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Autor Thema: Neu bewerben?  (Gelesen 2300 mal)

InTenSiiV

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Neu bewerben?
« am: 18. Januar 2018, 22:57:52 »

Guten Abend die Herren und Damen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Bewerbung. Ich habe letztes Jahr im August meine Musterung gehabt und leider nicht die Verwendung bekommen die ich mir gewünscht hätte (Tests wären nicht ausreichend genug gewesen). Es zögerte sich noch weiter hinaus wegen eines Krankenhaus Aufenthalts und ich entschloss mich die Bewerbung im Dezember zurück zu ziehen (bin nun auch umgezogen, anderes Bundesland). Nun ist meine Frage ob die Ergebnisse (cat,Sporttest usw.) irgendwann gelöscht werden und ob ich mich somit "komplett neu" bewerben könnte. Also quasi die komplette Musterung noch einmal durchlaufen.

Mit freundlichen Grüßen,
InTenSiiV
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ulli76

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #1 am: 18. Januar 2018, 23:14:59 »

Der Krankenhausaufenthalt wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine Tauglichkeit verhindern.
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InTenSiiV

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« Antwort #2 am: 19. Januar 2018, 00:03:10 »

Der Krankenhaus Aufenthalt ist schon lange gewesen und ich wäre auch als saz eingestellt gewesen, habe aber wie schon geschrieben meine Bewerbung zurückgezogen.
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Ralf

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #3 am: 19. Januar 2018, 04:16:58 »

? Du schreibst, du warst im August 2017 zur "Musterung" und dann hat es sich wegen eines KrH Aufenthaltes noch verzögert. Danach schreibst du, dass der KrH Aufenthalt schon länger her war. Das passt doch nicht.

Der Umfang der erneuten Prüfungen wird individuell festgelegt. Kommt auf das KarrC Bw an, wie die das bewerten. Um dich erneut zu bewerben machst du einen Termin mit dem nun zuständigen KarrBer aus.
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BSG1966

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« Antwort #4 am: 19. Januar 2018, 06:11:51 »

Ich denke mal er meint, dass sich das Einstellungsverfahren in die Länge gezogen hatte weil diverse Befunde zu diesem Krankenhausaufenthalt noch geprüft werden mussten.
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InTenSiiV

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #5 am: 19. Januar 2018, 10:28:30 »

Ich denke mal er meint, dass sich das Einstellungsverfahren in die Länge gezogen hatte weil diverse Befunde zu diesem Krankenhausaufenthalt noch geprüft werden mussten.

Richtig, August 2017 war die Musterung. Die Einstellung hat sich zuerst wegen einer Bedenkzeit verzögert, und dann im November 2017 noch einmal wegen dem KrH Aufenthalts und die Prüfung der Unterlagen, da sich ja eventuell was an der Tauglichkeit hätte ändern können.

Das ich für eine neue Bewerbung zum Karriere Berater muss ist mir schon klar. Was ich wissen möchte ist, ob die die alten Ergebnisse (cat test, Sporttest etc.) verwenden oder ich alles komplett neu ablegen kann.
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Flemli200

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #6 am: 19. Januar 2018, 10:42:00 »

Ich kann dir die Frage nicht 100%ig beantworten.
Allerdings ist es doch im Regelfall so, das die Ergebnisse der Eignungsprüfung für 2 Jahre gelten.
Ob du nun eine Eignung bekommen hast oder nicht.

Also... würde ich vermuten, das sie die alten Werte verwenden.
Ich würde ebenfalls vermuten, das du dich nicht neu bewerben musst, sondern evtl. (da du ja bereits eine Eignung bekommen hast) nur mit dem KC telefonieren und um ein erneutes Einplanungsgespräch bitten kannst.
Einfach mal versuchen :)

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InTenSiiV

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #7 am: 19. Januar 2018, 10:58:30 »

Okay trotzdem vielen Dank. Ich möchte mich ja neu bewerben, sodass ich die Tests wiederholen muss. Aber ich werde eh jetzt erst einmal meine Ausbildung machen und dann überleg ich es mir nochmal :). Bin ja noch jung,wenn man das mit 19 sagen kann :P
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Flemli200

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #8 am: 19. Januar 2018, 11:36:41 »

Das würde ich tatsächlich auch empfehlen...
Erst Ausbildung... dann vllt. noch 1-2 Jahre Berufserfahrung sammeln und dann zur Bw.
Alternativ Ausbildung über die Bw...

So hast du auf jeden Fall ein Backup für Nach der Bw und kannst evtl. auch Fachkenntnisse mit zur Bw nehmen :)
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Ralf

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #9 am: 19. Januar 2018, 11:50:05 »

Ich kann dir die Frage nicht 100%ig beantworten.
Allerdings ist es doch im Regelfall so, das die Ergebnisse der Eignungsprüfung für 2 Jahre gelten.
Ob du nun eine Eignung bekommen hast oder nicht.
Ja, aber er hat das Verfahren nicht abgeschlossen. Vermutungen bringen nicht weiter, richtig ist:
Zitat
Der Umfang der erneuten Prüfungen wird individuell festgelegt. Kommt auf das KarrC Bw an, wie die das bewerten.
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InTenSiiV

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #10 am: 19. Januar 2018, 13:47:40 »

Doch. Das Verfahren hab ich komplett abgeschlossen, ich wäre dieses Jahr eingestellt gewesen. Ich habe aber wie gesagt VOR der Grundausbildung meine Bewerbung gekündigt. Aber meine Frage hat sich schon erledigt.
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Ralf

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Antw:Neu bewerben?
« Antwort #11 am: 19. Januar 2018, 14:00:32 »

O.k. dann hatte ich das falsch verstanden. Dann gilt das mit den 2 Jahren.
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