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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rückforderung von Kosten eines Studiums bei der Bw vs anerkannter KDV  (Gelesen 601 mal)

LwPersFw

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BVerwG 2 C 8.20  Urteil vom 07.04.2022    https://www.bverwg.de/de/070422U2C8.20.0

Auszug:

"Leitsatz:

Bei der Entscheidung über ein teilweises Absehen von der Erstattung nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG im Fall der Wehrdienstverweigerung dürfen bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für das Studium des ehemaligen Soldaten bei der Bundeswehr nur die Kosten zurückgefordert werden, die dem ehemaligen Soldaten bei einem vergleichbaren Studium an einer zivilen Universität entstanden wären.

Das schließt es indes nicht aus, im Rahmen der Ermittlung der Erstattungsforderung grundsätzlich einen Betrag in Höhe der dem ehemaligen Soldaten tatsächlich anlässlich seines Studiums bei der Bundeswehr gewährten Reise- und Umzugskosten als Kosten eines vergleichbaren Studiums an einer zivilen Universität anzusetzen."


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