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Autor Thema: Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen  (Gelesen 4153 mal)

Oti25

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Hallo zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin und mir jemand weiterhelfen kann. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und Tipp, an wen ich mich wenden könnte.

Folgendes:
Mein Sohn wir ab April für 9 Jahre (Verpflichtungszeit) zur Marine als Matrose MA gehen. Er wird dort auch eine Ausbildung als Feinmechaniker erhalten.

Wir erhalten für unseren 5-Köpfigen Haushalt Wohngeld. (u.a. aus gesundheitlichen Gründen) Wenn mein Sohn jedoch ab April sein eigenes Einkommen hat, wird dieses auf das gesamte Einkommen der Familie gerechnet. Im Umkehrschluss bedeutet das für uns, so lange wie er in unserem Haushalt gemeldet ist, steht uns kein Wohngeld mehr zu.
Ich persönlich finde das nicht gerechtfertigt, was hat mein Sohn mit unserer finanziellen Situation zu tun. Das Geld was er verdienst, steht auch ihm zu. Er soll doch nicht für den Rest der Familie aufkommen müssen.

Er müsste also bei uns ausziehen und sich offiziell in der Kaserne melden. (ich glaube das geht, oder?) Für ihn heißt es aber, dass er dann auch keinen Anspruch mehr auf Fahrkosten oder andere steuerliche Zuwendungen hat, wenn er seine Eltern am Wochenende besuchen wird. Er hat bei uns sein Zimmer und auch all seine Sachen. Er will auch „offiziell“ gar nicht ausziehen. Eine Strecke von der Kaserne zum Heimatort wären immerhin 650km während der Grundausbildung, danach etwas weniger.

Und wie sieht das dann eigentlich mit Kindergeld aus? Haben wir da noch Anspruch drauf?

Gibt es noch eine Möglichkeit, oder andere Idee, was man machen kann? Oder gibt es eine Stelle (außer Wohngeldamt) bei der wir Eltern uns beraten lassen können?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Der Gedanke, dass mein Sohn zur Marine geht, ist schon ziemlich schwer und die finanzielle Veränderung dazu, bereitet schlaflose Nächte.

Bedanke mich.
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Ralf

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #1 am: 15. Januar 2018, 12:18:56 »

Fahrtkosten würde er sowieso nicht bekommen, weil er keinen eigenen Hausstand hat und somit nicht Trennungsgeld-berechtigt sein wird.
Er ist sogar verpflichtet, seine Einheit als Meldeadresse anzugeben. Von daher kein Problem.

Kindergeld: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53295.msg638154.html#msg638154

Meldeadresse: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,17785.msg547985.html#msg547985
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #2 am: 15. Januar 2018, 12:41:40 »

Ansonsten:

Es gibt eine RECHTLICHE Verpflichtung der Kinder auch den Eltern gegenüber - und Wohngeld ist eine Sozialleistung, die natürlich an Bedingungen gebunden ist.

Solange der Sohn in der Wohnung lebt und auch nicht ausziehen möchte, hat dies halt Folgen.
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Oti25

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #3 am: 17. Januar 2018, 12:57:45 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Wie währe es denn, wenn mein Sohn einen Untermietvertrag mit mir (bin Eigentümer meines Hauses) schließt und auch dafür Miete zahlt? Dann hätte er doch einen eigenen Hausstand. Er bewohnt bereits das Dachgeschoss. Allerdings gibt es keine eigene Haustür und das Badezimmer, sowie den Flur und die Küche teilt er sich mit dem Rest der Bewohner. Steht ihm denn dann Trennungsgeld/Fahrgeld zu?
Ich hab das mit diesem Meldeprinzip noch nicht verstanden.  :-\
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F_K

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #4 am: 17. Januar 2018, 13:07:34 »

Dein Sohn hat zumindest derzeit keine EIGENE Wohnung / Hausstand.

Deswegen wird ihm der "Umzug" in die Kaserne gezahlt - und es steht ihm kein Trennungsgeld / Fahrtkosten zu.

Ich glaube auch nicht, dass man unter diesen Umständen (keine abgeschlossene Wohnung, gemeinsame Nutzung Küche / Bad / Flur) einen eigenen Hausstand "konstruieren" kann.

Ob so eine "Konstruktion" sich "positiv" beim Wohngeld auswirkt, kann ich nicht beurteilen.
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SGBunny

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #5 am: 17. Januar 2018, 13:18:39 »

Die Miete die er dann zahlt wird sicher auch als Familieneinkommen gewertet (http://www.wohngeld.org/einkommen.html)
Insofern vielleicht auch nicht die wirklich beste Option.

Mal davon ab das wie F_K schon erwähnt so eine "Wohnung" höchstwahrscheinlich nicht anerkennungsfähig ist.

Zitat
Der Wohnungsbegriff ergibt sich aus § 10 Abs. 3. Ein einzelner Raum ist hiernach keine Wohnung, auch wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Abs. 3 ebenfalls nicht erfüllt. Den Wohnungsbegriff erfüllt jedoch ein Einzimmerappartement mit Kochgelegenheit und Toilette als Nebenraum. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn bei Altbauwohnungen die sanitären Anlagen außerhalb aer Wohnung liegen.
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BSG1966

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #6 am: 17. Januar 2018, 14:59:26 »

Ich persönlich finde das nicht gerechtfertigt, was hat mein Sohn mit unserer finanziellen Situation zu tun. Das Geld was er verdienst, steht auch ihm zu. Er soll doch nicht für den Rest der Familie aufkommen müssen.

1. Ich unterstütze von dem Geld, das ich verdiene auch meine Familie. Ich weiß ja nicht, wie Sie erzogen worden sind - aber dass man einander unterstützt und der, der mehr kann, dem, der weniger kann, hilft, gehört für mich irgendwie dazu. So in ner Familie.
2. Wenn Sie das als Familie untereinander regeln können, warum sollte dann der Staat zahlen?! Versteh ich irgendwie nicht. Wenn in nem Haus fünf Leute wohnen und keiner von denen die Miete zahlen kann, dann is klar - springt der Staat ein. Wenn aber von den fünfen es einer kann (und mir ist komplett wumpe, ob das Mama Papa oder Sohnemann ist), dann muss der Staat die Familie doch nicht mit Wohngeld unterstützen?! Einer von den fünf Bewohnern kann es doch zahlen?!
3. Türlich steht ihm das Geld, das er verdient zu. Er kann damit zum Beispiel seinen Lebensunterhalt bestreiten - dazu gehört auch, Miete zu zahlen. Ich meine, stellen Sie sich mal vor, jemand würde Sie um finanzielle Unterstützung bitten und im nächsten Moment kommt der Sohnemann mit nem Benz vorgefahren. Da würden Sie doch auch sagen, "ääääh ja klar. Das Geld, das er verdient, steht ihm ja auch zu!!"
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KlausP

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #7 am: 17. Januar 2018, 15:10:36 »

Ihr Sohn bekommt als Soldat so hohe Bezüge (Einstiegsbesoldung ab dem ersten Monat BesGrp A3 sind derzeit 2144.69€ brutto!), dass er sich davon auch eine angemessene Wohnung leisten kann. Dann nimmt er sich die an seinem Standort und schon hat sich das Problem bei Ihnen mit dem Wohngeld geklärt. Irgendwann muss man sich als junger Mensch auch mal von seiner Familie abnabeln, auch das gehört zum Erwachsen werden dazu.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ITSoldat

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #8 am: 19. Januar 2018, 07:19:09 »

Mojen, na da muss ich wieder mit den Kopf Schütteln.
Ich kenne auch eine Familie, die sind zu 4t, alle sind zu Hause (Harzen wie man so sagt).
Die haben eine top große Wohnung (stattlich finanziert).
Fahren ein 7er BMW und ein Porsche Cayenne und beziehen auch Wohngeld.

Nu zum Thema.
Ich sehe es genauso wie BSG1966 und KlausP, jedes Kind sollte mal auf eigenen Beinen stehen.
Wenn Ihr Sohn, ausgezogen ist und seine eigenen 4 Wände inne hat, dann sollten Sie weiterhin Wohngeld bekommen können, zwar nur noch für 4 Personen aber besser als nichts.
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Bummler60

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #9 am: 19. Januar 2018, 09:02:50 »

Ich kenne auch eine Familie, die sind zu 4t, alle sind zu Hause (Harzen wie man so sagt).
Die haben eine top große Wohnung (stattlich finanziert).
Fahren ein 7er BMW und ein Porsche Cayenne und beziehen auch Wohngeld.
In wieweit ist das für den Thread-Ersteller interessant  ??? ??? ???

Eigene Wohnung am Dienst-Ort nehmen und gut ist.
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bayern bazi

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #10 am: 19. Januar 2018, 12:26:50 »

kann halt passieren, das die Familie dann auch umziehen muss, falls die Wohnung dann größer wie erforderlich ist  :o
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

F_K

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #11 am: 19. Januar 2018, 14:16:38 »

Jungs,

es geht um ein eigenes Haus

Zitat
bin Eigentümer meines Hauses

Die TE nennt es zwar "Wohngeld", ist dann aber "Kostenzuschuß" oder so ähnlich (bei sonst ähnlichen Bedingungen).
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FoxtrotUniform

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #12 am: 23. Januar 2018, 08:28:10 »

Der Thread könnte auch heißen:
"Wie bescheisse ich am besten, um Trennungsgeld und Kostenzuschuss in voller Höhe zu erhalten, ohne dass mein Sohn eine eigene Wohnung finanzieren muss?"

Da kann ich nur hoffen, dass der Junge später nicht in das gleichen Horn bläst.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

BSG1966

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #13 am: 23. Januar 2018, 14:24:50 »

Der Thread könnte auch heißen:
"Wie bescheisse ich am besten, um Trennungsgeld und Kostenzuschuss in voller Höhe zu erhalten, ohne dass mein Sohn eine eigene Wohnung finanzieren muss?"

Da kann ich nur hoffen, dass der Junge später nicht in das gleichen Horn bläst.

Nu is ja auch mal gut. Ich glaube, der TE ist kein Soldat und kriegt daher auch kein TG.
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FoxtrotUniform

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Antw:Frage zur Meldeadresse, Fahrkostenpauschale, Zuwendungen
« Antwort #14 am: 23. Januar 2018, 17:46:45 »

Der Thread könnte auch heißen:
"Wie bescheisse ich am besten, um Trennungsgeld und Kostenzuschuss in voller Höhe zu erhalten, ohne dass mein Sohn eine eigene Wohnung finanzieren muss?"

Da kann ich nur hoffen, dass der Junge später nicht in das gleichen Horn bläst.

Nu is ja auch mal gut. Ich glaube, der TE ist kein Soldat und kriegt daher auch kein TG.
Nö, aber danach wurde für den Sohn (zukünftig Soldat) bereits im zweiten Beitrag des TE gefragt. Ich lese hier nur Anspruchsdenken heraus...

Wenn der Sohn weiterhin im elterlichen Haus leben will, kann er auch sein Einkommen zur Verfügung stellen (Begründungen von FK und Klaus), um die Familie zu unterstützen, andernfalls kann (und sollte) er ausziehen und einen eigenen Haushalt gründen.

Wo liege ich also falsch?
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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