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Autor Thema: Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen  (Gelesen 9508 mal)

BSG1966

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #15 am: 12. Januar 2018, 07:36:47 »

Naja, die Bundeswehr könnte die Soldatin dann ja als Staatsbedienstete in zivil weiter verwenden...
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BSG1966

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #16 am: 12. Januar 2018, 07:49:02 »

Wie auch immer, viele (mich eingeschlossen) finden die Praxis, sich das Studium mitzunehmen und dann nen Schuh zu machen schlichtweg unanständig. Dies ist aber natürlich ein persönliches/moralisches Urteil und ist rechtlich nicht relevant.

Die Summe wirft natürlich Fragen auf, gerade wenn man bedenkt dass die Soldatin ja - studienkosten hin oder her - ne ganze Menge Dienstbezüge erhalten hat, die über die sechs Jahre die 56.000 deutlich übersteigen. Wenn man sich monatlich 600 zur Seite legt (was als Studentin mit weit über 1.500 netto ja wirklich ein Klacks ist), muss man ja nicht mal nen Kredit aufnehmen um das zu bezahlen.

Bedenklich ist die Praxis auch deshalb, weil da ganz andere auf den Geschmack kommen könnten, über Studium und dann KDV an den Abschluss zu kommen, gerade weil die Hürden für das Medizinstudium nicht ohne sind.

Aber wie man es dreht und wendet, ein paar faule Äpfel sind immer dabei - da muss man halt mit leben. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl der SanOA so weit wie möglich zu versuchen, Fälle wie diesen auszuschließen - was ja sicherlich ohnehin versucht wird. Eine weitere Option wäre, die SanOA-Laufbahn gänzlich einzustampfen und zu versuchen, mehr StudienabsolventInnen für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen, was in anderen Nationen praktiziert wird - nur werden dafür wahrscheinlich bis auf Weiteres die Zahlen nicht passen.

Einen interessanten Aspekt hatte ich mal bei den Iren mitbekommen, dort wurde ein "Facharzt Militärmedizin" entwickelt (und von der irischen Ärztekammer anerkannt). Dieser ist quasi ein Facharzt "Allgemeinmedizin plus", die Absolventen haben dann zusätzlich zur Allgemeinmedizin weitere Zusatzbezeichnungen wie Taucherarzt, Fliegerarzt, Notfallmedizin in der Tasche (in dem Falle wird unabhängig von der geplanten Verwendung für alles ausgebildet). Die Interessenten verpflichten sich nach dem Studium für 8 Jahre, sodass nach 5 Jahren Ausbildung 3 Jahre Stehzeit garantiert sind. Jetzt sind die irischen Streitkräfte nur eingeschränkt mit den deutschen vergleichbar, jedoch ist es immer sinnvoll, mal zu schauen, was den Nationen links und rechts so einfällt.
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Andi

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #17 am: 12. Januar 2018, 08:05:21 »

In solchen Fällen wäre es mMn eine bessere Lösung den KDV anzuerkennen aber die Soldatin nicht zu entlassen, sondern der BW darüber die Entscheidung zu überlassen, ob es für den Dienstherren nicht besser wäre das Dienstverhältnis sofern möglich in ein ziviles umzuwandeln, sodass die Person die verbliebene Restdienstzeit abzuleisten hat.

Naja, die Bundeswehr könnte die Soldatin dann ja als Staatsbedienstete in zivil weiter verwenden...

Damit solche Personen dann was machen? Das System noch weiter behindern? Jeden Krankschreiben, der keine Lust hat? Selber dauernd krank sind?
Wir wissen doch von genügend Grundwehrdienstleistenden Stabsärzten, dass es solche Fälle zur Genüge gab.

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #18 am: 12. Januar 2018, 09:30:29 »

Aber wie man es dreht und wendet, ein paar faule Äpfel sind immer dabei - da muss man halt mit leben.

Ich denke das ist die Essenz des Vorgangs.
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FrankP

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #19 am: 12. Januar 2018, 11:36:23 »

Gibt es eine Statistik wie oft so etwas vorkommt?
Im Jahresbericht des Wehrbeauftragten für 2016 steht eine Zahl von im Mittel 30 - 40 verweigernden Soldaten im Sanitätsdienst pro Jahr, davon etwa die Hälfte SanOAs. Das ist schon relevant, verglichen mit der Zahl an jährlich neuen SanOAs. Ich vermute aber, bei der Personalgewinnung wird das schon "eingepreist" sein, weil das Phänomen ja nicht ganz neu ist.
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Andi

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #20 am: 12. Januar 2018, 11:52:13 »

Das lässt sich schwer "einpreisen", weil die Zahl der Studienplätze, die der Bundeswehr durch die Länder zur Verfügung gestellt werden begrenzt ist.

Ich sehe insgesamt die Lage der nichtbesetzten Ärztestellen innderhalb der Bundeswehr als absolut dramatisch an. Da tut jeder einzelne, der geht weh.

Gruß Andi
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KlausP

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #21 am: 12. Januar 2018, 12:05:43 »

Die Dame ist auch so ein Fall, die "bei der Bundeswehr Medizin studieren" wollte. Was da eigentlich noch dranhängt hat sie wohl von vornherein absichtlich ausgeblendet.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #22 am: 12. Januar 2018, 12:36:19 »

Für mich ist und bleibt das Betrug, obgleich die Juristen das weder herleiten, noch durch die Instanzen kriegen würden.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Pericranium

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #23 am: 12. Januar 2018, 12:39:05 »

Die Dame ist auch so ein Fall, die "bei der Bundeswehr Medizin studieren" wollte. Was da eigentlich noch dranhängt hat sie wohl von vornherein absichtlich ausgeblendet.

Ich bin ja schon lange dafür, dass die SanOA, genau wie die normalen OA, erst Mal eine lange Offiziersausbildung durchlaufen und dann studieren gehen.
3 Monate in Feldkirchen überlebt jeder (außer man stirbt vor Langeweile) und dann geht man studieren.
Kein Wunder, dass sich ein Großteil der SanOA nicht als Soldat sieht; sie sind es von der Ausbildung her einfach nicht.

Das wird aber bestimmt nicht passieren, da erstens zu teuer und zweitens wohl Nachwuchsprobleme befürchtet würden.
Letzteres kann ich mir aber nicht vorstellen, da es mehr als genug Bewerber gibt.

@Flexscan:
Abschluss aberkennen wäre totaler Schwachsinn.
So kann sie immerhin weiter als Ärztin arbeiten und die Steuergelder für den Studienplatz sind nicht total verschwendet und bringen dem Steuerzahler was, wenn sie in Deutschland bleibt und arbeitet.
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BSG1966

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #24 am: 12. Januar 2018, 13:13:18 »

Ich bin ja schon lange dafür, dass die SanOA, genau wie die normalen OA, erst Mal eine lange Offiziersausbildung durchlaufen und dann studieren gehen.

Naja der Sinn der "langen Offiziersausbildung" ist aber - außer "Spreu vom Weizen" zu trennen aber auch fraglich. Erstens sind die wenigstens Mediziner in Funktionen, wo sie tatsächlich das Zeug zum Offizier wirklich brauchen (ja, sie sind Offiziere, aber in SanVersZ und BWKs und FAZ  usw sind sie in erster Linie Arzt und werden auch als solcher wahrgenommen). Zweitens beißt sich der geplante KDVler auch durch ne "lange Offiziersausbildung", wenn man bedenkt dass andere 8 Jahre lang irgendwelche Dinge tun um ihre Wartesemester voll zu kriegen. Drittens werden SanOAs in erster Linie dafür bezahlt, dass sie sorgenfrei lernen Menschen wieder ganz zu machen, um dann ihre Bezüge für ebendies zu erhalten.

Um ein paar faule Äpfel mehr auszusortieren (und trotzdem genügend weiterhin zu haben) wäre das absolut unzweckmäßig, nicht zuletzt weil man zig angehende Ärzte für etwas beschäftigt und bezahlt, was nicht deren primäre Aufgabe ist.
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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #25 am: 12. Januar 2018, 13:45:23 »

Mal ganz blöd gefragt weil ich von der Materie keine fundierte Ahnung habe:

Könnte man denn nicht die Zulassung als Arzt vorerst auf den Bereich der Bw einschränken, mit der Möglichkeit des "Umschreibens" auf zivil erst nach Ablauf der Mindestverpflichtungszeit? Dann müssten sich potentielle Verp***er Gedanken machen, wie sie die Zeit bis zum Zeitpunkt des ursprünglichen DZEs überbrücken ohne zivil als Arzt praktizieren zu dürfen. Oder beißt sich das mit dem Fakt, dass die SanOAs an zivilen Unis studieren? Die Behandlung ziviler Patienten in den BWKs würde dann sicherlich auch Probleme aufwerfen...
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ulli76

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #26 am: 12. Januar 2018, 13:55:44 »

Nein, die Möglichkeit besteht nicht. Es sind ganz normale Studienplätze und es gibt keinen Bundeswehrmedizinabschluss.
Das würde man nicht durch bekommen.

Eine Möglichkeit wäre evtl. zumindest bei Ausscheiden während des Studiums den Studienplatz zurückzunehmen- aber auch das ist schwierig, da es ein ziviler Studienplatz ist, der von der Bundeswehr nur verteilt wird.

Höhere finanzielle Hürden und ggf. die Verpflichtung die Restdienstzeit in einem Bereich abzudienen, der mit dem Gewissen vereinbar ist, wäre evtl. eine Option. Aber dann versuchen sie es eben über DU-Verfahren.
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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #27 am: 12. Januar 2018, 14:15:17 »

Ok, dachte ich mir schon fast so. Sonst wäre da sicher schonmal früher jemand drauf gekommen...
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KillBurn93

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #28 am: 12. Januar 2018, 14:43:20 »

Ich betreibe Mal so ein wenig Ketzerei mit dem Grundgesetz aber wenn man das Recht auf die Verweigerung aussetzen würde hätte man das Problem auch nicht mehr...
Aktuell wird ja niemand mehr "gezwungen" zur Bundeswehr zu gehen seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist, sind ja alle freiwillig da.
 
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

F_K

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Antw:Ärztin muss Bundeswehr Studienkosten zurückzahlen
« Antwort #29 am: 12. Januar 2018, 14:52:43 »

Meine Sichtweise nochmal (auch wenn Andi dann wieder meint, ich könne weder Lesen noch Verstehen):

Zitat
(4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der 1.
auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
2.
...

muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizier  das ihm als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Die zurückzuzahlenden Kosten für einen SanOA sind also GESETZLICH geregelt, ich verstehe nicht, wie sich da ein Gericht drüber hinwegsetzen kann.

Eine besondere Härte kann man nur dann erkennen, wenn die Rückzahlungsforderung geeignet wäre, den KDVler "zu ruinieren".

Da hier ein Rückzahlungszeitraum bis zur Rente bei Stundung / Ratenzahlung in Betracht kommt, reden wir von mehr als 30 Jahren - da kann ein ARZT "locker" sein Ausbildungsgeld zurückzahlen.

Wie so oft: Man muss nur die bestehenden Gesetze anwenden und DURCHSETZEN, dann hätte man viele Probleme nicht.
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