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Autor Thema: Antrag auf Entlassung nach §55 SG  (Gelesen 10788 mal)

Tiger123

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Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« am: 12. Januar 2018, 15:27:24 »

Hallo liebes Forum,

ich würde gerne auf Grund persönlicher Härte einer Erkrankung (chronisch) aus der Bundeswehr ausscheiden.
Meine Erkrankung ist in der Vorschrift gereglt das dies als perönlicher Härtefall geht.

Meine Frage:
Ein Ziviles Jobangebot habe ich. Wie schnell geht die Entlassung hierbei?

Bitte rein auf die Entlassungdauer eingehen, keine Spekulationen etc.
Bei persönlichen Fragen, einfach eine PN an mich, wenn man mir damit meine Frage dann beantworten kann..

Danke und schönes Wochenende,
Tiger 123
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SGBunny

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #1 am: 12. Januar 2018, 15:42:13 »

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62124.msg639469.html#msg639469

Hier besonders der Beitrag von Ralf.
DU Verfahren dauern wohl in der Regel 6 bis 9 Monate, keine eigene Erfahrung, Internetrecherche

Viel Erfolg
Bunny
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wolverine

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #2 am: 12. Januar 2018, 15:47:17 »

Ja, war auch mein Gedanke. Der Dienstherr entlässt. Was man selbst gerne hätte ... bleibt ein frommer Wunsch. Dementsprechend ist die Frist ... flexibel.
« Letzte Änderung: 12. Januar 2018, 17:31:23 von wolverine »
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ulli76

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #3 am: 12. Januar 2018, 17:06:27 »

Die Entlassung würde aber nicht aufgrund besonderer Härte, sondern aufgrund von gesundheitlicher Nichteignung erfolgen.

Du hast Glück, dass die Bundeswehr die Regelung "Es darf keine einzige sinnvolle alternative Verwendung möglich sein" meist Zugunsten des Soldaten auslegt, wenn er denn raus möchte.
Die Bundeswehr ist nämlich ein so großer Arbeitgeber mit so vielfältigen Verwendungen, dass man schon fast komplett arbeitsunfähig sein muss, um das bei strenger Auslegung zu erfüllen.

6-9 Monate sind realistisch.
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Tiger123

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #4 am: 12. Januar 2018, 18:47:35 »

Danke für die ersten Nachrichten.

Meine "neue Stelle" würde ab 15.02 beginnen.
Gibt es da eine Möglichkeit anzufangen und in dem Monat bis dorthin alles mögliche schon fertig zu machen von der Bundeswehr und frei gestellt zu werden?

Irgendwo muss ja auch ein Interesse sein das ich danach arbeite.
Bringt ja nichts jemand aus einem Härtfall zu entlassen und ihn dann noch voll in die Arbeitslosigkeit laufen zu lassen, oder irre ich mich?

6-9 Monate, wer findet soweit und ungenau voraus eine Arbeit?

Sprich, mein Plan wäre am Montag zum Chef (DV), ihm das sagen das ich aus o.g. Gründen aufhören möchte und ihn bitten, das ein "Neustart" nicht versaut wird und mir noch schwerer gemacht wird es so zu regeln das ich da anfangen kann...

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Jens79

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #5 am: 12. Januar 2018, 19:01:11 »

Viel Erfolg....  ;D
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KlausP

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #6 am: 12. Januar 2018, 19:21:25 »

Zitat
... mein Plan wäre am Montag zum Chef (DV), ihm das sagen das ich aus o.g. Gründen aufhören möchte und ihn bitten, das ein "Neustart" nicht versaut wird ...

Der weiß noch gar nichts davon? Na dann viel Spaß. Wie lange sind Sie eigentlich Soldat?
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ulli76

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #7 am: 12. Januar 2018, 19:25:40 »

Du hast ganz offensichtlich das System nicht verstanden.

Du wirst nicht wegen Härtefall entlassen, sondern wegen gesundheitlicher Nichteignung. Die muss aber erstmal festgestellt werden. Dafür gibt es ein spezielles Verfahren ohne das es nicht geht.
Ist einmal die Dienstunfähigkeit festgestellt, gibt es die Möglichkeit eine 3-monatige Schutzfrist bis zur Entlassung zu beantragen. Die dient der Regelung der persönlichen Angelegenheiten und der Jobsuche.

Nein, du kannst nicht schonmal bei einem neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten.

Bisher hat die Bundeswehr ja auch gar kein Bestrebungen dich zu entlassen und muss damit natürlich auch keine Maßnahmen treffen, dass du nicht arbeitslos wirst.
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Ralf

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #8 am: 12. Januar 2018, 19:48:20 »

Ein wenig befremdlich ist das schon, eine Gesundung scheint gar nicht im Vordergrund zu stehen, sondern eine zivile Anstellung. Mit KDV kommst du da schneller raus.
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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #9 am: 12. Januar 2018, 20:28:08 »

Ich frag mich, was für eine schwere Erkrankung das sein soll, die eine Entlassung wegen Härtefall bedingen soll, von der der Chef aber wohl noch so gar nichts weiss und die eine zivile Beschäftigung problemlos möglich macht.
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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #10 am: 12. Januar 2018, 20:29:21 »

Du solltest so schnell wie möglich mit Deinem Chef darüber reden, aber den von Dir genannten Termin kannst Du sicher vergessen.
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KlausP

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #11 am: 12. Januar 2018, 21:26:15 »

Zitat
... Meine Erkrankung ist in der Vorschrift gereglt das dies als perönlicher Härtefall geht. ...

In welcher Vorschrift soll denn sowas geregelt sein? We hat Ihre Dienstunfähigkeit auf welcher Grundlage festgestellt?

Der Paragraph 55 SG ist NICHT als Grundlage für Entlassungsantraege für Soldaten vorgesehen sondern nur als gesetzliche Grundlage für Entlassungen durch den Dienstherrn.
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ulli76

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #12 am: 12. Januar 2018, 21:56:14 »

Eigene schwere Krankheit KANN ein Kriterium für einen Härtefall sein. ABER: Das wird in diesem Fall nicht vorliegen und wird eher selten genutzt.
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SGBunny

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #13 am: 13. Januar 2018, 00:05:35 »

Wie lange sind Sie eigentlich Soldat?

ich trete am 01.10.2015 (Donnerstag) meinen Dienst bei der Bundeswehr als SAZ 12 (Feldwebellaufbahn) an.
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Tiger123

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #14 am: 14. Januar 2018, 16:38:29 »

Meine Erkranung ist Aktenkundig und weiß mein DV auch mündlich von mir, da ich hierbei mehrere Kontrolltermine im Jahr beim TrpArzt und Zivilarzt habe. Diese Erkrankung speziell ist auch geregelt das ich den Antrag auf Entlassung stellen kann, da diese einen persönlichen Härtefall vorsehen.

Zur Frage, ich bin seit 2015 bei der Bundeswehr. Diagnose war 2016.

Für mich stellt sich die Frage, welcher Weg wäre der schnellste um Entlassen zu werden?
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