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Autor Thema: Minderjährige Rekruten  (Gelesen 4063 mal)

SDW

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Minderjährige Rekruten
« am: 09. Januar 2018, 20:58:36 »

Der aktuelle Aufreger: die Zahl der nicht volljährigen Rekruten in der Bundeswehr nimmt weiter zu.

Die FAZ geht unter einer reiserischen Schlagzeile auf die Fakten ein:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-was-junge-rekruten-mit-kindersoldaten-gemein-haben-15383020.html

Den von vielen gezogenen Vergleich mit Kindersoldaten finde ich völlig haltlos. (Der verlinkte Artikel auch)

Mich würde aber interessieren, warum die Bw überhaupt das Fass aufmacht, 17-jährige einzustellen.
Warum lässt man nicht pauschal erst Volljährige einrücken und umgeht damit jegliche rechtliche Problematik? (und jetzt auch schlechte Presse)

An den Unis hat die Zunahme von minderjährigen Erstsemestern seit Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung von G8 jedenfalls nicht gerade zu Jubelstürmen geführt.
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Nouqie91

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #1 am: 09. Januar 2018, 22:05:35 »

Ich fand es auch schön, wie einige Blätter, wie z. B. der SPON, bewusst Formulierungen wie "unter 18 jährige Soldaten" oder "noch nicht Erwachsene Soldaten" verwendet haben, um noch etwas dramatischer zu klingen. Auch wenn der Satz technisch korrekt ist, klingt so etwas für mich stark danach, als solle der Leser gedanklich in Richtung Kindersoldaten gelenkt werden.

Ich weiß zwar nicht was die tatsächlichen Gründe dafür sind, dass der Wehrdienst bereits mit 17 Jahren möglich ist, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass die Ausbildungssuche von Schulabgängern ein Grund dafür sein könnte. Diese möchten nach der Haupt- oder Realschule möglichst schnell einen Ausbildungsplatz finden und nicht noch ein oder zwei Jahre zu Hause warten müssen, bis sie volljährig sind. Was nun aber die tatsächlichen Gründe sind, weiß ich nicht.
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F_K

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #2 am: 09. Januar 2018, 22:08:24 »

75% aller Schulabgänger sind unter 18.

Viele beginnen eine Ausbildung / Studium unter 18 -wo ist das Problem?
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Jan96

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #3 am: 09. Januar 2018, 22:09:47 »

Das würde beim G8 Abi bedeuten, dass ein Großteil der Abiturienten ein Jahr warten müsste, bevor sie zum Beispiel ihren Dienst als Offizieranwärter starten könnten. Ebenso gilt das für den freiwilligen Wehrdienst. Wer wartet da schon ein Jahr auf den Dienstantritt nach dem Abi? Ich gehe davon aus, dass bei einem Dienstantrittsalter über 18 noch viel weniger junge Menschen den Weg zur Bundeswehr finden werden.

Hier liegt wohl weniger die Schuld beim BMVg sondern eher bei den Kultusministerien und der Umstellung des Abiturs.
« Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 22:15:23 von HIFiRE »
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Ralf

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #4 am: 10. Januar 2018, 05:22:26 »

Personeller Aufwuchs=mehr Einstellungen=damit auch mehr Minderjährige
G8= früheres Schulende
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Jens79

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Nouqie91

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #6 am: 10. Januar 2018, 07:49:38 »

75% aller Schulabgänger sind unter 18.

Viele beginnen eine Ausbildung / Studium unter 18 -wo ist das Problem?

Das meine ich damit. Ein 16jähriger Haupt- oder Realschüler möchte möglichst direkt nach dem Schulabgang eine Ausbildung beginnen. Wenn er - im Falle der Bundeswehr - erst einmal warten muss bis er 18 ist, wäre das kontraproduktiv.
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miguhamburg1

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #7 am: 10. Januar 2018, 10:21:14 »

Dass unsere SED-Light dieses Thema mit ihren kleinen Anfragen jährlich bemüht, ist ihr gutes Recht, aber auch nun nicht wirklich überraschend.

Das Problem dabei ist nur, wenn deren (und notorischer Ablehner des staatlichen Gewaltmonopols in anderen Parteien) „besorgte Verteidigungsexperten“ diese Thematik vollkommen eindimensional und ohne Beachtung des Kontextes darstellen und unsere „Qualitätsmedien“ diese verquarsten Darstellungen dann einfach übernehmen - und in vielen Kommentaren sogar diesen Unsinn noch zu eigen machen.

Fakt ist, dass die Bundeswehr von den 1960er-Jahren 17-Jährige eingestellt hat.

Fakt ist auch, dass 80 Prozent der Einsteiger in eine Berufsausbildung noch nicht volljährig sind. Das G-8-Abitur hat diesen Trend noch verstärkt. Mit Verlaub, warum solllte die Bundeswehr auf dieses Potenzial verzichten? Das wäre unverantwortlich. Im Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.
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Jens79

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #8 am: 10. Januar 2018, 10:44:09 »

Zitat
Im Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.

Wir hatten diese Diskussion schon mal. Leider habe ich es nicht mehr gefunden.
Ich glaube mich zu erinnern, das Wachdienst erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden darf.
Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen ebenfalls.

Gibt es denn noch weitere Regelungen?
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F_K

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #9 am: 10. Januar 2018, 11:03:51 »

Es gelten alle gesetzlichen Regelungen, z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz.

In Zeiten von SaZV nicht mehr "so" relevant - aber immer noch eine Stunde weniger Wochenarbeitszeit als Älteren.
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femalesoldier

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #10 am: 10. Januar 2018, 11:35:43 »

In Zeiten von SaZV nicht mehr "so" relevant - aber immer noch eine Stunde weniger Wochenarbeitszeit als Älteren.

Woraus entnehmen Sie diese Behauptung?
Koennen Sie mir das evtl. per PN erlaeutern, bestenfalls inkl. Quellenangabe?

Eventuell nicht mehr so relevant, dafuer nice to know :) Liess mich hellhoerig, allerdings nicht fuendig werden.
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SGBunny

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #11 am: 10. Januar 2018, 11:40:30 »

Vorsicht, Vermutung meinerseits:

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html
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Ralf

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #12 am: 10. Januar 2018, 12:08:20 »

Zitat
Im Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.

Wir hatten diese Diskussion schon mal. Leider habe ich es nicht mehr gefunden.
Ich glaube mich zu erinnern, das Wachdienst erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden darf.
Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen ebenfalls.

Gibt es denn noch weitere Regelungen?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59841.msg619851.html#msg619851
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F_K

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #13 am: 10. Januar 2018, 12:34:49 »

Genau, z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nicht mehr "so" relevant, weil die Arbeitszeit für Soldaten ja nunmehr mit 41 Stunden "nur" eine Stunde länger ist.

Früher (im Sinne von damals (TM)), war die Gesamtstundenanzahl deutlich höher, inklusive vieler "Nachtarbeiten".
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Jens79

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Antw:Minderjährige Rekruten
« Antwort #14 am: 10. Januar 2018, 14:03:53 »

Danke Ralf. Das hatte ich gesucht.  ;)
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