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Autor Thema: Trennungsgeld Unklarheiten  (Gelesen 4882 mal)

Flemli200

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Trennungsgeld Unklarheiten
« am: 19. Januar 2018, 12:52:21 »

Hallo zusammen,

mir wird das bestimmt während der UGL noch alles erklärt... aber ich bin neugierig und würde das Thema Trennungsgeld gerne vorher verstehen.
Ich habe nun so viel gelesen zu dem Thema und möchte einmal niederschreiben wie ich das verstanden und ausgelegt habe. Btw. ich bin nicht verheiratet.
Bitte berichtigt mich, wenn ich in meiner Ausführung Fehler mache oder etwas falsch verstanden habt bzw. bestätigt mich wenn ich richtig liege.

Bin ich berechtigt TG zu erhalten?
TGV §1 1.3 Berechtigt sind Berufssoldaten und SaZ
Da ich meinen Dienst als SaZ beginne, werde ich wohl hier schon einmal berechtigt sein.

TGV §1 2.1 Versetzung aus dienstlichen Gründen
Da ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in einem >30km (kürzeste Strecke 90km) weit entfernten Wohnort miete, sollte dieser Punkt quasi als "Erstversetzung" zum Dienstort auch zutreffen.

TGV §1 3.1 bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt.
Da ich >30km (kürzeste Strecke 90km) vom Dienstort weg wohne und der "neue" Dienstort mein erster Dienstort ist, sollte ja auch das zutreffen.

Fazit: Aus den Punkten schließe ich, das ich wohl trennungsgeldberechtigt bin.

Da ich aktuell noch nicht 25 Jahre alt bin, erhalte ich im ersten Jahr ja auf jeden Fall eine Unterkunft in der Kaserne, wodurch auch der Punkt unter TGV §3 1 greifen würde.
Hier würde ich gerne mit dem Trennungsgeld die kommenden Kosten der Unterbringung decken.
Nach Plan würde ich entsprechend auch länger ein Zimmer in der Kaserne beziehen wollen. Ob das möglich ist wird sich dann zeigen.
Wäre ich dann immer noch trenungsgeldberechtigt?

Auch habe ich gelesen, das man das Trennungsgeld für jeden Tag genau angeben muss... wie funktioniert das?
Muss ich da jeden Tag mitschreiben, welchen ich wo war und das dann am Ende des Monats beantragen, sodass ich im Folgemonat die Leistungen rückwirkend erhalte?
Das ich einmal zentral (glaub für jedes Jahr neu) quasi eine Trennungsgeldzulassung beantragen muss haben ich auch gelesen. Ebenfalls, das ich 1 Jahr rückwirkend TG beantragen kann (ob das nun stimmt oder nicht).

Eine Frage am Rande (ähnliches Thema): Ich habe von einem Bekannten gehört, das die BW ihm (IT Offz) eine Wohnung in Berlin stellt. Wie wird das geregelt und wie ist das dann mit den Trennungsgeld, da ich ja immer noch in meinem "Hauptwohnort" gemeldet bin?

Vielleicht ein wenig wirr... und chaotisch. Hab halt viele Seiten und viele Infos zusammengeschmissen und im Moment ist das für mich auch noch so ein wirrwarr.
Bin halt noch neu im Paragraphenjungel :D
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #1 am: 19. Januar 2018, 12:57:01 »

Zitat
Fazit: Aus den Punkten schließe ich, das ich wohl trennungsgeldberechtigt bin.

Ich nicht. Das werden Sie nur, wenn Sie vor Ihrem Dienstantritt über einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand verfügen.

- Haben Sie bereits eine Wohnung?
- Falls ja: Haben Sie den Mietvertrag dem Karrierecenter vorgelegt?
- Falls ja: Was steht bezüglich der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
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Flemli200

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #2 am: 19. Januar 2018, 13:05:33 »

- Ja, ich habe eine eigene Wohnung in der ich auch als Mieter eingetragen bin
- Den Mietvertrag habe ich beim KC vorgelegt und kopieren lassen.
- Zum UKV habe ich bisher in den Unterlagen noch nichts gelesen... Also es ist kein extra Zettel dabei auf dem das gelistet ist bzw. behandelt wird. (Kann sein, das auf dem Hinweiszettel was steht... da schau ich noch einmal)
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Flemli200

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #3 am: 19. Januar 2018, 14:04:23 »

Habe nun einmal in die Unterlagen geschaut... Hier steht folgendes:
"[...] Im Hinblick auf die Umstrukturierungsmaßnahmen der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierungsentscheidung wird die Zusage der UKV nach dem BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2 Bundesministerium der Verteidigung vom 11 Dez 2014 - IUD II 2 - zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden.

Sofern sie beabsichtigen, an den neuen Dienstort umzuziehen, ist die Erteilung der Zusage der UKV auf Antrag möglich. Die UKV wird nur zugesagt, wenn die Verwendungsdauer im Zeitpunkt des Umzugs noch mehr als ein Jahr beträgt."

Hilft dir das weiter?
Für mich klingt das ein wenig nach Bahnhof...
Bzw. hab ich noch nicht ganz verstanden wie UKV und TG zusammenhängen...

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KlausP

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #4 am: 19. Januar 2018, 14:10:58 »

Eigentlich relativ einfach. Wenn die UKV zugesagt wird, können Sie umziehen und die Bw erstattet die Kosten - damit entfällt auch das Trennungsgeld. Man wohnt ja am Standort oder dessen Einzugsbereich und lebt nicht mehr getrennt. Wird sie nicht zugesagt wird die "doppelte Haushaltsführung" durch Trennungsgeld abgegolten. Ein lediger Bewerber ohne eigenen Hausstand wird immer die UKV zugesagt bekommen, wobei der sogenannte "Rucksackumzug" pauschel abgegeolten wird.
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Rollo83

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #5 am: 24. Januar 2018, 06:51:24 »

Oder einfacher ausgedrückt, wie werden TG Empfänger ! Ob nach §3 oder §6 das müssten sie dann noch selbstständig abklären.
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Nickel24897

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #6 am: 24. Januar 2018, 18:29:50 »

Ich muss da auch nochmal eine Frage einwerfen.

Bin ich TG berechtigt, wenn ich noch bei den Eltern wohne, aber für die nächsten 13 Monate in Bayern "stationiert" bin bzw. wie ist das, wenn ich am WE nach Hause fahre? Erstattet man mir die Reisekosten?

MfG
zukünftiger Rekrut
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #7 am: 24. Januar 2018, 18:32:35 »

Trennungsgeld steht Ihnen nur zu, wenn Sie über einen eigenen anerkannten Hausstand verfügen. Das ist hier nicht der Fall. Ob und wie Sie am WE nach Hause fahren, ist Ihre Sache, dafür bekommen Sie ja Ihre Dienstbezüge.
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benba

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #8 am: 24. Januar 2018, 19:06:51 »

§3 - ledig - eine Fahrt jeden Monat Hin- und Zurück, d.h. 20 Cent je Kilometer.
§3 - verheiratet oder Kind - eine Fahrt alle 15 Tage Hin- und Zurück, d.h. 20 Cent je Kilometer.

§6 - Status egal -
    <=30 km zur Kaserne -> gar keinerlei Aufwandsentschädigung
    >30 km bis <= 50 km -> 20 Cent je Kilometer bei täglichen Pendeln (mind. 3 mal die Woche)
    >50 km Ihr Kommandeur entscheidet ob ein Pendeln zumutbar ist. Wenn ja -> 20 Cent je Kilometer, sonst gibts nix.

Aber Achtung es gibt hier grundsätzlich eine Deckelung, d.h. normalerweise bekommen Sie nie mehr Geld am Ende des Monats nach §6 als bei §3.
Außer die Zeitersparnis mit dem Auto beträgt mindestens 50% im vgl. zum Öffentlichen Nah/Fernverkehr. Bsp:
Zug 60 Min, Auto 31 Min Fahrt -> Deckelung
Zug 60 Min, Auto 29 Min Fahrt -> keine Deckelung

Und weil gerade das Steuerthema aufkommt, sofern Sie (wie z.B Offiziere im Truppendienst) für max. 48 Monate versetzt werden gilt Sie können je gefahrenen Kilometer auch 30Cent angeben, da dies steuerlich eine Auswärtstätigkeit ist.

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benba

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #9 am: 24. Januar 2018, 19:09:10 »

Ergänzung zu KlausP. Der Hausstand muss nicht nur anerkannt sondern auch berücksichtigungsfähig sein. Dies ist in der Regel der Fall. Ein praktisches Beispiel wo dies nicht der Fall ist: Sie heiraten und ziehen mit ihrer Frau zusammen, damit ist der Hausstand anerkannt aber noch nicht berücksichtigungsfähig. Dies wird er erst mit der nächsten Versetzung (oder für die Dauer einer Kommandierung - hier bin ich mir allerdings nicht 100% sicher).
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #10 am: 24. Januar 2018, 19:14:34 »

Ich muss da auch nochmal eine Frage einwerfen.

Bin ich TG berechtigt, wenn ich noch bei den Eltern wohne, aber für die nächsten 13 Monate in Bayern "stationiert" bin bzw. wie ist das, wenn ich am WE nach Hause fahre? Erstattet man mir die Reisekosten?

MfG
zukünftiger Rekrut

Ich hab mir den Text noch mal genau durchgelesen. Sie schreiben was von 13 Monaten. Werden Sie als FWDL eingestellt? Dann bekommen Sie überhaupt kein Trennungsgeld sondern einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten". Damit können Sie kostenlos mit der Bahn nach Hause fahren.
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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #11 am: 24. Januar 2018, 22:19:13 »

Ja letztendlich waren die 13 Monate auf die AGA und die OSLw bezogen. Natürlich werde ich SaZ.
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Rollo83

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #12 am: 25. Januar 2018, 06:54:24 »

Der Kommandeur entscheidet ob das Pendeln zumutbar ist oder nicht?
Entscheidet das nicht die bearbeitende Stelle der TG Anträge in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur Trennungsgeldverordnung.

Man bekommt doch auch bei über 50km "nur" die 20 Cent pro Kilometer (...wie bei Dienstreisen ist der Passus in der Vorschrift) die anderen 10 Cent kann man dann noch zusätzlich über die Steuererklärung geltend machen.


 
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Flemli200

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #13 am: 25. Januar 2018, 08:03:49 »

Vielen dank für die hilfreichen antworten ;)
Ich kann mir nun grob etwas darunter vorstellen :D

UKV zugesagt: gibbet nix
UKV abgelehnt: gibbet TG
Eigl ja relativ einfach :D

Allerdings wurde nun nicht alles beantwortet. Könnt ihr mir hier noch einmal Licht ins Dunkel bringen?

Auch habe ich gelesen, das man das Trennungsgeld für jeden Tag genau angeben muss... wie funktioniert das?
Muss ich da jeden Tag mitschreiben, welchen ich wo war und das dann am Ende des Monats beantragen, sodass ich im Folgemonat die Leistungen rückwirkend erhalte?
Das ich einmal zentral (glaub für jedes Jahr neu) quasi eine Trennungsgeldzulassung beantragen muss haben ich auch gelesen. Ebenfalls, das ich 1 Jahr rückwirkend TG beantragen kann (ob das nun stimmt oder nicht).

Eine Frage am Rande (ähnliches Thema): Ich habe von einem Bekannten gehört, das die BW ihm (IT Offz) eine Wohnung in Berlin stellt. Wie wird das geregelt und wie ist das dann mit den Trennungsgeld, da ich ja immer noch in meinem "Hauptwohnort" gemeldet bin?
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Rollo83

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Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
« Antwort #14 am: 25. Januar 2018, 08:22:38 »

Das ist ein ganz einfaches Antragsverfahren.

Bei TG nach §6 Kreuze setzten für jeden einzelnen Tag den man zur Dienststelle Hin und Zurück gefahren ist, bzw. einen Kreis wenn man nur einfach gefahren ist.

bei TG nach 3§ setzt man auch Kreuze bin mir aber nicht mehr sicher wie das war. Glaube man setzt ein Kreuz an dem Tag wo man mehr als 24Stunden nicht in der Dienststelle war quasi einen Samstag und wenn man Montags zum dienst an reist auch am Sonntag.

Familienheimfahrt trägt man das Datum ein an der man die Reise durchgeführt hat.

Das Ganze immer im Folgemonat, also Antrag für Januar 2018 stell man am 1.Februar

Dann dauert es 1-3 Wochen und das Geld ist auf dem Konto eingegangen.
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