Guten Abend,
nach langem Durchsuchen vieler Threads in diesem Forum und nachdem ich diverse Informationsseiten durchgelesen habe, hoffe ich auf einen kompetenten Kameraden, der mir Durchblick durch den UKV-Dschungel verschaffen kann.
Faktenlage:
Ich, unverheiratet, in Kaserne wohnend, 24 J, im Februar 25*, werde zum kommenden April für insgesamt 5 Monate ins Asiatische Ausland an eine Botschaft kommandiert.
Aufgrund der Dauer (>3 Monate) läuft ein Großteil der Organisation (Flüge etc.) über das BAIUD.
Problem: Dort kann mir erst weiter geholfen und ein Ansprechpartner gefunden werden, wenn ich weiß, ob ich eine eingeschränkte Zusage der UKV, eine volle Zusage der UKV oder sonstiges bekomme. Das würde sich alles aus einer Kommandierung schließen lassen, die lässt aber auch sich warten...
Da die Zeit einigermaßen drängt (Ich muss mir eine Wohnung in der Stadt der Botschaft suchen und finden..) sind meine Fragen:
- Welche UKV Zusage bekommt man als 24 jähriger Single ohne anerkannte Wohnung für eine Kommandierung von 5 Monaten?
- Gibt es neben EINGESCHRÄNKTER und VOLLER Zusage der UKV noch weitere Möglichkeiten ( z.B. keine Zusage für irgendwas, Trennungsgeld trotz nicht vorhandener Wohnung etc pp? )
Dementsprechend kann ich die Informationspakete des BAIUD anfordern. Ohne einer Aussage über meine UKV Zusage, bekomme ich da gar nichts.
*Macht es einen Unterschied, ob ich mir zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Wohnung im Umkreis der Kaserne suche? Wenn ja, was ändert sich? Mir wurde gesagt, die Anerkennung der Wohnung würde sowieso erst ab der nächsten VERSETZUNG in Kraft treten, was in diesem Fall ja nicht zuträfe.
Ich bedanke mich herzlich im Voraus über konstruktive Informationen