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Autor Thema: Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand  (Gelesen 7961 mal)

4711stones

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Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« am: 29. Dezember 2017, 15:35:51 »

Hallo,

ich hoffe Sie/Ihr hattet alle ein schönes und erholsames Weihnachtsfest. Und ich wünsche jetzt schon einmal einen guten Rutsch ins Jahr 2018!

Meine Frage:
Gab/Gibt es hier im Forum Kameraden (Berufssoldaten) die eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei unserem Dienstherren beantragt haben? Und wenn ja: Wurde der Antrag angenommen oder abgelehnt? Gerne würde ich auch die Begründung für den Antrag von Euch/Ihnen erfahren. Wenn dies nicht öffentlich ausgeplaudert werden soll, natürlich auch sehr gerne via Email oder PN...

Ich selbst stehe vor der Entscheidung den Dienst in einigen Jahren zu beenden und da interessieren mich natürlich die verschiedenen Ansätze die man gehen kann (Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, unbezahlter Urlaub bis DZE, Sabatical, usw. usw.)

Herzlichen Dank und alles Gute!

M.
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Mike Brisket

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2017, 15:47:08 »

Servus,

im Rahmen des SKPersStruktAnpG versucht. Wurde leider abgelehnt da kein dienstliches Interesse bestand.

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4711stones

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2017, 15:48:21 »

Danke Mike.

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Mike Brisket

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2017, 15:50:34 »

Aber das SKPersStruktAnpG greift ja im neuen Jahr eh nicht mehr!
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4711stones

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2017, 16:01:54 »

Hatten einige von uns damals auch schon versucht und wurde abgelehnt... Daher war das für mich auch kein Thema mehr.
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F_K

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2017, 16:29:51 »

Die Altersgrenze wird wohl angehoben werden - und bei Aufwuchs gibt es wohl kein dienstliches Interesse an jeglicher Option einer Kürzung.

Da diese Lage neu ist, helfen hier Fallbeispiele nicht weiter.
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Jens79

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2017, 16:41:27 »

Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 Jahren. Die wird so schnell wohl nicht angehoben werden weil dazu eine Gesetzesänderung Notwendig ist.
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F_K

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2017, 16:51:35 »

..Ich habe gehört, dass wir uns extra ein Parlament "halten", um Gesetze zu machen.

Natürlich wird erstmal die besondere auf die allgemeine Altersgrenze angehoben - und dann kommt ein Gesetz.
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Jens79

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2017, 16:53:02 »

Was du so alles hörst....
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Ralf

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2017, 17:07:28 »

Es wird auch nicht überall und pauschal auf die allg. Altersgrenze "erhöht". In Anführungszeichen deswegen, weil bereits jetzt die AAg gilt. Es wird aber erst einmal pauschal in den ganzen Verfügungen u.ä. die AAg abgebildet. Und dann wird je nach Bedarf entschieden, wer wann vorher ggf. gehen kann/muss. Nichts anderes macht man ja bspw. auch mit der verwendungsbezogenen Altersgrenze (früher mal BO41).

Und ja, es gibt Überlegungen auch eine Gesetzesänderung zur AAg einzubringen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2017, 17:23:23 »

Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 Jahren. Die wird so schnell wohl nicht angehoben werden weil dazu eine Gesetzesänderung Notwendig ist.


Es geht bei Fragestellern, wie dem TE, nicht darum, ob die besonderen Altersgrenzen gesetzlich angehoben, oder abgeschafft werden.

Es geht um die Anwendung der sog. "Flexiblen Zurruhesetzung".

Beispiel Uffz m.P.

Hier wird die besondere Altersgrenze schrittweise bis 2024 angehoben.

Wer ab 2024 DZE hat... für den ist diese 55.

Die Allgemeine Altersgrenze für Uffz m.P. ist 62.

Wann der Soldat zwischen 55 und 62 in Pension gehen kann, obliegt der Entscheidung des Dienstherrn.

Hierzu wird ca. 5 Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze individuell festgelegt, ob der Dienstherr Interesse an einem weiteren Verbleiben im Dienst hat.

Soll der Soldat z.B. bis 60 dienen... kann er dem rechtlich Nichts entgegensetzen...

Er könnte nur kündigen... mit den möglichen Folgen ! (z.B. Stichwort: Altersgeld)

In den Planungen für 2018 rechnet der Dienstherr bereits mit einem durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter von 57 für die Uffz m.P.

Für 2019 schon mit durchschnittlich 58....

Und in der Personalstrategie 2025 kann man nachlesen...

...das die Zurruhesetzung für alle Soldaten mit besonderen Altersgrenzen... bis 2023 an die Allgemeinen Altersgrenzen "herangeführt" werden sollen.

Also ... um es noch mal klar zu sagen...

1.
Niemand hat einen Rechtsanspruch mit den derzeit gültigen besonderen Altersgrenzen pensioniert zu werden.

2.
Wann der Soldat zwischen besonderer und allgemeiner Altersgrenze pensioniert wird .... entscheidet - rechtlich - allein der Dienstherr

3.
Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion um die gesetzliche Anhebung der besonderen Altersgrenze erst wieder relevant...
Wenn man beabsichtigen sollte, dass Uffz m.P. z.B. bis 65 dienen sollen.

4.
Vor dem Hintergrund des Aufwuchs auf 198000 bis 2024....
Dürften vorzeitige Pensionierungen die absolute Ausnahme sein...


Dies auch ... weil ... wie Ralf schon ausführte ....

Die Allgemeine Altersgrenze zukünftig die Regel ist !


Hierzu beachte man auch die Wortwahl des DBwV...
Dort "wettert" man auch nur gegen eine gesetzliche Anhebung der besonderen Altersgrenze... gegen die Maßnahmen der "Flexiblen Zurruhesetzung" .... sagt man so gut wie Nichts.... weil juristisch nicht angreifbar... da "erwartet" man nur vom Dienstherrn, dass man die Betroffenen Soldaten nicht "zwingt", länger über die besondere Altersgrenze hinaus zu dienen...
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Jens79

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #11 am: 29. Dezember 2017, 17:27:14 »

Guter Beitrag.

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4711stones

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #12 am: 01. Januar 2018, 15:37:53 »

Ein frohes Neues Jahr allen Foristen!

Meine Eingangsfrage war rein informeller Natur und unabhängig von bestehenden Regelungen der besonderen oder allgemeinen Altersgrenzen. Ich bin mir auch darüber bewusst das ich keine rechtlichen Ansprüche diesbezüglich habe und das der Dienstherr seine Pläne ganz offensichtlich in eine andere Richtung setzt...

Bei meiner besonderen Situation habe ich bereits Ansätze der Begründung die ich in meinem Antrag angeben werde. Unabhängig von meinen eigenen Gründen wollte ich lediglich Informationen von Gleichgesinnten haben und sehen wie diese Kameraden Ihre Anträge begründet haben und ob dies erfolgreich war.

Viele Grüße,

Jochen
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LwPersFw

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #13 am: 01. Januar 2018, 20:59:42 »


....unabhängig von bestehenden Regelungen...

Bei meiner besonderen Situation...


Dies ist aber wenig zielführend...

Aus über 25 Jahren Erfahrung im Pers-Geschäft kann ich nur sagen... Anträge, die nicht an den bestehenden Regelungen, Gesetzen, etc. ausgerichtet sind... führen zu 99 % nicht zum gewünschten Ergebnis.

Es macht z.B. wenig Sinn eine "vorzeitige Versetzung in den Ruhestand" zu beantragen... wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt....


Aber um es ggf. doch anders bewerten zu können...

Was ist denn die besondere Situation, die den PersFhr dazu bewegen sollte, einem solchen Antrag stattzugeben ?
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sky13

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Antw:Möglichkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #14 am: 01. Januar 2018, 21:26:39 »

Moin, soweit ich weiß ist es möglich Dienst in Teilzeit im Block zu leisten. Z.B. 3 Monate Dienst und danach drei Monate frei. Der DP muss natürlich dafür geeignet sein, am Besten gemeinsam mit einem counterpart. Vielleicht wäre das eine Alternative...
MkG
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