.B. durch Schießen), Atemschutz. Und das alles noch für Rekruten.

Ich würde mal sagen- da wurde mal wieder einiges nicht richtig durchdacht.
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Jens79

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #18 am: 28. Dezember 2017, 13:30:30 »

Ich hab eine Saugute Idee.....  ;D

Stationsausbildung
1., 2. und 3. Tag sämtliche Medizinische Untersuchungen
4. Tag IGF und Schießerhalt. Dauer: 5 min  ::)

Es kommt nur auf die Schießbahn, wer einen Ordner voll Bescheinigungen vorzeigen kann. Diese werden natürlich mindestens durch einen StOffz geprüft.
Sicher ist Sicher

*Ironie aus*
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F_K

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #19 am: 28. Dezember 2017, 20:25:25 »

Ach Jungs,
Praktisch denken und Handeln - es gibt einen Stempel im Schiessbuch, in dem der Soldat das Datum der letzten Untersuchung bestätigt, mit Datum / Unterschrift des Soldaten.

Ist eine schriftliche Meldung in dienstlicher Angelegenheit - Falschmeldung strafbar / Dienstvergehen.

Der Schreiber wird angewiesen, nur Soldaten mit unterschriebenen Stempel einzutragen und die Fehler zu melden.

Fertig ist die Laube ...
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benba

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #20 am: 28. Dezember 2017, 20:46:46 »

Da kann ich wieder nur müde lachen. Ähnlich verhält es sich doch aktuell bzgl. Wertungsübungen, die sind beim neuesSAK im Schießbuch zu dokumentieren. Was macht man z.B. bei uns wieder an der Dienststelle, weißt den Leitenden an einen Nachweis zu führen wer welche Übung bestanden hat. Wir führen damit teilweise wieder die Schießkladde Komma alt.
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F_K

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2017, 20:51:54 »

Die WÜ / Übungen sind schon immer im Schiessbuch zu dokumentieren.

Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, weitere Übersichten zu führen.
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benba

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2017, 21:51:32 »

Am besten x Nachweise, wobei dann irgendwann keiner mehr weiß worauf er sich verlassen kann und Nachweis A mit Nachweis X verglichen wird. So ein Kramp, wenn schon dann allerhöchstens einmal Hardcopy und einmal digital, rechtsverbindlich. Alle anderen Übersichten sollten über die digital hinterlegten Daten generiert werden. Wäre aber vermutlich zu einfach, die vorhandenen IT-System einmal richtig zu benutzten...
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Jens79

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #23 am: 28. Dezember 2017, 23:58:50 »

Ach egal. Für die 60 Sekunden IGF und 3 Minuten Schiesserhalt im Jahr rege ich mich nicht auf.  ;D
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dunstig

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Antw:Was gibt es Neues 2018
« Antwort #24 am: 29. Dezember 2017, 00:07:47 »

Wenn man nicht an einer Dienststelle ist, an der man für das Erfüllen der Schießleistung 1,5-2 Tage einplanen muss. ::)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck
 

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