Fragen und Antworten > Familie und Angehörige

Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen

(1/3) > >>

Oti25:
Hallo zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin und mir jemand weiterhelfen kann. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und Tipp, an wen ich mich wenden könnte.

Folgendes:
Mein Sohn wir ab April für 9 Jahre (Verpflichtungszeit) zur Marine als Matrose MA gehen. Er wird dort auch eine Ausbildung als Feinmechaniker erhalten.

Wir erhalten für unseren 5-Köpfigen Haushalt Wohngeld. (u.a. aus gesundheitlichen Gründen) Wenn mein Sohn jedoch ab April sein eigenes Einkommen hat, wird dieses auf das gesamte Einkommen der Familie gerechnet. Im Umkehrschluss bedeutet das für uns, so lange wie er in unserem Haushalt gemeldet ist, steht uns kein Wohngeld mehr zu.
Ich persönlich finde das nicht gerechtfertigt, was hat mein Sohn mit unserer finanziellen Situation zu tun. Das Geld was er verdienst, steht auch ihm zu. Er soll doch nicht für den Rest der Familie aufkommen müssen.

Er müsste also bei uns ausziehen und sich offiziell in der Kaserne melden. (ich glaube das geht, oder?) Für ihn heißt es aber, dass er dann auch keinen Anspruch mehr auf Fahrkosten oder andere steuerliche Zuwendungen hat, wenn er seine Eltern am Wochenende besuchen wird. Er hat bei uns sein Zimmer und auch all seine Sachen. Er will auch „offiziell“ gar nicht ausziehen. Eine Strecke von der Kaserne zum Heimatort wären immerhin 650km während der Grundausbildung, danach etwas weniger.

Und wie sieht das dann eigentlich mit Kindergeld aus? Haben wir da noch Anspruch drauf?

Gibt es noch eine Möglichkeit, oder andere Idee, was man machen kann? Oder gibt es eine Stelle (außer Wohngeldamt) bei der wir Eltern uns beraten lassen können?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Der Gedanke, dass mein Sohn zur Marine geht, ist schon ziemlich schwer und die finanzielle Veränderung dazu, bereitet schlaflose Nächte.

Bedanke mich.

Ralf:
Fahrtkosten würde er sowieso nicht bekommen, weil er keinen eigenen Hausstand hat und somit nicht Trennungsgeld-berechtigt sein wird.
Er ist sogar verpflichtet, seine Einheit als Meldeadresse anzugeben. Von daher kein Problem.

Kindergeld: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53295.msg638154.html#msg638154

Meldeadresse: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,17785.msg547985.html#msg547985

F_K:
Ansonsten:

Es gibt eine RECHTLICHE Verpflichtung der Kinder auch den Eltern gegenüber - und Wohngeld ist eine Sozialleistung, die natürlich an Bedingungen gebunden ist.

Solange der Sohn in der Wohnung lebt und auch nicht ausziehen möchte, hat dies halt Folgen.

Oti25:
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Wie währe es denn, wenn mein Sohn einen Untermietvertrag mit mir (bin Eigentümer meines Hauses) schließt und auch dafür Miete zahlt? Dann hätte er doch einen eigenen Hausstand. Er bewohnt bereits das Dachgeschoss. Allerdings gibt es keine eigene Haustür und das Badezimmer, sowie den Flur und die Küche teilt er sich mit dem Rest der Bewohner. Steht ihm denn dann Trennungsgeld/Fahrgeld zu?
Ich hab das mit diesem Meldeprinzip noch nicht verstanden.  :-\

F_K:
Dein Sohn hat zumindest derzeit keine EIGENE Wohnung / Hausstand.

Deswegen wird ihm der "Umzug" in die Kaserne gezahlt - und es steht ihm kein Trennungsgeld / Fahrtkosten zu.

Ich glaube auch nicht, dass man unter diesen Umständen (keine abgeschlossene Wohnung, gemeinsame Nutzung Küche / Bad / Flur) einen eigenen Hausstand "konstruieren" kann.

Ob so eine "Konstruktion" sich "positiv" beim Wohngeld auswirkt, kann ich nicht beurteilen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln