Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 15:08:14
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: PKV informieren bei 4 Tage RDL  (Gelesen 1426 mal)

RDLFragender

  • Gast
PKV informieren bei 4 Tage RDL
« am: 04. Januar 2018, 19:13:29 »

Liebe Kameraden,
ich leiste demnächst meine erste RDL im Umfang von 4 Tagen ab. Diesmal ohne Freistellung auf Überstundenabbau. Meldet Ihr solche Kurz RDL Euren privaten Krankenversicherungen?
Ergeben sich Nachteile, wenn man das nicht tut? Ich möchte einfach unverhältnismässigen Aufwand vermeiden?
Vielen Dank!
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:PKV informieren bei 4 Tage RDL
« Antwort #1 am: 04. Januar 2018, 19:29:19 »

Bei meiner war es so, dass ich einfach danach die Wehrdienstzeitbescheinigung geschickt hab und die haben mir einen Teil der Beiträge erstattet.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG-2.0

  • Gast
Antw:PKV informieren bei 4 Tage RDL
« Antwort #2 am: 04. Januar 2018, 19:38:43 »

Die Fragen stellen sich nicht, denn § 204 SGB V Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst ist zu beachten.
Gespeichert

Friesenjung

  • Gast
Antw:PKV informieren bei 4 Tage RDL
« Antwort #3 am: 05. Januar 2018, 18:14:41 »

Moin!
§ 204 SGB V gilt doch nur bei gesetzlich krankenversicherten? Die Frage/Antwort bzgl. der privaten KV fände ich insofern interessant, weil sie mich auch betrifft.

herzlichen Gruß
Friesenjung
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.773
Antw:PKV informieren bei 4 Tage RDL
« Antwort #4 am: 05. Januar 2018, 18:18:13 »

Nochmal:

Die Meldung beim AG und PKV / GKV ist gesetzliche Pflicht - und bei PKV spart es auch Geld.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de