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Autor Thema: Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen  (Gelesen 9504 mal)

Flexscan

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Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« am: 11. Januar 2018, 17:10:24 »

Aktuelles Urteil

Sich das Studium von der Bundeswehr bezahlen lassen, aber nicht als Soldat arbeiten wollen? Das geht nicht, urteilten Münchner Richter. Eine Ärztin muss deshalb nun gut 56.000 Euro zahlen.

Quelle SPON


Schade das nur die Ausbildungskosten zurückgezahlt werden müssen und nicht auch noch der Abschluss aberkannt wird.
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Andi

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #1 am: 11. Januar 2018, 17:19:21 »

Da ist sie noch günstig weggekommen.

Schade das nur die Ausbildungskosten zurückgezahlt werden müssen und nicht auch noch der Abschluss aberkannt wird.

Sprach der Stammtisch...

Gruß Andi
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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #2 am: 11. Januar 2018, 17:39:34 »

Es bleibt die Frage: Warum nicht 100 %? (Sondern nur 40 % der Ausbildungskosten).
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Flexscan

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #3 am: 11. Januar 2018, 17:43:48 »

...Die restlichen 60 Prozent der Ausbildungskosten wurden ihr erstattet, weil ihre Kriegsdienstverweigerung als Härtefall anerkannt wurde...
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Andi

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #4 am: 11. Januar 2018, 17:46:41 »

Siehe Urteil:

"Auf die Erstattung der Gesamtkosten des Studiums werde teilweise verzichtet, da angesichts der Kriegsdienstverweigerung durch die Klägerin eine besondere Härte vorliege. Im Lichte des Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) sei § 56 Abs. 4 Satz 3 SG dahin auszulegen, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Kosten ihrer Ausbildung nur im Umfang des geldwerten Vorteils zu erstatten hätten, der ihnen aus dem genossenen Studium für ihr weiteres Berufsleben real und nachprüfbar verblieben sei. Die zurückverlangten Kosten müssten angemessen und verhältnismäßig sein. Es sei hiernach ein Vorteilsausgleich anzustellen, der die Situation wiederherstelle, die in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht bestanden habe, bevor die Klägerin ihr Studium absolviert habe. Der zu ermittelnde erstattungspflichtige Vorteil aus dem Studium sei dabei in der Ersparnis von Aufwendungen und nicht in der Aussicht auf künftige Einnahmen zu sehen. Abzustellen sei also auf die abstrakt vorhandene Nutzbarkeit im zivilberuflichen Bereich. Als Grundlage der hiernach vorzunehmenden Berechnung seien die „Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr“. Im Rahmen einer Berechnung der (fiktiven) Kosten hätten demnach monatliche Beiträge für Lebensunterhalt, Studiengebühren und Lernmittelzuschuss für Studienzeiten ab dem 1. Januar 2002 über 612,00 € mit einer jährlichen Erhöhung von 2,9% angesetzt werden können. Das von der Bundeswehr finanzierte Studium vom 2. Oktober 2006 bis zum 18. November 2012 habe der Klägerin demnach Aufwendungen in Form eines nunmehr von ihr zu erstattenden wirtschaftlichen Vorteils in Höhe von 55.910,36 € erspart."
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F_K

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #5 am: 11. Januar 2018, 17:52:35 »

Ich kann schon lesen - nur wo ist da die Grundlage?

KDV ist Entlassung auf eigenen Antrag - und 100.000 Euro ist für einen Arzt keine zu grosse Summe ... Lacht die Dame doch drüber ...

Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar - wir werden mehr KDV sehen - Berechnung 2000 Euro Sold * 12 * 5 Jahre = 120.000 Euro, also geht man da mit einem deutlichem Plus raus ....
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Andi

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #6 am: 11. Januar 2018, 17:53:54 »

Interessanter Aspekt ist übrigens:
"da sich ein Berufssoldat entgegen der Auffassung der Klägerin nicht auf das Alimentationsprinzip berufen kann. Das Alimentationsprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG. Allerdings gilt Art. 33 Abs. 5 GG nicht für das Soldatenverhältnis; diese Bestimmung enthält weder nach Entstehungsgeschichte noch nach Sinn und Zweck eine institutionelle Garantie des Berufssoldatentums."

Hervorhebung durch mich.

Diese Lesart ist mir absolut neu.

Gruß Andi
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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #7 am: 11. Januar 2018, 17:55:19 »

Ich kann schon lesen - nur wo ist da die Grundlage?

Wow, also in letzter Zeit fällst du mir echt durch extremes Unverständnis einfachster Sachverhalte auf.

Steht doch dabei: Härtefall.
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wolverine

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #8 am: 11. Januar 2018, 19:12:04 »

Die Härte ist das vorherige Ringen mit dem eigenen Gewissen.  :D
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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #9 am: 11. Januar 2018, 19:13:59 »

Ich würde ihr ja Vorsatz unterstellen, aber ich bin ja auch voreingenommen.
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danielr

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #10 am: 11. Januar 2018, 21:28:18 »

In solchen Fällen wäre es mMn eine bessere Lösung den KDV anzuerkennen aber die Soldatin nicht zu entlassen, sondern der BW darüber die Entscheidung zu überlassen, ob es für den Dienstherren nicht besser wäre das Dienstverhältnis sofern möglich in ein ziviles umzuwandeln, sodass die Person die verbliebene Restdienstzeit abzuleisten hat.

Ich weiß natürlich nicht ob es in der Richtung eine bestehende Gesetzesgrundlage gibt - falls nicht sollte der Bundestag dahingehend nachsteuern. So wird zumindest Vorsatz Einhalt geboten; wenn dass jeder weiß, sind sich die Leute von Anfang an darüber im klaren, dass es keinen Sinn macht ein bezahltes Studium abzugreifen um danach in die Wirtschaft zu wechseln um dann besseres Geld zu verdienen.
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wolverine

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #11 am: 11. Januar 2018, 22:27:02 »

Und in welchem zivilen Arbeitsverhältnis darf man nicht kündigen? ???
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danielr

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #12 am: 11. Januar 2018, 23:19:56 »

Und in welchem zivilen Arbeitsverhältnis darf man nicht kündigen? ???

Gab vor nicht allzu langer Zeit eine Einrichtung namens Zivildienst. Fehlt nur die Gesetzesgrundlage.
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MMG-2.0

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #13 am: 11. Januar 2018, 23:42:54 »

Gibt es eine Statistik wie oft so etwas vorkommt?
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Ralf

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #14 am: 12. Januar 2018, 05:21:50 »

Ja, die wird dann und wann in kleinen Anfragen an das Parlament abgefragt.
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