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Autor Thema: Antrag auf vorzeitige Kündigung?  (Gelesen 2688 mal)

Bonnie Bomb

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Antrag auf vorzeitige Kündigung?
« am: 04. Januar 2018, 19:41:04 »

Hallo,...

ich bin seit April '16 bei der Bundeswehr als SaZ 8!

Grund war die Möglichkeit eine Ausbildung im Sanitätsdienst dort abzulegen.

Aufgrund eines pers. Vorfall in den vergangenen Monaten und der daraus entstehenden Depression und den Suizidgedanken, ist die Bundeswehr für mich mehr eine Belastung als Stütze bzw herausholen aus meinen Tief durch täglichen Dienst geworden.

Deshalb habe ich für mich in den letzten Wochen beschlossen, eine Kündigung nach § 55 Abs. 4 Soldatengesetz  (innerhalb der ersten vier Dienstjahre) zu schreiben.

Dies habe ich bereits mit meinen Staffelchef sowie Spieß besprochen,...diese bemerkten bereits das es mir nicht besser geht und haben mir auch diesen Weg nahegelegt...

Ich war schon bei Ärzten...psychodoks etc...fühle mich dort aber auch nicht richtig aufgehoben.

Kurz um, ich weiß nicht direkt wie ich diese formulieren solle, da es sich ja um eine geistige Schwäche handelt den Dienstpflichten nachzukommen.

Habt ihr vllt Tipps? Was ich da sozusagen einbauen kann?oder es formulieren kann?

Ich möchte kein DU Verfahren machen , sondern einfach so schnell wie möglich wieder raus und in meinen alten Job zurück.

Ich weiß was die Bundeswehr für Möglichkeiten hat und auch gibt,...


Danke
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CIRK

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Antw:Antrag auf vorzeitige Kündigung?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2018, 19:46:02 »

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren DV und an den Bw-Sozialdienst. So etwas in einem Internetforum breitzutreten wird Ihnen nur bedingt weiterhelfen und vermutlich eher unangenehm eskalieren.
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KlausP

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Antw:Antrag auf vorzeitige Kündigung?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2018, 19:52:31 »

Ich hab mir mal die anderen Beiträge der/des TE angesehen.

Nachtigall, ick hör dir trapsen ...  8)

Hat es mit Ihrem Antrag auf Verwendungswechsel nicht geklappt?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:Antrag auf vorzeitige Kündigung?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2018, 20:03:58 »

Zitat
Deshalb habe ich für mich in den letzten Wochen beschlossen, eine Kündigung nach § 55 Abs. 4 Soldatengesetz  (innerhalb der ersten vier Dienstjahre) zu schreiben.
Ws ist das denn für einen Blödsinn. Man keinen Antrag auf Entlassung nach §55 (4) schreiben. Das ist kein Antragsdelikt.
Die Entlassung wird vom Dienstherrn durchgeführt, wenn abschließend festgestellt wird, dass man sich nicht zum Soldaten eignet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:Antrag auf vorzeitige Kündigung?
« Antwort #4 am: 04. Januar 2018, 20:35:31 »

Verweigere halt den "Kriegsdienst" ...
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