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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antrag auf Entlassung nach §55 SG  (Gelesen 10785 mal)

F_K

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #15 am: 14. Januar 2018, 16:45:21 »

KDV geht schnell, DU wird, wenn überhaupt, länger dauern.

Nochmal: Du kannst keinen DU Antrag stellen - und der Dienstherr hat offensichtlich keinen solchen Antrag gestellt, trotz des Wissens um die Erkrankung.
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KlausP

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #16 am: 14. Januar 2018, 16:59:47 »

Stellen Sie doch einfach einen Antrag, begründen den mit dem, was Sie hier geschrieben haben und warten Sie ab, was passiert. Sie haben aber keinen Anspruch auf Entlassung!
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #17 am: 14. Januar 2018, 17:03:44 »

Wenn er DU ist, wird das Verfahren von Amtswegen eingeleitet. Ein laufendes DU Verfahren wird NICHT durch KDV beeinträchtigt! Das hat mit der Schlechterstellung des Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhältnis zu tun.
Ein DU-Soldat erhält abschlägig Übergangsgebührnisse-/Beihilfe.. Eventuell nach §88SVG uTV über den Entlasszeitpunkt hinaus. Ein KDV hat NICHTS von alledem.
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Andi8111

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #18 am: 14. Januar 2018, 17:09:42 »

Übestürzt aus einem Wehrdienstverhältnis fliehen zu wollen, ist das Dümmste, was man so machen kann...
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BSG1966

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #19 am: 15. Januar 2018, 07:07:51 »

Für mich stellt sich die Frage, welcher Weg wäre der schnellste um Entlassen zu werden?

Erheblich straffällig werden, glaube ich.
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F_K

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #20 am: 15. Januar 2018, 09:21:03 »

@ BSG1966:

Ein Strafverfahren dauert bis zum Urteil einige Zeit (Monate bis Jahre), eine anschließende Entlassung kann erst nach Rechtskraft beginnen.

KDV ist die schnellste "Lösung" (Entlassung innerhalb weniger Tage), ein DU Verfahren (von der Bundeswehr einzuleiten), dauert Monate.
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Andi

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #21 am: 15. Januar 2018, 10:24:05 »

KDV ist die schnellste "Lösung"

Wenn der denn durchgeht...
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F_K

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #22 am: 15. Januar 2018, 10:38:04 »

@ Andi:

Ja, ein KDV Antrag wird einzeln geprüft - die Anerkennungsquoten liegen so um 80 % im Jahresschnitt, wobei es auch Monate mit 100 % gibt.

(Quelle - http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/023/1802356.pdf)
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ulli76

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #23 am: 15. Januar 2018, 18:18:11 »

Warum will man nur so schnell raus, wenn an gesundheitliche Einschränkungen hat? So gute Leistungen wie von der UTV plus so Goodies wie nahezu unbegrenzte Lohnfortzahlungen bekommt man im Zivilen fast nirgendwo.
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Al Terego

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #24 am: 15. Januar 2018, 18:27:30 »

Warum will man nur so schnell raus, wenn an gesundheitliche Einschränkungen hat?

Ich denke mal, dass Tiger123 sich mit seinen "neuen Stelle" wohl etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und jetzt Panik schiebt.
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Andi8111

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #25 am: 15. Januar 2018, 19:58:56 »

Der Wunsch ist des Menschen Himmelreich.....
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Tiger123

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #26 am: 15. Januar 2018, 22:06:04 »

Danke für die Antworten.

Tröööt kann geschlossen werden.
Hab mir heute über den die Möglichkeiten der BW Beratung geholt und hab nun meine Lösung gefunden.
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Ralf

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #27 am: 16. Januar 2018, 04:21:07 »

Hilfreich ist dann aber auch, wenn man hier mitteilt, welche Erfahrungen man gemacht hat. Das Forum lebt ja vom Geben und Nehmen.
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Tiger123

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #28 am: 16. Januar 2018, 21:47:53 »

TrpArzt hat mich zum Psychologen überwiesen um die "Probleme" zu erarbeiten und dann nach weiteren Lösungen zu suchen. Zb. Heimatnahe Versetzung :-)
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Tasty

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Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
« Antwort #29 am: 17. Januar 2018, 07:22:09 »

Na dann drücken wir mal die Daumen, dass es alles so klappt wie Du es Dir wünschst.
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