Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 17:44:08
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr  (Gelesen 10801 mal)

SGBunny

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 516
Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #15 am: 17. Januar 2018, 11:42:08 »

Ja, oder Drogensucht, keine Einsicht, keine Therapie. Dann bekommt man sogar noch seine Abfindung angerechnet für die Jahre die man geleistet hat und du bergangsgrbührnisse.

Was ja ok ist, man hat seinen Teil ja erfüllt.
Gibt halt nur die Zukunft auf.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de