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Autor Thema: hib-Meldung 20/2018 vom 17. Januar 2018 (23 ständige Ausschüsse)  (Gelesen 1122 mal)

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Einsetzung von 23 ständigen Ausschüssen

Bundestagsnachrichten/Antrag - 17.01.2018 (hib 20/2018)

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach den Willen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen 23 ständige Ausschüsse einsetzen. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag der sechs Fraktionen (19/437) hervor, der am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums zur Abstimmung steht.

Danach soll der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 14 Mitglieder haben, der Petitionsausschuss 28 Mitglieder und der Auswärtige Ausschuss sowie der Innenausschuss jeweils 45 Mitglieder. Dem Sportausschuss sollen 18 Abgeordnete angehören, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 43, dem Finanzausschuss 41 und dem Haushaltsausschuss 44 Mitglieder.

Die meisten Mitglieder umfasst laut Vorlage der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit 49, während der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft 38 zählen soll, der Ausschuss für Arbeit und Soziales 46 und der Verteidigungsausschuss 36. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll 40 Mitglieder zählen, der Gesundheitsausschuss 41, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur 43 und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 39.

Dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sollen dem Antrag zufolge 17 Abgeordnete angehören, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung 42 Abgeordnete, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 24 und dem Tourismusausschuss 18. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union soll 39 Mitglieder haben, der Ausschuss für Kultur und Medien 18 und der Ausschuss Digitale Agenda 21.

Wie es in dem Antrag weiter heißt, wird der Ausschuss Digitale Agenda "bei Vorlagen zu den Fragestellungen des Internets und der digitalen Agenda in der Regel mitberatend tätig werden".

Quelle
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