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Autor Thema: Wiedereinstellung nach kündigung  (Gelesen 3660 mal)

fschumann

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Wiedereinstellung nach kündigung
« am: 07. Januar 2018, 21:00:19 »

Sehr geehrte User,

seit nicht geraumer Zeit beschäftige ich mir der Frage ob ich mich wieder bei der Bundeswehr bewerben soll. Das Problem was ich habe ist, dass ich vor ca. 4 Jahren schon einmal dort war. Ich hatte mich für 12 Jahre verpflichten lassen. Aus Angst keine Anstellung zu bekommen bzw auch vor der Einstellung zu sagen das diese Position auf mich nicht zutrifft habe ich den Vertrag unterschrieben. Nach ca. einem Monat habe ich dann das Dienstverhältnis beendet, da die auch zuvor versprochene Aussicht auf Versetzung direkt abgeblockt wurde.

Nun die Frage, ob es möglich ist sich wieder zu bewerben und eingestellt zu werden, wenn alle Voraussetzungen stimmen trotz der Kündigung, oder ob dies nicht mehr möglich ist?

Gruß Felix     
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S1NCO

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #1 am: 07. Januar 2018, 21:03:18 »

Die Möglichkeit besteht, ja.

Eine Versetzung hat dir damals jedoch sicherlich niemand versprochen.

Überleg dir halt wie du die damalige Kündigung beim Einstellungstest begründen möchtest und warum du nun genau jetzt zurück willst.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #2 am: 07. Januar 2018, 21:05:26 »

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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #3 am: 07. Januar 2018, 21:05:43 »

Ja doch man hat mir beim Vorgespräch gesagt das es wohl kein Problem sei nach der Grundausbildung, aber das ja ist ja nicht relevant ich hab ja auch vorschnell gehandelt bzw nicht genau überlegt.

Aber schon mal danke für die schnelle Information
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #4 am: 07. Januar 2018, 21:11:29 »

Nur einmal aus Interesse: Was haben Sie denn jetzt in den letzten drei Jahren gemacht?
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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #5 am: 07. Januar 2018, 21:21:35 »

Als kalibrierungs techniker gearbeitet und studiert.

Gruß
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #6 am: 07. Januar 2018, 21:28:26 »

Danke. Haben Sie einen Abschluss erreicht und streben den Seiteneinstieg damit an oder soll es wieder Truppendienst werden?
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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #7 am: 07. Januar 2018, 21:38:34 »

Ich würde etwas im technischen Bereich anstreben mit meinem Techniker für Maschinenbau.

Zum Studium generell ich habe 2 Jahre voll Zeit studiert und dann ein Job Angebot bekommen. Mein Plan war es dann das Studium in Abendform zu beenden nur leider habe ich noch keine Festanstellung und das mir ist das zu riskant mich einzuschreiben monatlich Geld zu bezahlen und dann ja nicht mehr „gebraucht“ zu werden.


Grus
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Nouqie91

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #8 am: 07. Januar 2018, 21:41:55 »

Ich verstehe deinen letzten Beitrag nicht...
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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #9 am: 07. Januar 2018, 21:44:17 »

Mein letzter Beitrag sagt im Prinzip nur aus in welchen Bereich ich möchte und das ich mein Studium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen habe.
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F_K

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #10 am: 07. Januar 2018, 21:44:31 »

.. und in der Feldwebelausbildung dann ein Studium fortsetzen?
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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #11 am: 07. Januar 2018, 21:45:53 »

Ne das geht ja leider nicht es sei den es wurde geändert das man kein Abitur mehr brauch.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #12 am: 07. Januar 2018, 21:47:58 »

Wofür braucht man das Abitur, außer für die Regelausbildung zum Offizier des Truppendienstes mit Studium?
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fschumann

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #13 am: 07. Januar 2018, 21:50:47 »

Das weis ich nicht nur ich konnte nicht beim Bund studieren da ich kein Abitur hatte und ich geh nicht Davon aus das ich das Studium weiter machen kann sollte ich bei der Bundeswehr genommen werden. Kann mich auch irren weil darüber habe ich mich nicht schlau gemacht.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung nach kündigung
« Antwort #14 am: 07. Januar 2018, 21:57:41 »

Okay, ich geh hier lieber raus, sonst kann ich die Nacht nicht schlafen.  ::)

Sie sollten sich einfach mal mit der Karriereseitecder BW befassen, wahlweise auch mit entsprechenden Threads hier im Forum.
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